Zur Geschichte der Besiedelung der Dresdner Gegend

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Autor: Otto Trautmann
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Titel: Zur Geschichte der Besiedelung der Dresdner Gegend
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aus: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Heft 22
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Erscheinungsdatum: 1912
Verlag: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha von Baensch Stiftung
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Erscheinungsort: Dresden
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[Einband] [b] [c] [d]

[Deckblatt]
Mitteilungen


des


Vereins für Geschichte Dresdens.


Zweiundzwanzigstes Heft.




Dresden
Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung
1912.

[e]

[Titelblatt]
Zur Geschichte


der


Besiedelung der Dresdner Gegend.


Von


Otto Trautmann.




Mit acht Plänen.




Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, 22. Heft.




Dresden
Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung
1912.

[II]

[Inhalt]
Inhalt.




Die Orte des Burgwards Buistrizi. Seite
      1. Die Burgberge in Nisan 1
      2. Die sorbischen Siedelungen 11
      3. Die Burgwarde 20
      4. Der Zehntbezirk des Meißner Dekans 26
      5. Die südliche Grenze des Burgwards Buistrizi 37

Die Spuren der Burgwardzeit in der Güterverfassung der Dresdner Pflege.

      1. Das Wachgetreide und die Herrengüter 46
      2. Die bäuerlichen Lehngüter 58
      3. Ausgang 66
Anhang.
      1. Örtliches zur Vorgeschichte 71
      2. Das Register von 1495 91
Ortsverzeichnis 97

Pläne.
Das Zehntgebiet des Meißner Dekans VII
Vorgeschichtliches Dorf bei Stetzsch 2
Die Flur Coschütz 7
Die Flur Kauscha 51
Die Flur Omsewitz 56
Die Flur Golberode 63
Lage der Fluren Löbtau und Naußlitz 82
Die Siedlungen des Windberggebiets am Schlusse.

[IV]

[V]
Verzeichnis der Abkürzungen.




Cod. = Codex diplomaticus Saxoniae Regiae, nach Abteilung, Band und Urkundennummer.
Die Donins = Aufzeichnungen über die erloschenen Linien der Familie Dohna, 1876.
Ger.-B. = Gerichtsbuch (mit Angabe des Amtsgerichtsarchivs oder des sonstigen Fundorts).
Heydenreich = Ed. Heydenreich, Kurze Geschichte des Kirchspiels Leubnitz bei Dresden, 1878.
H St A. = Königliches Haupt-Staatsarchiv zu Dresden.
Isis, Abh. = Abhandlungen der Gesellschaft Isis zu Dresden mit Jahr und Seitenzahl.
Isis, Sitz. = Sitzungsberichte der Gesellschaft Isis zu Dresden mit Jahr und Seitenzahl.
Knothe = Hermann Knothe, Die verschiedenen Klassen slawischer Höriger in den wettinischen Landen während der Zeit vom 11. bis zum 14. Jahrhundert (Neues Archiv für Sächs. Gesch. IV, S. 1 ff.).
Kötzschke = Rudolf Kötzschke, Staat und Kultur im Zeitalter der ostdeutschen Kolonisation, 1910 (Aus Sachsens Vergangenheit, 1. Heft).
L. B. = Das Lehnbuch Friedrichs des Strengen 1349/50, herausgegeben von Lippert und Beschorner.
Leßke = Friedr. August Leßke, Beiträge zur Geschichte und Beschreibung des Plauenschen Grundes bei Dresden 1892–1903.
loc. = Lokat im Haupt-Staatsarchiv zu Dresden.
Meitzen = August Meitzen, Siedelung und Agrarwesen der Westgermanen und Ostgermanen, der Kelten, Römer, Finnen und Slawen, 1895 mit Band- und Seitennummer.
Neues Archiv = Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, herausgegeben von Ermisch.
Palacky = Franz Palacky, Geschichte von Böhmen.
Preusker = Karl Preusker, Blicke in die vaterländische Vorzeit, I.–III. Bändchen.
R. A. = Ratsarchiv zu Dresden.
Register 1495 = Domarchiv Meißen, C No. 355. (Siehe Anhang Seite 91 ff.)
Register 1567 = Rechnungen des Leubnitzer Amts im Ratsarchiv zu Dresden: Register des Ehrwirdigen Herrn Julij Pflucks, Thumdechandt zu Meyssen, Michaelis des 1567 Jhars.

[VI]

Richter = O. Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden, Band I–III.
Riehme = E. Riehme, Markgraf, Burggraf und Hochstift Meißen (Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Meißen, 7. Band, 2. Heft).
Rietschel = Siegfried Rietschel, Das Burggrafenamt und die hohe Gerichtsbarkeit in den deutschen Bischofsstädten während des früheren Mittelalters, 1905.
Schulze = E. O. Schulze, Die Kolonisierung und Germanisierung der Gebiete zwischen Saale und Elbe, 1896.
Thietmar = Thietmari Merseburgensis episcopi chronicon, ed. Fr. Kurze, 1889, nach Buch und Kapitel.
Welte = M. Welte, Gau und Archidiakonat Nisan, 1876.

