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Widerruf, die Erlaubnis auf drei Tage, Montag, Mittwoch und Sonnabend, beschränkt wurde[1]. Ein im weiteren Verlauf des Streites vom Kurfürsten am 17. September 1624 angestelltes Verhör ändert nichts, da man bei demselben die Überzeugung gewinnt, daß es den Neudresdnern nur um ihren eigenen Nutzen zu thun gewesen sei; die ihnen dabei zugesprochene Berechtigung, von „hinnen“ nach Altdresden zu schlachten, hat für sie, bei dem Mangel, der dort an Käufern herrschte[2], nicht den geringsten Wert. Dieses Fehlschlagen ihrer Bemühungen bringt zugleich mit dem Neid, den die früher genannten Vorteile der Altdresdner im Schlachten und Verkauf hervorriefen, die 44 Neudresdner Fleischer so in Zorn, daß sie jene von allen Zusammenkünften und Verrichtungen des Handwerks gänzlich ausschließen, zu Begräbnissen der Ihrigen nicht fordern, noch selbst zu Begräbnissen Altdresdner Fleischer gehen, daß sie dieselben ärger denn „Lästerer“ behandeln, sie sogar Schelmen und Bösewichtern gleich achten und verspotten[3]. Darauf legt ihnen der Rat eine Strafe von 300 Thalern auf, läßt die fünf Handwerksmeister so lange in Gehorsam gehen, bis die Strafe bezahlt sei (8. Dezember 1624), läßt sie indes, wohl weil dem Kurfürsten die Gefangensetzung und hohe Strafe ungerechtfertigt erscheint, nach drei Tagen und drei Nächten frei und erhebt auch die Strafe nicht. Nun aber klagt der Rat in der heftigsten Weise bei dem Kurfürsten (17. Dezember 1624) über die Widersetzlichkeit der Neudresdner Fleischer, der „trotzigen unbändigen Leute“, die nicht nachgeben wollten, die in der Ratsstube erklärt hätten, „es hülfe alles nichts, jung und alt hätte solches einmütiglich beschlossen, sollte und müßte derowegen darbei bleiben, und sollte gleich was anders, ja Mord und Totschlag daraus entstehen“. Da neue Verhandlungen und Verhöre zu keinem Ergebnis führen, die Neudresdner immer noch durch Beschimpfungen und Belästigungen[4]


  1. Zugleich erging der Befehl, daß die Neudresdner Fleischer, die eigene Bänke haben, also die Innungsfleischer, Mittwoch und Sonnabend nicht in diesen, sondern auf offenem Markt „zu Vorkommung allerhandt Partiererey, so bisher bei ihnen verspüret worden“, – Versteckens und Hinterhängens des besten Fleisches, um das unter der Hand teurer zu verkaufen –, feilhalten sollen; vgl. auch RA C. XXXVI. 11.
  2. Deshalb lag eben den Altdresdner Fleischern so viel daran, herüber schlachten zu dürfen.
  3. So klagen die Altdresdner im Dezember 1624.
  4. Am 4. März 1625 sagen die Altdresdner, daß sie weder tags noch nachts, weder auf Straßen noch Gassen, ja in ihren Häusern nicht Ruhe hätten, daß jene des Nachts an ihre Thüren klopften; besonders und mehrmals klagen sie, daß die Neudresdner „Puff, Puff, Puff“ und dergleichen ehrenrührige Worte nachschrieen. Freilich schieben die Neudresdner die Schuld an allen diesen Vorgängen auf die Altdresdner. Die Morgensprache scheint infolge der Irrungen gar nicht mehr gehalten worden zu sein.