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unsrer eignen Stadt ein unbezweifeltes, wenn auch einer späteren Zeit angehörendes Beispiel in den Dörfern Poppitz und Fischersdorf.

Sodann aber möchte ich noch als besondere Wahrscheinlichkeitsmomente dasjenige hervorheben, was uns, wie ich erwähnt habe, über die Lage des fraglichen Dorfes „im Stadtgebiete oder Stadtweichbilde“, sowie über die Beziehung desselben zum Maternihospitale urkundlich bezeugt wird. Denn durch die Zugehörigkeit zum Stadtweichbilde stand das Dorf nicht blos seiner natürlichen, sondern auch seiner rechtlichen Lage nach zur Stadt in einem so nahen Verhältnisse, daß man wohl annehmen darf, es sei sein früherer oder späterer Anschluß an die Stadt durch Einbeziehung in die Vorstadt und somit in den engeren Stadtgemeindebezirk eben nur eine Frage der Zeit gewesen. Und was die Beziehung des Dorfes zum Maternihospital anlangt, so erscheint diese um deswillen nicht ohne Erheblichkeit, weil der Besitz und die Verwaltung des Hospitals, wie ich bereits früher bemerkt habe, im Jahre 1329 von dem bisherigen Besitzer und Verwalter, dem Kloster zu Seußlitz, an den Rat zu Dresden erblich abgetreten ward, hierdurch aber der letztere die Herrschaft über das dazu gehörige Dorf Ranvoltiz erlangte und damit zu letzterem in ein auf dessen Geschicke jedenfalls einflußreiches Verhältnis trat.

Ich erwähne weiter eine dritte uns im 14. Jahrhundert begegnende Gasse unsres vorstädtischen Terrains: die Ziegelgasse, platea laterum, ohne Zweifel unsere jetzige Große Ziegelstraße. Ihr Name zeigt an, daß sie in die Gegend führte, wo, wie bis noch vor Kurzem, schon damals einer der ältesten Industriezweige der menschlichen Kultur, der der Ziegelbereitung, betrieben ward. Die Gelegenheit hierzu boten die reichen Lehmlager der dort am Elbufer entlang, von der heutigen kleinen Ziegelgasse bis über die Albertbrücke hinaus gelegenen Fluren, und wir finden daher in der älteren Zeit den dortigen Ziegeleibetrieb mit seinen Baulichkeiten, von denen die Urkunden öfter die „Czigilhuzer“ und die „Ziegelscheunen“ „domus laterum“, erwähnen, teils in der Hand der Stadt, teils in der der Brückenverwaltung, da der Rat sowohl als die alte Elbbrücke Besitzer des bezüglichen Grund und Bodens waren. So wird z. B. im Jahre 1370 eine Wiese unter dem