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So viele und erhebliche Lücken aber nun auch noch am Ende des 14. Jahrhunderts inmitten des vorstädtischen Anbaues vorhanden gewesen sein mögen, so fand derselbe doch in seiner äußeren Peripherie einen gemeinsamen, die bebauten und unbebauten Teile umfassenden Abschluss, der ihm den Charakter[WS 1] einer nach außen hin geschlossenen Ortschaft gab.

Es handelt sich dabei um eine Einrichtung, welche das Mittelalter hindurch in den meisten deutschen Städten, wenn auch nicht überall in demselben Umfange, bestand, die Einrichtung nämlich, daß man von der Stadtmark den dem vorstädtischen Anbau dienenden Bezirk nach außen hin in einer Weise abgrenzte, welche außer anderen die Stadtverwaltung berührenden Zwecken insbesondere den Einwohnern der Vorstadt, den sogenannten Pfahlbürgern, Schutz gewähren sollte gegen plötzliche feindliche Gewalt von Außen. Diese Abgrenzung erfolgte je nach den örtlichen Verhältnissen und dem Grade des erforderlich scheinenden Schutzes durch sogenannte Zäune um die Vorstadt, oder durch Zäune und Gräben, bisweilen auch durch Wälle und Gräben. Der Ausdruck: Zäune, wofür die lateinischen Urkunden sich des Wortes „septa“ bedienen, ist hier im Hinblick auf den Zweck der Zäune und unter Erinnerung an den älteren Sprachgebrauch, welcher jegliche Art von Umfriedigung, ohne Unterschied des Materiales und der Konstruktion, als Zaun bezeichnete, im Sinne einer festen, aus Pfählen oder Pallisaden hergestellten Vermachung aufzufassen. Diese Zäune mit ihren Gräben pflegte man daher auch an vielen Orten die „Landwehr“ zu nennen.

Zu solchen die Vorstadt schützenden Anlagen trat überdies der Verschluß der durch die Zäune führenden Aus- und Eingänge durch Thore, vor denen sich die Brücken über die Gräben befanden, sowie die Verwahrung der von außenher nach den Vorstadtthoren führenden Straßen durch Schlagbäume.

Die Frage ist nun, ob eine derartige Einrichtung auch zum Schutze unserer Vorstadt bestanden habe. Die Urkunden geben hieraus eine größtenteils bejahende Antwort. Die älteste hierher gehörige Urkunde vom Jahre 1299 teilt uns mit, daß der schon erwähnte Friedrich der Kleine, Herr von Dresden, gewisse von dem

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Charaker