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ist bemerkt, daß beide Parteien mit Handschlag gelobt haben, diese Punkte zu halten; jeder Teil erhält ein Exemplar dieses Recesses. Die aufgelaufenen Kosten, von der Regierung auf 50 Thaler ermäßigt, dürfen aus der Hauptlade zu Dresden genommen werden. Es sei endlich noch darauf aufmerksam gemacht, daß in dem Receß die Bedeutung der Hauptlade in Dresden als Hauptlade des ganzen Landes nicht berührt wird, der Ausdruck „Hauptlade“ hier lediglich als Kreislade erscheint, wie ja auch die andern Kreisladen zuweilen Hauptladen genannt werden. Daraus zu folgern, daß die Dresdner Landlade ihre Vorherrschaft über ganz Sachsen verloren hätte, ist unberechtigt; dieser Vergleich bot nur keine Gelegenheit, darauf Bezug zu nehmen. Die Vorherrschaft bestand, wie gesagt, nur in einer oberen richterlichen Instanz.

Es ist bereits im vorigen Kapitel gezeigt worden, daß die alten Bauhütten der Steinmetzen im Laufe des 16. Jahrhunderts in städtische Zünfte übergingen. Hörte damit auch die Verbindung der Hütten unter einander, die Abhängigkeit der kleineren von einer Haupthütte nicht sofort auf, so wurden doch im allgemeinen die Zünfte der Steinmetzen der einzelnen Städte selbständig. Die alte Verbindung der Hütten unter einander ähnelt außerordentlich der Vereinigung der einzelnen Zünfte zu dem Verband großer Landinnungen, nur daß der Verband der Steinmetzen nicht durch die Grenzen eines Landes beschränkt wurde[1], weil aus der großen Freizügigkeit der Steinmetzen ein noch regerer Verkehr und engerer Zusammenschluß der gesamten Hütten des Reiches erwuchs, als bei den Handwerksinnungen. Wie bei diesen manche Orte eine Oberhoheit über andere gewannen, so erhielten auch unter den Hütten einige, nur in noch weit stärkerem Maße, eine beherrschende Stellung. Und wie die Hauptladen bei dem Handwerk, so verdanken in ähnlicher Weise die Haupthütten ihre Machtstellung einmal der hohen Achtung, welche ihr die dortigen Steinmetzen im allgemeinen, zuweilen auch ein einzelner „Werkmeister" eines ganz besonders herrlichen Domes erworben hatten, das andere Mal dem Umstand, daß aus ihrer


  1. Auch auf manchem Handwerk erwarben sich Städte einen Einfluß, der wenigstens in älterer Zeit weit über die Grenzen eines Landes reichte. 1696 noch geben die Gürtler an, ihre Hauptlade sei zu Nürnberg, und holen sich auch dort Auskunft (RA Gürtler 9).