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Verhältnis der Dresdner und sächsischen Hütten zu den übrigen deutschen Bezug genommen werden muß, wird das in dem Kapitel über Landinnungen geschehen, wo überhaupt die Verbindung Dresdner Handwerke mit denen anderer Orte besprochen wird. Hier ist nur die Frage zu erörtern, wann zum ersten Mal die Teilnahme Dresdner Steinmetzen an einer Bauhütte nachweisbar ist. Die Beantwortung dieser Frage kann nicht gegeben werden ohne eine Darlegung, wie sich die sächsischen und speziell die meißnischen Hütten nach und nach bis zu einer gewissen Selbständigkeit erhoben haben. Da dies aber unter das Kapitel „Landinnungen“ gehört, so möge hier nur das Resultat angegeben werden, das diese spätere Untersuchung liefern wird: die älteste sächsische Steinmetzordnung, der aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Dresdner Steinmetzen unterworfen waren, wurde am 8. Mai 1464[1] vom Kurfürst Friedrich in Altenburg konfirmiert. Innerhalb des sächsischen Verbandes bildete sich wiederum eine kleinere „Bruderschaft“ der meißnischen Steinmetzen unter Dresdens Führung, die aber keine besondere Konfirmation gewann.

Im Laufe des 16. Jahrhunderts ging, wie sich auch an den Dresdner Verhältnissen zeigt, im Wesen der Hütten eine Umgestaltung vor sich. Der Eifer für großartige Kirchenbauten, wie sie das Mittelalter ins Leben gerufen hatte, erlosch seit Ende des 15. Jahrhunderts immer mehr; die Reformation konnte hierin keine Änderung bringen. Dafür aber verdrängte in den Städten der Steinbau nach und nach die hölzernen Gebäude. Das hatte zur Folge, daß einmal die Zahl der Steinmetzen wesentlich zurückging, das andere Mal die noch bleibenden seßhafter und so die alten Bauhütten zu städtischen Zünften wurden, wenn auch noch lange die alte Verbindung der Städte unter einander, bez. die Abhängigkeit von Straßburg blieb. Da die Steinmetzen weiter in Ermangelung großer Dombauten geringere und einfachere Bauten übernehmen mußten, näherten sie sich in ihrem Arbeitsgebiet den Maurern[2], die solche Gebäude ebenfalls aufführten, und so rief der beiderseitige Vorteil eine Vereinigung der städtischen Steinmetzen


  1. HStA Steinmetzen und Werkleute aufgericht. Ordnung 1518. Loc. 8746. Bl. 34 flg.
  2. Noch später traten sie die Leitung eines Baues gänzlich an die Maurer ab, und es blieb ihnen nur die künstliche Bearbeitung einzelner Steine.