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II.
Beiträge zur Dresdner Häusergeschichte.
von
K. H. Pietsch,
weil. Appellationsrat zu Dresden




A. Das Burglehn.

Über das Burglehn beim Dresdner Schlosse macht Weck in seiner Chronik die Bemerkung: Das Schloß hatte einen Burgplatz, welchen etliche Ritter als Defensores inne und zu Lehn hatten, davon heutzutage (1679)

das Polenzische Haus unten am Taschenberge,
das Starschedelische oder Einsiedelische,
das Pflugkische,
das Strehlaische jetzt Metzradtische.
das Pfordtische jetzt Schleinitzische Haus in der großen und kleinen Brüdergasse

herrühren. Diese Häuser haben mit der Stadt keine Verwandtnis sondern sind dem Hofe oder dessen Amte unterworfen. [1]

Bei großen Fürsten waren die Burggrafen wohl gräflichen Standes, bei geringeren Herren aber Freiherren und Edelleute, welchen statt der Besoldung gewisse Güter zu ihrem Unterhalte unter dem Namen eines feudi castrensis, Burglehn, verliehen wurden. Dazu gehörten auch Plätze innerhalb der Burg, worauf sich die Burggrafen Wohnhäuser erbauten, welche mit den Gütern in Verbindung standen; dieses Verhältnis hat bis in die neuesten Zeiten in Dresden, Bautzen, Meißen und Leisnig bestanden. Über die


  1. Weck, Chronik, S. 24.