[VII]

Das Zehntgebiet des Meißner Dekans.

[f] [1]

Die Orte des Burgwards Buistrizi.



1.Die Burgberge in Nisan.

Als der Mensch zuerst seinen Fuß an die Mündung der Weißeritz setzte, kam er nicht als der hütten- und herdenlose Wilde der Urzeit, als der Jäger, der den Stein nicht zu schleifen, den Ton nicht zu brennen wußte, er kam ausgerüstet mit einer Menge Geschicklichkeiten, er flocht und webte, er knetete und buk, er warf das Fischnetz und schoß mit dem Bogen, er säte Getreide und züchtete das Rind. Er hauste nicht flüchtig auf rasch gewechseltem Boden, er wohnte in fester Siedlung und wußte den rechten Ort dafür zu finden.

Im Elbtal mit seiner fruchtbaren Aue erwuchsen die frühesten Wohnstätten der Weißeritzgegend. In der ältesten Zeit ist die Besiedlung unzweifelhaft den Ufern des Stromes gefolgt. Das urbare Gebiet dieser Zeit, der jüngeren Steinzeit, nimmt keinen breiten Raum in der Tallandschaft ein: als in der Weißeritzgegend Erz und Eisen noch unbekannte Dinge waren, als in den Hütten des Elbtals nur Stein, Holz und Knochen Waffe und Gerät waren, da beschränkte sich das besiedelte Gebiet entlang der Elbe auf einen schmalen Streifen, der von Cossebaude über Cotta, Löbtau, Dresden, Strehlen und Seidnitz bis nach Nickern und Lockwitz reichte[1]. Weder durch Täler noch Schluchten, weder durch Sümpfe [2] noch Steingehege geschützt lagen die Siedlungen, Wälle und künstliche Gräben zur Verteidigung lassen sich nicht nachweisen.

Vorgeschichtliches Dorf bei Stetzsch.


Jahrhunderte vergingen – Menschen mit ehernen Waffen saßen an der Mündung der Weißeritz. Im Elbtal lagen zu dieser Zeit, der sogenannten Bronzezeit, Siedlungen dorfartigen Umfangs [3] mit zahlreichen Feuerstellen. Zu Stetzsch hat sich eine Siedlung von über hundert Feuerstellen gefunden[2]. Die Zahl und Lage der Stellen und der Inhalt der Herdasche läßt den Gedanken, daß hier eine Horde von Menschen in enger Hausgemeinschaft um eine einzige Herdgrube, wenn auch nach und nach auf verschiedenen Stellen, gehaust habe, abweisen. Hier bestanden zu gleicher Zeit zahlreiche Hütten, eine dörfliche Bevölkerung nährte sich von dem, was der Strom, das Feld und der Wald boten. Diese starke Bevölkerung trieb Ackerbau, und zu dieser Zeit taucht aus der Reihe der Niederlassungen, abgelegener vom Strom und der Elbaue, eine Niederlassung auf, die von der Art der übrigen abweicht.

Hoch über dem Weißeritzbett, in der Nähe des heutigen Dorfes Coschütz, springt bollwerkartig ein Berg in das Tal vor. Ein Rücken, der leicht abgesperrt werden kann, verbindet ihn mit der Hochebene, auf welcher das Dorf Coschütz liegt. Der Gipfel des Berges trägt eine kleine Ackerfläche, und in dem Ackerboden sowie auf den steilen Hängen finden sich Mengen von Scherben nebst Abfall von Knochen und kleinem Hausrat. Es geht die Sage, auf dem Berge habe eine Burg gestanden und im Innern des Berges seien Tote in silbernen Särgen begraben. Mancherlei Nachforschungen haben umsonst den Weg zu den Schätzen gesucht, daß aber Menschen hier gehaust haben, ergeben zahllose Funde.

Nicht geheimnisvolle Schatzhüter haben sich hier hoch über der Weißeritzschlucht geborgen, ackerbauende Siedler des Elbtals sind es gewesen, die hier eine Zufluchtstätte gesucht haben. Ein Zeugnis dafür ist auch eine Gußform für bronzene Sicheln, die auf dem Abhang des Berges gefunden wurde. Soweit wir Ernte und Erntebrauch zurückverfolgen können, war die Sichel das Erntegerät des Elbtals.

