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geworden war, hatte der Kurfürst bereits eine zweite Lade in Leipzig genehmigt. Auf die Bitten der „gebirgischen Meister“, denen zu beiden immer noch beschwerliche Reisen blieben, wurde in Meißen auch ihnen im Vertrauen, daß sie der Kurfürst genehmigen werde[1], eine Lade zugestanden. Trotz dieser Neuerrichtung zweier Laden sollte die gesamte Meisterschaft des Landes in uno corpore beisammen bleiben, wie sie auch das „Onus des jährlich in die Churf. Hoff Küche zu liefern habenden Einen Centr. Kupffer-Geschirs gemeinschaftlich“[2] tragen wollten. Die alte Lade sollte beständig in Dresden bleiben und „die Meißnische Creyßladen zu Dreßden“ heißen. Als Ort der zweiten Lade wurde Leipzig, der dritten Freiberg festgesetzt; doch durfte Leipzig mit Torgau, Freiberg mit Chemnitz „in Setzung ihrer Lade und Haltung der Quartale“ nach Gefallen wechseln[3]. Der Vertrag bestimmt weiter genau, welche Städte zu jeder Lade gehören sollten; zur Dresdner: Dresden, Meißen, Pirna, Großenhain, Liebenwerda, Oschatz, Neustadt, Dippoldiswalde, Bischofswerda, Finsterwalde, Sorau, Hohnstein, Sebnitz, Königstein, Schandau, Ortrand, Radeberg, Radeburg, Königsbrück, Dohna, Mühlberg, Berggieshübel, Altenberg, Stolpen, Senftenberg, Rabenau, Gottleuba und Wilsdruff; zur Leipziger: Leipzig, Wittenberg, Torgau, Eilenburg, Wurzen, Grimma, Leisnig, Borna, Geithain, Belzig, Reichenbach, Belgern, Herzberg, Jessen, Prettin, Schweinitz, Schönewalde, Düben, Annaburg, Dommitzsch, Schildau, Kemberg, Schmiedeberg (unterhalb Torgau), Zahna, Mügeln, Taucha und alle „in den Hochfürstlichen Weißenfelsschen, Merseburgschen und Zeitzschen Städten, wie auch in Altenburg und benachbarten Städten“ befindlichen Meister; zur gebirgischen Lade: Freiberg, Chemnitz, Zwickau, Annaberg, Schneeberg, Marienberg, Scheibenberg, Olbernhau, Wolfenstein, Johanngeorgenstadt (St. Georgenstadt), Öderan, Stollberg, Schwarzenberg, Sayda, Schmiedeberg, Frankenberg, Frauenstein, Colditz, Waldheim, Rochlitz, Döbeln, Roßwein, Mittweida, Penig, Geringswalde, Nossen, Lommatzsch, Glauchau und der Ort „Brüder Wiese“ nebst allen andern gebirgischen Städten und Orten.


  1. Geschieht in der Ordnung von 1721.
  2. Der Vergleich selbst regelt auch die Verteilung dieser Lieferung.
  3. Das giebt zugleich Auskunft, wie es, wenigstens zuletzt, schon mit der früher einzigen Dresdner Lade gehalten worden war.