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zwar mit Aufnahme Dresdens, am 10. April 1602 von Christian II.[1], nach Hinzufügung von vier neuen Artikeln am 14. April 1614 von Johann Georg I.[2]. Wesentlich anders ist die folgende, auch nur für die Dresdner Kreislade von Johann Georg I. am 30. November 1642 konfirmierte Ordnung. Viele der alten Meister waren in den „schlimmen Zeiten“ gestorben, viel neue aufgenommen; infolgedessen hatten sich allerlei Mißbräuche eingestellt, schädliches Gezänk erhoben. Darum stellten die Meister der Dresdner Kreislade auf dem Hauptquartal 1635, den 2. Oktober, ohne Zuziehung der anderen Kreisladen, da jedenfalls der Krieg einen Verkehr mit den anderen Laden erschwerte, eine besondere Ordnung auf, obgleich sie noch im Besitz der Artikel von 1614 waren. Erst am 5. Juni 1642 übergaben sie dieselben dem Kurfürsten Johann Georg I. Nachdem in dessen Auftrag der Rat die Artikel durchgesehen, den dritten Artikel, der „confuse tractirt“ gewesen sei, gänzlich geändert und die Meister der dabei beteiligten Städte darüber vernommen hatte, erhielt die Ordnung die kurfürstliche Bestätigung[3]. Später wurde die frühere allgemeine Landordnung durch Johann Georg II. am 18. Juli 1667[4], Johann Georg III. am 18. Dezember 1683[5] (wörtlich gleich der von 1667), Friedrich August am 15. März 1698[6] erneuert.

Die ältesten vorhandenen Artikel, von Meistern und Gesellen der Riemer aus 17 Städten, darunter Dresden, 1548 in Freiberg vielleicht auf einem Jahrmarkt verabredet, sind am 22. Mai 1548 vom Freiberger Rat konfirmiert, der sie „zu vrkuhndt stetter vnnd vester vnuerbruchlicher halttunge“ mit der Stadt kleinem Siegel besiegelte und ins Stadtbuch eintragen ließ[7]. Veranlaßt wurde die Aufstellung dieser Ordnung durch Irrungen über ältere Artikel; wann die älteren aber bestätigt wurden, ob sie die ersten waren, läßt sich nicht bestimmen. Bald nachher stellten die Dresdner


  1. Sie ist vollständig gleich 1557. Die Weglassung weniger Worte in § 5 kann auf einem Versehen des Abschreibers beruhen. HStA Conf. CLXVII. 1602 und 1603. Bl. 1 flg.
  2. JI. Bl. 204–207 und HStA. Conf. CLXXII. 1610–1614. Bl. 161 flg.
  3. HStA Conf. CLXXXIII. 1640–1644. Bl. 310flg., Bl. 327 und RA Färber 8.
  4. JII. Bl. 90–93, HStA Conf. CCI. Bl. 351 flg.
  5. HStA Conf. CCIX. 1682–1684. Bl. 278 flg.
  6. JIII. Bl. 306–309. Der Titel ist jetzt: Schwarz- und Beyfärberartikel.
  7. RA Riemer 9: Drei Dresdner Meister unterschrieben die Artikel.