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hat schon vorher im 12. Jahrhundert die eigentümliche Geschlossenheit der Dresdner Gegend als Dezembezirk des Dekans bestanden, denn zu keiner späteren Zeit kann die Zehnterhebung in der Umgebung einem Meißner Kapitelherrn als Pfründe in diesem Umfange zugeteilt worden sein, zu keiner späteren Zeit kann eine Einteilung, welche die Ausstattung der Dresdner Pfarrei auf ein überaus kärgliches Maß beschränkte, getroffen worden sein als im 12. Jahrhundert. Noch 1538 erhebt der letzte katholische Pfarrer von Dresden, Peter Eisenberg, bittere Klage über die Verteilung der Einkünfte [1]. 22 ganze und 2 halbe Dörfer samt zwei Höfen zu Bestewitz (Klein-Pestitz), so klagt er, seien in die Pfarre zu Dresden gehörig, und von allen komme dem Pfarrer weder Dezem noch Zins, noch Heller, noch Hellers Wert, sondern allein das bloße Opfer zu. Der Dezem und die Getreidezinsen, so berichtet Eisenberg, seien den Prälaten zu Meißen zuständig. „Die Kapläne, die auch die Dörfer mit den Sakramenten müssen bereiten, haben nichts, denn was die Stola trägt.“

Legen wir aber auch darauf, daß die Dezemverteilung spätestens im 12. Jahrhundert erfolgt sein muß, keinen Wert, so stoßen wir bei der näheren Betrachtung des Gebiets, um das es sich handelt, auf noch merkwürdigere Umstände, die uns nach verschiedenen Seiten zu der Annahme berechtigen, daß eine sehr alte Verteilung, vermutlich innerhalb eines ganzen Burgwards, vorliegt.

Welches war der Bezirk, innerhalb dessen dem Dekan zu Meißen der Dezem zukam?

Wir haben aus dem Ende des Mittelalters verschiedene Feststellungen des Zustandes, und es läßt sich bei der Zähigkeit kirchlicher Verhältnisse und unter Berücksichtigung des bereits Ausgeführten behaupten, daß der Kern der Zehntenverhältnisse des ausgehenden Mittelalters in der Weißeritzgegend in der Hauptsache der der alten Burgwardzeit sein muß.

1529 erklärt der Dekan zu Meißen bei Gelegenheit der Erhebung der Türkensteuer: „Die Dechanei hat auch einen geringen Zehnten bei Dresden. Ist noch nicht ausgedroschen, derhalben ich nicht weiß, was er heuer tragen wird“[2]. So gering, wie es der


  1. H St A. loc. 9837: „Eygentliche Namliche vorzceichnus aller geistlichen Lehen Innen und ausserhalb Dresden“ usw. (1535-1539) Bl. 18 b.
  2. H St A. loc. 8987: „Der Vicarien, Präbenden“ usw. (1529) Bl. 138.