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Am 30. Dezember 1525[1] genehmigte Herzog Johann von Sachsen, im Auftrag seines eben abwesenden Vaters Georg, den zwischen Karl von Schönburg und den Augustinern zu Altdresden abgeschlossenen Kauf und hieß letztere, nun „alle Briefe und Siegel, die Güter Kosel und Sella betreffend“, dem Käufer herauszugeben und demselben die Güter selbst vor dem Amte aufzulassen.

Die Brüder aber überließen die 3000 fl. Kaufsumme, welche sie glücklich dafür erhalten hatten, zinslich dem Herzog Georg, dessen unablässigen Bemühungen sie es einzig und allein verdankten, daß sie endlich doch noch zu ihrem Rechte gelangt waren. Bei der Aufhebung des Klosters werden unter den bisherigen regelmäßigen Baareinkünften desselben auch „150 fl. Zinsen b. m. g. H. [bei meinem gnädigen Herrn, dem Herzog] von 3000 fl. Hauptsumme für das Gut Kosel“ aufgeführt.[2]

Das Rittergut Kosel mit Sella gelangte später, jedenfalls infolge Familienabkommens, von welchem wir keine nähere Kunde haben, doch noch an die Söhne Wenzels von Schönburg, für welche es ursprünglich erhandelt worden war. 1551 hatten laut Musterregister[3] die Brüder „Georg und Wanike von der Kosel daselbst“ [d. h. gesessen auf Kosel] von diesem und anderen Gütern Ritterdienste zu thun. Es können dies nicht leicht andere Brüder, als die oben (S. 78) genannten Söhne Wenzels von Schönburg sein. Sie führen aber nicht den Familiennamen ihres Vaters, was sie als uneheliche Söhne erweist. Es dürfte dies übrigens in der Oberlausitz das letzte Beispiel dafür sein, daß eine adlige Familie den Namen eines erst kürzlich erworbenen Gutes annahm. Nicht lange blühte diese neue Familie v. d. Kosel. 1558 war auch der letzte jener beiden Brüder nicht mehr am Leben, und so wurden seine Söhne, „Alexander v. d. Kosel und seine Brüder“, mit den väterlichen Gütern belehnt. 1587 verkaufte dieser Alexander Sella, 1598 die Vormünder seines (nicht namentlich genannten) Sohnes auch das Dorf Wiednitz (östl. v. Sella). Seitdem ist uns die Familie in der Oberlausitz nicht mehr begegnet.


  1. Abgedruckt Cod. dipl. Sax. reg. II. 5.317.
  2. Ebendas. II. 5. 320.
  3. Weinart, Rechte und Gewohnheiten der Oberlaus. IV. 549.