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bittet 1694 ein Großenhainer Meister um Aufnahme in die Dresdner Innung, da seine Mitmeister alle gestorben, die dortigen Meister ohnedem ihre Innung von den Dresdner Meistern hätten. Er hat drei Meisterstücke gefertigt, das vierte mit 10 Thalern an die Großenhainer Lade bezahlt, doch wohl als er in Großenhain Meister geworden war. Das Dresdner Handwerk nimmt ihn gegen Zahlung von 6 Thalern in die hiesige Lade auf.

Die Riemerordnung von 1666 gestattet auswärtigen Meistern, die in ihrer Stadt Bürger geworden sind, sich mit 3 Thalern in die Dresdner Handwerkslade einzukaufen[1].

Die vom Rat konfirmierten Ordnungen der Beutler gelten nur für die Dresdner Innung. Doch enthält die von 1666 eine Bestimmung über Aufnahme von Meistern, die sich „auf dem Lande setzen“, aber sich zur Dresdner Lade halten wollen; diese werden auch verpflichtet, ihre Lehrjungen vor der Dresdner Lade aufzunehmen und loszuzählen. Und aus den Handwerksbüchern[2] lassen sich seit 1611 in der That Handwerksmeister, später „eingekaufte“ Meister genannt, aus Bischofswerda, Oschatz, Großenhain, Meißen nachweisen[3]. 1688[4] werden gegen zwei in Pirna wohnende Beutler von den Dresdner Meistern Schmähbriefe im Lande, auch in der Lausitz und in Böhmen umhergesendet, weil sie sich nicht in die Dresdner Lade eingekauft hätten. Es müssen sich demnach die früheren Pirnaer Meister sämtlich zu der Dresdner Lade gehalten haben. Der hiesige Rat giebt im Laufe des nun entstehenden Streites die Erklärung ab, auch andere Meister in diesen Landen hielten sich zur Dresdner Innung.

Das 1667 beginnende Handwerksbuch der Steinmetzen[5] zeigt, daß zu der Innung der Dresdner Steinmetzen Landmeister gehörten. Die Ordnungen gelten nur den Dresdner Steinmetzen und Maurern.

Nach dem Handwerksbuch der Lohgerber[6] nimmt 1580 ein Pirnaischer Meister einen Lehrjungen vor der Dresdner Lade auf, obwohl alle Ordnungen nur für Dresden gelten.

Nach den Dresdner Ordnungen der Sattler von 1626 bis 1702 darf es ein fremder Meister mit dem Handwerk allhier halten.


  1. Läßt er das Jahr vorbei gehen, so soll kein Meister „ferner mit Ihme zu laßen Verbunden seyn“.
  2. RA Lade.
  3. Ende des 17. Jahrhunderts sind sechs Landmeister gezählt.
  4. HSTA Loc. 13 644. Die Beutler zu Pirna etc. 1688 und 1689.
  5. Archiv der Dresdner Steinmetzinnung.
  6. RA Lade.