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Zuerst am 25. November 1653 melden sich die Nadler, die nach ihrer Angabe „seit vndencklichen Jahren vndt alßo lange vber rechtsbewehrte Zeit vngehindert neben ihrem Hantwercke“ mit gewissen Waren einzeln, wie dutzend-, stück-, pfund- und zentnerweise gehandelt hatten. 45 Gegenstände („Allerley“) zählen sie auf, andere könnten nicht „spezificiret“ werden. Als die Kramer bei den nun folgenden Verhandlungen die Nadler, die „itzo handelten, bei ihrem Posses lassen“, aber ihren Nachkommen dieses Recht nicht zugestehen wollen, erklären die Nadler selbst, sich in die Kramerinnung begeben zu wollen[1]. Da dies die genannten Bestimmungen der neuen Ordnung unmöglich machten, die Berechtigung der Nadler aber zu ihrem Handel nicht bestritten werden konnte, so mußten die Kramer nachgeben, und ein am 16. Dezember 1653 geschlossener Vergleich[2] spricht beiden den Handel mit den genannten und ihnen gleichen Waren zu, beschränkt aber für die Nachkommen der Nadler das Recht auf die in deren Ordnung selbst genannten Gegenstände. Da die Nadler in dem Schein, den ihnen der Rat darauf ausstellt, offenbar weil die Kramerordnung vom Kurfürsten genehmigt werden sollte, keine hinreichende Bürgschaft erblicken, wenden sie sich am 19. Januar 1654 in Gemeinschaft der Posamentiere an den Kurfürsten und erreichen dadurch, daß in der Kramerordnung (§ 9) selbst ein Hinweis auf den geschlossenen Vergleich eingerückt wird. Auch die nächste Ordnung der Nadler von 1660 sichert ihnen unter ausdrücklicher Berufung auf den Vergleich den Handel mit allerlei kleinen Kurzwaren (§ 14).

Die Seiler hatten schon früher mit den Kramern wegen des Privilegiums, das ihnen 1614 über den Handel mit Leinöl, rheinischem und Hechelhanf gegeben war, in Streit gelegen. Am 19. Januar 1631 hatten sie den Kaufleuten, vielleicht im eigenen Interesse, den Verkauf im großen gestattet, nur den Einzelverkauf auch ferner verwehrt. Da Handelsleute diese Erlaubnis überschritten hatten, so befürchten die Seiler, jene möchten einen ihnen nachteiligen Satz in ihre Ordnung bringen. Sie wenden sich am


  1. Sie und wohl auch die Posamentiere (siehe nachher) verdienten offenbar mehr durch ihren Handel als durch ihr Handwerk.
  2. Dieser steht auch RA Nadler 63a. Bl. 50.