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Statthalters das Hofbrauhaus wegen der Konnexion und da solches immediate an das Kriegszahlamt stoße, nöthig gebraucht, es solle daher das Hofbrauhaus geräumt und in der Stadt eins errichtet werden. Die Kammer solle alles adaptieren, wie der Statthalter es wolle, und sollten alle Kosten aus den dem Oberbauamte ausgesetzten Geldern genommen werden.

Das Kammerkollegium, welchem der Amtmann Conradi unterm 9. Januar 1703 berichtlich angezeigt, das Polenzische Haus sei Kanzleilehn und niemals verkauft, sondern nur vererbt worden und mit 245 Steuerschocken belastet, zeigte darauf dem Geheimenrate unterm 25. Januar 1703 an, das Polenzische Haus sei für 518 Gld. subhastiert worden, der Ersteher sei aber zurückgetreten, Polenz verlange 1200 Thlr., werde es unter 1000 Thlr. nicht lassen. Dieses Haus wurde im Jahre 1703 von der Gräfin Cosel für 700 Thlr. gekauft und im Jahre 1715 an den König verkauft.

Das Kammerkollegium verordnete unterm 22. Dezember 1702 an das Amt Dresden, den Inhabern der kleinen Häuser die alsbaldige Räumung ihrer Wohnungen aufzugeben, worauf laut Registratur vom 5. Januar 1703 der Aktuar Haubold bemerkt: er habe dem Kalkstößer Martin Hust angedeutet auszuziehen, dem Proviantverwalter Baldauf und dem Jäger, der hinten im Zwinger wohne, sei bereits von dem Oberhofjägermeister gekündigt worden. Der Geheimerat wiederholte in einem Reskript vom 9. März 1703 die Anordnung, daß sofort die kleinen Häuser, so von dem einen oder andern vom Hofe jetzt bewohnt sind und nach dem Taschenberge bis an das Ballhaus gehen, auch bis an die Treppe des Kriegszahlamtes stoßen, geräumt werden. Endlich zeigte das Oberbauamt am 14. März 1703 an, daß neben andern auch die Zimmer des Bauverwalters und des Kriegszahlamtes für den Statthalter hergestellt worden wären.

Endlich ist noch zu erwähnen ein Spezialreskript an die Rentkammer vom 17. Februar 1719[1] mit der Anordnung: es solle das


  1. Fin.-Arch. Spezialreskr. v. J. 1719. Vol. I. nr. 40.