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Gebäude und Gärten in Anspruch genommen. Ferner waren zu leisten Jagddienste mit Pferden oder Personen, sogenannte Vorwerksdienste, welche in Feldarbeit bestanden (namentlich bei den Vorwerken Ostra, Schönfeld und Pillnitz), Fischereidienste, Fischfuhren, Holzfuhren etc.

Im Jahre 1615 wurde eine „Ordnung wegen Leistung der Land-, Jagdzeug- und Baufuhren im Amte Dresden“ aufgestellt. Laut derselben wurden die Fuhren nach Anzahl der Hufen aufgelegt und in 3 Abteilungen, Anlagen genannt, eingeteilt, von welchen jede nach Ablauf der dritten Woche wieder zur Dienstleistung verlangt werden konnte. Die Dienstpflichtigen hatten sich, auf am Tage vorher durch den Landknecht erfolgte Bestellung, früh bei Thoraufschließen mit ihren Wagen und Pferden einzustellen und die ihnen auferlegten Fuhrendienste abzuleisten. Wer eine Stunde nach Aufschließen des Thores nicht eintraf, mußte 6 Groschen und wer ganz ausblieb, 12 Groschen Strafe zahlen. Sie hatten sich mit Proviant und Futter für ihre Pferde auf 2 Tage zu versehen und mußten in der Stadt über Nacht bleiben. Wer 2 Tage gewartet hatte und zu Landfuhren nicht gebraucht worden war, wurde abends vor Thorschluß entlassen und die Wartezeit ihm als geleisteter Dienst in das Einschreibebuch verzeichnet. Diese Einschreibebücher, mit welchen sie sich bei der Ankunft im Amte melden mußten, führten die Frohnpflichtigen, damit sie sauber blieben, vorschriftsmäßig in einer hölzernen oder blechernen Büchse bei sich. Zu den Jagdzeugfuhren hatten die Dienstleistenden, wie es scheint, nur die Pferde zu stellen. Die Handdienste zu den Bauten wurden in allen dazu verpflichteten Dorfschaften nach der Einwohnerzahl angeordnet und in 6 Abteilungen eingeteilt. Die Dienstpflichtigen hatten sich früh mit Sonnenaufgang auf dem Baue einzufinden und durften ihn erst mit Sonnenuntergang wieder verlassen. Die Dauer der Dienstleistung betrug jedesmal 1 Woche, so daß jede der 6 Abteilungen nach Ablauf der 6. Woche wieder zur Dienstleistung herangezogen werden konnte. Seit 1696 war bei den Handfröhnern ein neunwöchentlicher Turnus eingeführt worden. Es wird in der „Ordnung“ gesagt, daß nur starke und tüchtige Personen und nicht, wie bisher, kleine Jungen geschickt werden sollten[1].


  1. Rep. XLVII. Dresden 130 Bl. 1 flg, 287a Bl. 70 flg.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/50&oldid=- (Version vom 22.11.2023)