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Vorfallenheiten mitgegeben, referiret und daher auf eins derselben ein Reskript an das Geheime Konsilium geschrieben“, welches an Wolter nach Berlin geschickt wurde.

Pfingsten berichtet nun weiter, daß „von Ew. Königl. Maj. ein Schreiben an des Königs in Schweden Maj. abgelassen und Ihren genommenen Entschluß, quovis modo mit ihm Frieden zu schließen, deroselben in ganz obligeanten terminis eröffnet, auch so zu sagen, alles ihren Dispositionen übergeben“ worden sei, welches er dem auf Postirung in Groß-Glogau stehenden Oberstleutnant von Stutterheim zur Übersendung durch einen Trompeter an den König von Schweden übergeben habe.

Da Pfingsten fernerweit berichtet hat, „daß neben ihm noch jemand aus dem Geheimen Rate des Königs von Schweden Maj. entgegen zu gehen, um die Friedenstraktaten mit demselben anzutreten und zu schließen, so ist der Geheime Rat und Kammerpräsident Baron von Imhoff dazu vorgeschlagen und weil er sich dazu alsbald parat und prompt bezeigt, eine Vollmacht auf sie beide abermals auf ein hergegebenes Blanket extendirt“ worden. Die Vollmacht lautete[1]:

Wir Friedrich August etc., urkunden und bekennen hiermit, nachdem wir den beständigen Vorsatz gefaßt, Uns mit dem durchlauchtigsten etc. Karl von Schweden etc. etc. völlig zu reconciliiren und dem zwischen Ihrer Maj. und Uns vor einigen Jahren entstandenen und noch fürwährenden, schädlichen und verderblichen Kriege zu Verhütung mehrerer Menschen-Bluts-Vergießung, so viel an Uns, ein Ende zu machen, daß Wir dannenhero Unserem Wirklichen Geheimen Rate und Kammerpräsidenten, Herrn Anton Albrecht Freiherrn von Imhoff zu Hohen-Priesnitz und Geheimen Referendario, Georg Ernst Pfingsten, samt oder sonders volle Macht und Gewalt erteilt haben, erteilen ihnen auch selbige hiermit dergestalt in kraft dieses, daß sie an dem Orte, wo es Ihro Maj. dem Könige in Schweden gefällig sein möchte, mit den hierzu gevollmächtigten Ministris die Friedenstraktaten vornehmen, an Unserer Statt und in Unserem Namen auf billige, christliche Wege zu handeln, zu schließen, Instrumenta darüber aufzurichten, zu unterschreiben,


  1. HSTA Die Arretirung Imhoffs und Pfingstens etc. Loc. 973. Vol. II.