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Es kam also für dieses Kapitel darauf an, das Jahr der ersten Ordnung zu gewinnen. Freilich lassen dabei die Quellen sehr im Stich. Sie fließen für die frühesten Zeiten so dürftig, daß von den neun alten Innungen die älteste gefundene Ordnung nur bei der Leinweberinnung mit voller Sicherheit als die erste Ordnung, die aufgestellt und konfirmiert wurde, erkannt, bei dreien, der Tuchmacher-, Schuhmacher- und Schneiderinnung, allerdings mit größter Wahrscheinlichkeit als die erste angesehen werden kann. Von den anderen fünf alten Innungen fanden sich erst spätere Ordnungen, wiewohl das Vorhandensein älterer bezeugt ist. Und selbst nicht von allen im 16. Jahrhundert entstehenden Innungen konnte die erste Ordnung gefunden oder auch nur das Jahr der ersten Ordnung festgestellt werden.

Später konfirmierte Ordnungen eines Handwerks haben mit der Frage nach Entstehung der Innungen nichts zu thun; ihre Besprechung würde vielmehr in den Absatz, der von der äußeren Organisation der Zünfte redet, gehören. Wenn trotzdem in diesem Teil bei jeder Innung außer der ersten alle weiteren Konfirmationen behandelt werden, die in den der Arbeit zu Grunde liegenden Zeitraum fallen, so ist das aus praktischen Rücksichten geschehen. Die Ordnungen bilden zwar nur einen sehr kleinen Teil der benutzten Quellen; aber sie müssen in allen Absätzen wiederholt angezogen werden, und so erspart eine zu Anfang gegebene Zusammenstellung aller Ordnungen spätere ausführliche Quellenangaben; es genügt dann die Jahreszahl. Wo also in späteren Absätzen eine Jahreszahl ohne weitere Angabe eingefügt wird, bedeutet sie die in diesem Jahre bestätigte Ordnung.

Nur ein Teil der Ordnungen lag im Originale vor; für viele konnten nur Abschriften gefunden werden, von denen die größte Zahl jenen an Wert ziemlich gleich kamen, da diese Abschriften von seiten der Rats-[1] oder kurfürstlichen Behörde hergestellt und


  1. Von den im RA vorhandenen Innungsbüchern (siehe Vorwort) ist das älteste 1570 vom Rat angelegt worden, als er, wahrscheinlich infolge der häufigen Klagen wegen Überteuerung von seiten der Handwerker, die Innungen aufforderte, ihre Ordnungen einzureichen. Nachträglich wurden in dasselbe aber noch andere, später konfirmierte, oder auch nur später vorgelegte Ordnungen eingetragen. (Dem Titel ist hinzugefügt: „wie sie dieselben vff bevehlich eines Erbarn Raths vbergeben“.) Obgleich das JI. die Jahreszahl 1550 trägt, ist es doch zweifellos, schon nach der äußeren Form, später erst angelegt, da es im allgemeinen jüngere Ordnungen enthält als das vorige. Da die Kammmacher 1685/86 dafür, daß ihre Privilegia ins Stadtbuch, womit doch nur das Innungsbuch gemeint sein kann, eingetragen wurden, 1 Thlr. 14 Gr. zahlen (siehe Rechnung in der Lade, RA), so geschah die Eintragung wenigstens in späterer Zeit wahrscheinlich auf Antrag der Innungen.