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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/111

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dafür stellen, daß der alte Lorenz Hoppe zu Serkowitz mit dem Drachen zu tun haben müsse[1].

Unter den Nachfolgern Starks, Christoph Laurentius (1604 bis 1610) und Martin Großkopf (1610–1618) traten, wie es scheint, die Folgen der üblen Bewirtschaftung des Pfarrguts durch Stark deutlicher hervor, namentlich war es der Zustand des Pfarrholzes, der zu Klagen führte. Laurentius, der aus Halberstadt stammte, war schon mit 22 Jahren Pfarrer zu Kaditz; mit 28 Jahren wurde er Diakonus an der Kreuzkirche zu Dresden, mit 31 Jahren Hofprediger. Sein Nachfolger Großkopf wendete sich unmittelbar an den Kurfürsten, der 1616 Erkundigung begehrte, ob das Kaditzer Pfarrholz dermaßen abgetrieben sei, daß der Pfarrer daraus nicht mehr notdürftig Brennholz gewinnen könne. Großkopf hatte angegeben, das Tännicht sei so auf die Neige gekommen und verhauen, daß das Holz nicht auf ein Vierteljahr, geschweige denn auf ein ganzes Jahr reiche. Der Kurfürst wünschte auch Erwägung, ob und wo dem Pfarrer das gesuchte Eichen-oder Buchenholz angewiesen oder jährlich verabfolgt werden könne[2].

Einige von den Kaditzer Pfarrherren hatten ansehnliches Vermögen. Das Testament des Eheweibes Herrn Christof Griesbachs vom Jahre 1590 offenbart einen ziemlichen Wohlstand[3].

Die Einweisung des Pfarrers wie auch die vorhergehenden Probepredigten vollzogen sich im 17. Jahrhundert mit Prunk unter der Teilnahme des Prokuraturverwalters und des Superintendenten[4], die (ebenso wie die Einholung des Pfarrers) die Kirchkasse nicht wenig belastete, der Stellung des Geistlichen aber den größten Nachdruck gab. Großkopfs Nachfolger, Michael Pauli aus Zeitz (1619


  1. HStA. loc. 2009 (Visit. 1598/99), Bl. 135.
  2. Coll. S.A.D., Kaditz, 661.
  3. Handelsb. P.A. 1588, Bl. 121b. Das Testament eines andern Pfarrers von Kaditz (Theobaldi, 1685–58) findet sich im 32. Handelsb. P.A., Bl. 15.
  4. Coll. S.A.D., Kaditz: Kaditzer Kirchrechnung 1609/10. Probepredigt 14 fl. 1 gr. verzehrt, Investitur 20 fl. 16 gr. verzehrt, außerdem 2 fl. 6 gr. dem Superintendenten für Beiwohnung und ebensoviel dem Prokuraturverwalter. Von Zeit zu Zeit wurden auch die Kirchrechnungen in Gegenwart des Superintendenten und des Prokuraturverwalters gelegt, so 1661: es erwuchsen durch den Besuch an Ausgaben 16 fl. 5 gr. 10 ₰; ferner 1689 (Memorial, Pfarr. A. K., E, No. 2).