Seite:Heft09VereinGeschichteDresden1889.pdf/31

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Wenn es dann in der Urkunde heißt: „Graben um die Vorstadt nebst Vestenunge“, so zeigen die Worte „nebst Vestenunge“ an, daß außer den Gräben auch noch andere Anlagen bestanden, welche als Zubehörung der Vorstadt zu deren Befestigung und Schutze dienten. Aller Wahrscheinlichkeit nach waren darunter die in der Urkunde nicht speziell genannten Zäune begriffen und nächst diesen wohl auch solche Baulichkeiten, welche zur Verwahrung der in den Zäunen befindlichen Aus- und Eingänge der Vorstadt erforderlich waren, insbesondere also Thore.

Zwar ist nun in keiner unserer bis jetzt durch den Druck veröffentlichten Urkunden von Thoren der Vorstadt, sondern immer nur von den Thoren in der Ringmauer der Stadt die Rede, also nur von dem Frauen-, Wilschen- und Seethore, sowie von dem Kreuzpförtchen, und wir würden uns daher in dieser Frage nur auf Vermutungen beschränkt sehen, wenn uns nicht auch hier ganz bestimmte Kenntnis durch bislang noch unveröffentlichte Urkunden, unsere Stadtrechnungen aus dem 15. Jahrhundert, verschafft würde.[1] Diese Schriftstücke setzen außer Zweifel, daß die Vorstadt im Osten und Südosten der Stadt allerdings ihre besonderen Thore hatte; sie sprechen von Thoren auf der Rampischen, Pirnischen und Eulengasse und selbstverständlich haben wir dieselben uns an den Enden dieser Gassen, bei den Zäunen und Gräben gelegen zu denken.

Das Thor der Rampischen Gasse wird erwähnt in der Kämmereirechnung vom Jahre 1402 gelegentlich der Verausgabung von „Trinkgeld an Meister Monsack, den Zimmermann, wegen Arbeiten am Rampischen Thore“, ferner in der Bauamtsrechnung vom Jahre 1409 bei Ausgaben für Baulichkeiten vor dem „Rampoldschen Thore“, in der Zinsamtsrechnung vom Jahre 1413 anläßlich der Zinseinnahmen von Grundstücken „vor dem Rampschen Thore“ und in der Bauamtsrechnung vom Jahre 1422 bei Ausgaben für Sandfuhren der Bauern von Striesen, Seidnitz, Dobritz und Leuben auf die „Ramticzgasse“ und für Arbeiten am Thore daselbst.


  1. Vergl. jetzt Richter, Verfassungsgeschichte, S.32 flg.