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Bautzen, als dem verfassungsmäßigen Stellvertreter des Landvogtes, unverzüglich einzuhändigen.

Der Rat rechtfertigte sich gegen den Landvogt (Konzept ohne Datum) folgender Maßen: Allerdings sei „vorlängst“ dem Kloster zu Herzberg eine Terminei und ein Haus in Bautzen „vergönnt“ worden, und so habe sich denn alljährlich ein Bruder aus Herzberg daselbst eingestellt, so daß man allgemein die Überzeugung gehabt habe, Terminei und Haus sei lediglich zu Gunsten des Klosters zu Herzberg „und sonst niemandes“ nachgelassen worden. Ueberdies sei kürzlich ein Bruder aus Herzberg erschienen und habe dem Rate gemeldet, man wolle diese Terminei seinem Kloster zu merklichem Schaden „entwenden“; darum habe derselbe den Schlüssel zum Terminierhause dem Rate „zu getreuer Hand“ übergeben mit der Bitte, ihn sonst niemand, als einem von Herzberg abgeordneten Bruder wieder einzuhändigen. So habe denn der Rat weder das Kloster zu Dresden noch sonst jemand „außer Besitz gesetzt“ und niemandes Freiheiten [d. h. den Ordensprivilegien] zuwidergehandelt. Wenn übrigens die Brüder zu Dresden den Nachweis brächten, daß die Bautzner Terminei in der That „dem Orden“ inkorporiert sei und daß dessen Obere das Recht besäßen, dieselbe nach Gefallen einem anderen Konvente zu übertragen, wenn ferner hinreichende Sicherheit geboten werde, daß der Rat nicht etwa künftig von dem Kloster zu Herzberg in Anspruch genommen werde und daß von den Mönchen zu Dresden „keine Neuigkeit dem Kapitel oder der Stadt zur Beschwerung geschehe“, so wolle sich der Rat, „dem Landvogt zu Gefallen, mit bequemer gebührlicher Antwort gegen dieselben vernehmen lassen.“

Der Rat handelte völlig korrekt, wenn er sich sicher stellen wollte, daß das Kloster zu Herzberg nicht etwa künftig ihn für die Übergabe des Hauses an die Dresdner Augustiner verantwortlich mache, und ebenso daß nicht etwa von den neuen Inhabern des Hauses „Kapellen oder Altäre“ darin errichtet werden möchten, wodurch das Domkapitel noch mehr beeinträchtigt werden würde. - Man ersieht aber zugleich, daß man auch in Herzberg mit diesem Tausche keineswegs zufrieden war. Besonders hatte, wie sich aus einer späteren Urkunde (von 1536) ergiebt, der damalige Terminarius für