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Publikation desselben am 19. Oktober den Dresdnern auf, binnen acht Tagen bei einer Strafe von sechs Schock Folge zu leisten[1]. Nachdem nun die Dresdner die Maße übersendet haben[2], wird am 4. Januar 1665 in dem Hause des Oberältesten Martin Behr[3] (in der Schießgasse), wo das Dresdner Handwerk zum „guten Teil“[4], die Meister aus den drei anderen Ohmstädten, die Lommatzscher Bevollmächtigten und ein Ratsherr sich versammelt hatten, ein Vergleich geschlossen. Dieser spricht Lommatzsch als fünfter Ohmstadt die Befugnis zu, „Wein- und Biergefäße nach Art und Weise ihrer habenden (ihnen übersendeten) Ohmen und Maße zu verfertigen“, verpflichtet es dagegen, gleichfalls dafür Sorge zu tragen, daß keine neue Ohmstadt dazu komme. Für die nächsten zwei oder drei Jahre wird dem Ältesten einer anderen Ohmstadt die Berechtigung zugesprochen, einmal im Jahre die Lommatzscher Ohm und Maße ablaufen zu lassen, d. h. auf ihre Richtigkeit zu prüfen, während außerdem die vier Ältesten in Lommatzsch die dort gefertigten Gefäße regelmäßig zu besichtigen haben. Um ihre Gefäße zu kennzeichnen, müssen die Lommatzscher gleich den anderen Städten, von denen jede ein besonderes Zeichen führte, ebenfalls ein bestimmtes Zeichen (drei Türme etc.) allen ihren Gefäßen aufbrennen[5].

Über die Bedeutung der Ohmstädte ergiebt sich nach dem Gesagten folgendes. Fässer zu fertigen war ursprünglich wohl keinem Meister des Landes verboten; aber die Gefäße mußten richtiges Maß haben. Das Normalmaß besaßen – und hierin liegt ein Privilegium, das von der Obrigkeit gegeben worden war – nur die Ohmstädte, die auch über die Richtigkeit der in den Ohmstädten wie anderwärts gefertigten „Gefäße“ im kurfürstlichen Auftrag zu


  1. Notiz auf einer Abschrift des kurfürstlichen Befehls im Archiv der hiesigen Büttnerinnung.
  2. Am 21. November 1664 danken die Lommatzscher für das erhaltene „Spanreiffen und Häckelmaß“; das „Stein- und Hauptmaß(!), auch die Bodensägen, und waß zum anmaß gehöret“, sind ihnen, weil im kurfürstlichen Befehl nicht genannt, nicht ausgeliefert worden; ohne diese könnten sie die ersteren nicht brauchen; sie bitten darum noch um die vier Stücke und scheinen sie auch erhalten zu haben.
  3. Als die Dresdner Büttner dem kurfürstlichen Befehl hatten Folge leisten müssen, hatten sie gebeten, daß wenigstens bei der Übergabe die vier Ohmstädte vertreten seien, da die Lommatzscher sich der Strafe für falsches Maß unterwerfen müßten; 28. Oktober 1664.
  4. Die Namen der Dresdner Meister sind genannt.
  5. Die weiteren Punkte sind hier von keiner Bedeutung, sie sollen zum Teil an anderer Stelle verwertet werden.