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bei den Micktener Bauern kein leerer Schall, noch im 17. Jahrhundert mußten die dortigen Einwohner mit ihren Kähnen Frondienste leisten, wenn die Lachen in den Ostrawiesen ausgefischt wurden[1]. Ein vach befand sich auch stromabwärts bei Serkowitz[2], während gegenüber zu Kemnitz eine jener alten sorbischen Fischereianlagen sich befand, deren Namen der Gehsen oder Jehsen[3] noch in den Intraden des Amts Dresden 1696 vorkommt. „Unter dem Kaditzer Vorwerk“ befand sich zu Anfang des 17. Jahrhunderts ein „Steinbeißgößchen“, eine Jehse von geringem Umfang (die Jehsen wurden nach Gewenden gemessen), in welcher Steinbeißker gefangen wurden[4]. Noch in der Mitte des 17. Jahrhunderts zahlte das Dorf Kaditz Zins von Jehsen an das Amt, die kurfürstliche Fischerordnung vom 16. Juli 1621[5], welche den Fischern in den Dorfschaften das Fischen mit Licht, mit der Kickitzsch, mit den Engewaten, den Kratzhamen usw. verbot, beließ den Dorfschaften das Fischen in Jehsen. Zu Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts finden sich auch Fischer genannt. Lorenz Hertschuch und seit 1723 Hans Hertschuch besaßen „in Kaditzer Gerichten" in der Nähe von Serkowitz eine kleine Nahrung, sie werden ausdrücklich als Fischer bezeichnet.

Heute gibt es keine Fischer mehr zu Kaditz, so wenig wie in den umliegenden Dörfern. Aber noch heute ist zwischen Übigau und Kaditz der beste Lachsfang. Zeitig im Winter schlagen städtische Fischer am Ufer leichte Hütten auf, die im Sommer wieder abgebrochen werden.

Die Flurgrenze, früher die Mitte der Elbe, ist heute eine Linie am Ufer, welche dem Nullwasser des Dresdner Pegels entspricht. Der Strom selbst ist aus der Flur ausgeschieden – nur zu Zeiten wächst er wieder in sie hinein.

3. Poppewitz.

Kaditz lag in der sorbischen Landschaft Nisan. Im Jahr 928 zog ein deutsches Heer gegen die Sorben und vernichtete ihre Selbständigkeit. Von Meißen im Gau Daleminzi aus wurde die Landschaft,


  1. Coll. S. A. D. XXVI, Mickten.
  2. Cod. II, 1, S.344.
  3. Cod. II, 1. Einleitung, S. XXV.
  4. Intr. 1602/3, Bl. 44.
  5. Handelsb. A.D. 1614, Bl. 393b .