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in der genannten Zusammenstellung von Handwerken[1] für sich genannt sind, schließt eine Vereinigung mit den Schmieden aus. Vielleicht trennten sich Nagelschmiede und Büchsenmacher von den Schmieden, um sich mit den unterdes erstarkten Schlossern zu einer Innung zu vereinigen, der sich wohl sofort, mindestens kurz nachher, jedenfalls nach 1500, die Sporer und vor 1540 sicher auch schon die Uhrmacher anschlossen. Wann die Vereinigung der Nagelschmiede und Schlosser erfolgt ist, darüber kann eine freilich späterer Zeit entstammende Angabe der Schlosser, die eben darum mit Vorsicht aufgenommen werden muß, Auskunft geben. Bei einem Streit der Gürtler und Nagelschmiede geben die als Zeugen angerufenen Schlosser am 9. November 1705 an, sie seien mit den Nagelschmieden an die 164 Jahre einzünftig gewesen, letztere hätten sich „vor wenig Jahren“ „abgesondert“[2]. Der zweite Satz macht es unmöglich, die Zeitangabe auf die gänzliche Trennung der Nagelschmiede im Jahre 1705 (siehe nachher) zu beziehen. Es bleibt demnach gar nichts anderes übrig, als von 1666 an, dem Jahre der faktischen Absonderung der Nagelschmiede, zurückzurechnen. Es muß also, die Richtigkeit der Zahl 164 vorausgesetzt, das Jahr 1501 als dasjenige bezeichnet werden, in dem Nagelschmiede und Schlosser sich verbanden.

Zur Vereinigung gehörten im 17. Jahrhundert auch die „Windenmacher“, die einige Mal besonders erwähnt werden[3].

Die Ordnung von 1545 liegt in zweifacher Form vor: 1. nur für die drei Handwerke, Schlosser, Sporer und Nagelschmiede[4] und 2. für alle fünf Handwerke[5]. Außer kleinen unwesentlichen Änderungen und der Einfügung von Meisterstücken für Büchsenmacher – die Uhrmacher lieferten noch gar keines – als Artikel 4, wodurch sich die Zahl der Artikel um einen vermehrt, stimmen beide Ordnungen,


  1. Siehe S. 55.
  2. RA Gürtler 11. Bl. 9.
  3. z. B. RA Schlosser 10. 1622, Titel: Innung der Schlosser, Sporer, Uhr-, Büchsen und Windenmacher. In dem Aktenstück selbst sind sie bei einer Aufzählung der vereinigten Handw. 1622 weggelassen, 1676 mitgenannt (hier sechs Handw. im ganzen).
  4. Abschriften: JI Bl. 320–324 und Archiv der Schlosserinnung zu Dr. Handwerksbücher. In einer Abschrift im a. J. Bl. 130–136 sind zwar im Eingang alle fünf Handwerke genannt, aber unter den Meisterstücken die der Büchsenmacher ausgelassen; die Ordn. enthält infolgedessen auch nur 23 Artikel, nicht wie die zweite Recension 24.
  5. JI Bl. 325–330 und Archiv der Schlosserinnung.