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Laden auch nur Rheinische Meister vor ihr Forum ziehen dürften, die Rößler sich vor ihnen nicht stellten, diese kein anderes Forum in Handwerkssachen hätten als Breslau und Wien, widerspricht direkt den Vorschriften der Landordnungen über die Rechte der Dresdner Hauptlade, aber auch den wirklichen Verhältnissen, in die uns der schon genannte Receß von 1728[1] weiteren Einblick gewährt. Dessen Bestimmungen seien darum hier noch angeführt.

Aus dem Eingang ergiebt sich, daß die Pirnaer Weißgerber, „die Rößler genannt“, gesonnen sind, die „ihrem, wiewohl unerwiesenen Vorgeben nach in Dresden gewesene alte Rößler-Kreislade“ nach Pirna zu bringen und diese, so lange sich kein Rößler-Meister in Dresden wieder niederlasse, dort „mit allen Rechten und Gerechten zu behalten und mithin dergleichen Lade in Pirna anzurichten“. Zugleich haben sie darüber Artikel abgefaßt und um kurfürstliche Bestätigung gebeten. Sie berufen sich dabei auf den besprochenen 17. Artikel der Ordnungen von 1627 und 1661[2] mit der sonderbaren Behauptung, „daß schon hiebevor eine besondere ihnen gehörige Rößlerlade in Dresden gewesen sei“. Ihr Verlangen begründen sie hauptsächlich mit den Beschwerlichkeiten, die ihnen „zeither“ durch Aufdingung der Lehrjungen, Bestrafung der Gesellen und „Machung der Meister“ entstanden seien. Selbstverständlich ist der Grund der Beschwerlichkeiten in der weiten Entfernung der Lade zu suchen; wo diese aber gestanden hat, d. h. zu welcher Rößlerlade die Pirnaer sich gehalten (seit in Dresden keine Rößler mehr sind!), ist nicht gesagt. Die Weißgerber bei der Hauptlade in Dresden haben dem gegenüber dargelegt, daß sich die wenigen Rößler zu Pirna, denen sich „nach der Zeit“ noch einige aus den nachher genannten Städten angeschlossen hätten, „zur Ungebühr“ auf den 17. Artikel, mit dem „es eine ganz andere Meynung“ habe, beriefen. Eine besondere Rößlerlade, auf deren Ausantwortung die Pirnaischen anfänglich bestanden, sei gar nicht in Dresden, auch niemals hier gewesen; sie erklären sich bereit, dies „eidlich zu bestärken“. Darauf sind Verhandlungen


  1. JIV. S. 179 – 182 b: Receß zwischen den Rheinischen- und Rößler-Meistern des Handwerks der Weißgerber und Sehmischgerber, von Friedr. August I. am 14. September 1728 erlassen.
  2. Der redet, wie gesagt, von der Übergabe der Dresdner Lade an eine andere Stadt, wenn alle Meister, nicht bloß die Rößler in Dresden sterben.