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Kriege zu beschaffen, auf alle Landgüter auch in der zu Böhmen gehörigen Oberlausitz eine Steuer zu legen. Es scheint, daß grade die Dresdner Augustiner für ihr Rittergut Kosel diese Steuer verweigerten und ihre geistliche Immunität vorschützten. Jedenfalls steht fest, daß, wie wir alsbald werden darzustellen haben, der damalige Landvogt, Herzog Karl von Münsterberg (1520– 1527), dieselben als „ungeborsam“ bezeichnete, sie darum ihres Lehngutes Kosel verlustig erklärte und dasselbe zu Gunsten des königlichen Fiskus anderweit verkaufte. Zugleich dürfte er auch ihr „auf dem Burglehn“, also nicht unter Stadtrecht, sondern „unter der Landvogtei“ gelegenes Terminierhaus eingezogen haben. Mindestens verlangten die Augustiner in den langen aus diesen Verhältnissen sich ergebenden Streitigkeiten grade von dem Landvogt die Wiedererstattung nicht blos ihres Gutes, sondern auch ihres Hauses. Bei den endlichen, zu Bautzen mündlich geführten Vergleichsverhandlungen schlug ihnen (9. Jan. 1525) der Landvogt vor, er wolle dasselbe taxieren lassen und sie sollten es um den ermittelten Preis an zwei Adlige (Bartholomäus v. Wartenberg und Nikolaus von Gersdorff) käuflich überlassen; vielleicht hatte es der Landvogt diesen Herren bereits thatsächlich eingeräumt. Allein die Abgeordneten des Dresdner Klosters bestanden darauf, daß es ihnen einer früheren, ebenfalls mündlichen „Beredung“ zufolge wieder eingeantwortet werde.[1] Und dies scheint denn auch endlich erfolgt zu sein.

Im Laufe des folgenden Jahrzehnts hatte sich in Bautzen nicht nur Rat und Bürgerschaft, sondern sogar ein Teil der Domgeistlichkeit der Reformation zugewendet. Das seit 200 Jahren daselbst bestehende Kloster der Franziskaner ging unaufhaltsam seiner Auflösung entgegen, da die Bürger und Bauern denselben kein Almosen mehr verabreichten und keine Beichte und Messen mehr bei ihnen besuchten. In noch weit höherem Maße dürften die fremden Mönche mißliebig gewesen sein. Wir vermuten daher, daß längere Zeit hindurch die Dresdner Augustiner gar nicht mehr nach Bautzen zum Terminieren gekommen seien,


  1. Hauptst.-Archiv Loc. 9578 „Die Augustiner zu Altdresden etc." Bl. 26.