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1558 ins Leben. Hier bestand seit 1543 das Religionsamt (kurz die „Religion“ genannt), welchem die Bestreitung der Ausgaben für Kirche und Schule oblag.[1] Daneben erscheint der „Gemeine Kasten“, dem die Sorge für die Armen übertragen war.[2] Da derselbe kein regelmäßiges Einkommen besaß, sondern nur auf freiwillige Gaben angewiesen war und daneben noch mit Ausgaben zur Reparatur der kirchliche» Gebäude in Anspruch genommen wurde, so hatte er mit großen Geldschwierigkeiten zu kämpfen und konnte die Armenpflege nur mangelhaft versehen. Deshalb wurde bei der Visitation im Jahre 1555 angeordnet, daß der Gemeine Kasten die Baulasten hinfort nicht mehr bestreiten, sondern seine Einnahmen ausschließlich zur Erfüllung seiner eigentlichen Aufgabe, der Linderung der Not der Bedürftigen, verwenden solle. Zugleich traf man die Bestimmung, daß jährlich „neben der Religionn alle Eynnahme und Außgabe des Kastens Rechnungen gehalten werdenn“ sollten.[3]

Bei einem solchen Abschluß der Rechnung am 4. Februar 1558 wurde den Kasten-Vorstehern folgende Instruktion überreicht, die zwar im Interesse der städtischen Kasse die Bestimmung der Visitatoren über die Bestreitung der Bauten modifiziert, im übrigen aber die dort gegebenen Anordnungen, wie die in den General-Artikeln vom Jahre 1557 gegebenen Winke näher ausführt.

Eine Abschrift dieser Instruktion ist dem Visitationsbericht vom Jahre 1602 einverleibt. Hauptstaatsarchiv in Dresden. Loc. 2011. Visitations-Akten des Konsistoriums Dresden. 1602. Bl. 122–125.


Kasten Ordnung Bericht.

Im Jahr nach Christi Geburth 1558 den 4ten Monatstag Februarii, welcher war Freytag nach Purificationis Mariae, haben die verordente Vorsteher des Gemeinen Kastens der Armen zu Alten-Dresden, alß nemlich Herr Matthes Nußhacke, Thomas Brewer,


  1. Vgl. O. Richter, Verfassungsgeschichte der Stadt Dresden. Dresden 1885. S. 126 f.
  2. Eine ähnliche Einteilung in 2 Kassen findet sich auch anderwärts, während ursprünglich, z. B. in Leisnig, beide Ämter unter dem Namen „Gemeiner Kasten“ zusammengefaßt wurden. Vgl. Nobbe a. a. O. 588 f., namentlich auch die Anmerkung.
  3. Dresdner Ratsarchiv. A. II. 66. Bl. 62.