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Ein Reskript vom 2. Juli 1746 genehmigt die Erbauung eines Waschhauses mit 2 steinernen Geschossen, 42 Ellen lang und 20 Ellen breit, an der Stelle des alten Stallgebäudes.[1] Das 1598 erbaute Waschhaus ward dem Hofsilberkämmerer zur Freiwohnung eingeräumt und in dasselbe Gebäude, welches jetzt unter Nr. 2 und 3 der Sophienstraße dem Stadtrate zusteht.

Das zuletzt gebaute Waschhaus kam zu stehen zwischen dem vormaligen alten Opernhaus und des Stallsekretär Hilliger Wohnung mit der daran stoßenden alten Stadtmauer und dem darüber befindlichen sogenannten schwarzen Gang, welche weggeschafft werden mußten. Der Anschlag belief sich auf 6024 Thlr. 2 Gr. Das Haus steht jetzt noch.

2. Das Brau- und Malzhaus.

Aus den im Hauptstaatsarchiv vorhandenen Rissen[2] ergiebt sich, daß das Brauhaus an die Hof- und Sophienkirche und zwar an die Längenseite, wo die Kanzel sich befindet, unfern des Altares angebaut war, weshalb auch unzweifelhaft ist, daß man das alte Klostergebäude dazu verwendet hatte. Nachdem bei der Kirchenvisitation im Jahre 1541 das Barfüßerkloster aufgehoben und in diesem Jahre auch vom Herzog Heinrich die Kirche dem Stadtrate zu Dresden überlassen worden, muß sofort die Einrichtung des Brau- und Malzhauses stattgefunden haben, denn bereits im Jahre 1558 treffen wir in Bezug auf einen Brand des Malzhauses auf zwei Reskripte[3] in den Akten des Hauptstaatsarchives: Das erste ist am 17. August 1558 an die Räte zu Dresden ergangen als Antwort auf die Anzeige über eine Feuersbrunst im Malzhause. Das zweite Reskript d. d. Schwarzenberg den 25. August 1558, gerichtet an den Kammermeister Hans von Ponikau, lautet wie folgt:

Wir haben deinen Bericht der ergangenen Brandschadung halber verlesen und zweifeln nit, du werdest dich erinnern können, daß uns anfänglich zuwider gewesen, daß dies Malzhaus an den Ort gebaut werden solle. Da es an dem vorigen Orte gelassen,


  1. Fin-Arch. Rep. 8. Dresden 95.
  2. Hptst.-A. Rißschrank VII, Fach 86 nr. 13 u. 26. Cart E.
  3. Hptst.-A. Cop. 277. Bl. 353 n. 361 b.