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Spätestens im 15. Jahrhundert wurde das Vorwerk Poppewitz als Gut aufgelöst und an die Bauern von Kaditz ausgetan. Kaytitz – dies ist die mittelalterliche Form des Namens Kaditz — zahlte nun 9 Schock silberne Groschen, sowie einen verschieden angegebenen kleinen Nebenbetrag[1] am Tage Martini zur oboedientia slavonica. Den Betrag von 9 Schock Groschen führte das Dorf Kaditz noch 1839 als Martinszins ab, und zwar ruhte dieser Zins, wie sich aus Käufen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts nachweisen läßt, ausschließlich auf Äckern des vormaligen Vorwerks[2]. Das alte Dorf Kaditz gehörte nicht zur oboedientia slavonica, seine Zinsen unterschieden sich völlig von denen des Vorwerks Poppewitz, sie waren zu Walpurgis und Michaelis fällig. Die Zinsenden hatten zugleich den Bischofzehnt, den allen Dörfern und Herrengütern gemeinsamen Dezem, mit zu übernehmen[3].

Das Vorwerk, von dessen Busch ein Teil vielleicht früher vor der Zerschlagung einzeln den Kaditzer Bauern zur Rodung überlassen worden war (es kommen hier in Betracht das „Nauland“ auf dem Boden der vorsorbischen Siedlung am Markweg, die „Langefeldchen“, die heute noch zum großen Teil Busch sind, und die „Hintertännichte“), besaß denselben oder einen größeren Umfang als manches Dorf der Meißner Pflege. Auch als das Vorwerk zerschlagen war, scheint noch ein Teil, und zwar die nördlich an Radebeul grenzende (damals wohl zumeist aus Busch bestehende) Flur, zurückbehalten worden zu


  1. 1529: 20 gr.; 1633 : 4 ₰ 1839: 4 ₰.
  2. Die Bezeichnung Vorwerk wurde im Elbtal frühzeitig für die alten Herrengüter üblich, daneben erscheint der Ausdruck Allod, wiewohl diese Güter keine Allode im älteren Sinne dieses Wortes, d. h. freie Eigengüter, sondern von Haus aus Lehengüter waren (s. Lippert u. Beschorner, Lehensbuch Friedrich d. Str., Index S. 616).
  3. Vicarien 8987, Bl. 143. Der Dezem wurde in einer bestimmten Anzahl Mandeln Garbenkorn und Garbenhafer an den Succentor des Domstifts, auf den er vermutlich vom Kantor übergegangen war, entrichtet.