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Die Taxe der Häuser stellte sich folgendermaßen:

Zacharias Pietzsch besaß 576 Qu.-Ellen zu 832 Gld. 16 Gr. 6 Pf.
Caspar Johne der Schwertfeger " 504 " " 402 " 19 " - "
Peter Wolf der Schlosser " 504 " " 468 " 9 " - "
Christoph Hübners Witwe " 280 " " 464 " 13 " - "
Wolf Günther der Zirkelschmidt " 280 " " 484 " 16 " - "
Hans Kneschke oder Hans Knackstädt der Tischler " 665 " " 744 " 12 " 6 "
Peter Helwig der Büchsenmacher " 562 " " 623 " 18 " - "
4021 Gld. 8 Gr. –Pf.

Ein Reskript vom 23. Januar 1662 genehmigte, daß auf Grund eines Angebots von 2336 Gld. 14 Gr. mit den Besitzern verhandelt werde. Am 27. Januar 1662 genehmigt eine Verfügnng an den Stadtrat, daß ein Nachschuß verwilligt werde. Weiter erfolgte unterm 15. April 1667 die Genehmigung zu Erkaufung dieser Häuser für eine Taxe von 4293 Gld. 18 Gr. Es sollen den Besitzern die Materialien für 929 Gld. 20 Gr. überlassen und diese Summe ihnen bei der letzten Zahlung angerechnet werden; im Falle sie damit nicht zufrieden sind, soll es ihnen für 529 Gld. 20 Gr. überlassen und dabei den Besitzern zu erkennen gegeben werden: „daß wir einem oder dem andern zur Wiederanbauung nach Gelegenheit und auf gehorsamstes Ansuchen etwas aus Gnaden reichen zu lassen nicht ungeneigt.“ Darauf beschweren sich die Bürger, daß man ihnen blos 3000 Gld. geben wolle, weshalb nach neuen von dem Geheimrat und Landvoigt des Markgraftums Oberlausitz Curt Reinigk Freiherr von Callenberg gepflogenen Unterhandlungen ein Reskript vom 19. April 1667 anderweite Taxation durch Baugewerken anordnet. Mittels Reskripts vom 25. April 1667 wird auf Grund der von Callenberg mit den Besitzern abgeschlossenen