Der Felsen ist wiederholt das Ziel der Wanderung Rudolf Virchows gewesen. In den Sitzungen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte hat Virchow († 1902) mehrfach, 1871 und 1874, auf die Anlage hingewiesen, und noch 1896 hat er, fünfundsiebzigjährig, den Ort aufgesucht. Virchow ist von der Meinung ausgegangen, daß die ältesten Funde zu Coschütz von germanischen Siedlern herrührten, er ist der Überzeugung gewesen, die Verwandtschaft der älteren Funde zu Coschütz [4] mit solchen aus der Lausitz und weiteren Gebieten verbürge dies. Für die älteste Zeit nahm er an, daß ein Steinwall das Ganze umschlossen habe. Diese Meinung ist durch die genaue Untersuchung des Berges hinfällig geworden, sie hat sich so wenig bestätigt wie Virchows Behauptung, daß hier bereits zur Bronzezeit Germanen gesessen hätten. Seine Annahme, daß die Kultur der Bronzezeit mit ihrem eigentümlichen tönernen Buckelgeschirr, wie es sich zu Coschütz nachweisen läßt, germanischen Ursprungs sei, ist in der Folge erschüttert worden. Die Wahrscheinlichkeit, daß seine Behauptungen aufrecht erhalten werden könnten, ist gering, starke Gründe sprechen für eine Verwandtschaft der Siedler mit östlichen und südlichen Stämmen[3].

Die Zeit der Bronzefunde schwindet, die Zeit des Eisens bricht an. In der späteren Eisenzeit besteht unzweifelhaft germanische Herrschaft im Elbtal. Es kommt die Zeit, wo die Funde der Gräberfelder und Siedlungsstätten im Meißnischen redende Zeugnisse für die Weltgeschichte werden, wo wir in ihnen den Nachlaß der Stämme erkennen, die als Zeitgenossen den Zug der Cimbern erlebt haben. Die Wanderung der Cimbern fällt in die Zeit um 115 vor Christus. Die Nachbarn der Elbgermanen, die Bojer in Böhmen, traf ihr erster Stoß. Mancher, der siedelnd am Elbstrom saß, mag sich dem Zuge angeschlossen haben. Wenn die Völkermasse der Cimbern um 115 nicht unmittelbar das Elbtal berührt hat, so sind die Ereignisse doch nahe genug vorbeigetrieben, um ihren Einfluß und ihre Bewegung bis in das Elbtal zu tragen[4].

Eine tiefe Erschütterung ging durch die Völker. Es ist vermutet worden, daß die Gegend eine Zeit, nachdem die große Völkerwoge vorüber war, nur schwach besiedelt oder teilweise verlassen gelegen habe. Als Beweis hat man darauf hingewiesen, daß die Funde aus der Zeit von 100 v. Chr. bis zur Zeit Christi, ja bis zu 500 n. Chr., d. h. bis zu der Zeit, zu welcher das Einrücken slawischer Stämme in die Elbgegend sicher bezeugt ist, an Zahl und Umfang gegenüber den Funden der älteren Zeit zurücktreten.

[5] Die Gräberfelder der sogenannten La-Tène-Zeit und besonders der römischen Kaiserzeit sind in der Elbgegend selten, indessen bezeugen sie, daß die Gegend nicht völlig menschenleer gewesen ist. Auch zur Zeit der römischen Kaiser müssen Germanen im Elbtal gesiedelt haben, mag die Zugehörigkeit der Siedler zu einzelnen Stämmen und ihre Stammesstärke auch dem Streite unterliegen[5].

Um 500 n. Chr. geht in den gesamten Verhältnissen der Landschaft eine große Veränderung vor sich. In der Mitte des ersten Jahrtausends nach Christus rücken slawische Stämme in die Elbgegend ein. Auch der Elbkessel nahe der Weißeritzmündung wird von ihnen besiedelt, es tauchen auf dem Burgberg zu Coschütz Funde auf, die in ihrer Form, in ihrer Herstellungsart und in ihrer Verzierung so gut wie nichts gemein mit den Funden haben, die sich vorher in ununterbrochener Entwicklung zu Coschütz nachweisen lassen.

Mit der Einwanderung der Sorben beginnt die eigentliche Geschichte der Landschaft in der Elbtalgegend. Wenn man von dem Namen der Elbe absieht, sind die slawischen Benennungen der Landschaft die ältesten Geländenamen in der Weißeritzgegend; vorslawische Siedlungen haben uns Spuren hinterlassen, ihre Namen, ihre Flurbezeichnungen aber sind für uns verloren. Der Name der Weißeritz, Prießnitz, Lockwitz, der Lößnitz, Leißnitz, Jeßnitz, des Gamigs, des Goppitz, der Horke und zahlreicher anderer Fluß- oder Geländenamen rührt von den slawischen Einwanderern, den Sorben, wie sie sich nannten, her.

Die ganze Landschaft empfängt einen sorbischen Namen: Nisan, das Tiefland, wird sie genannt, sicher deshalb, weil auch die slawische Besiedlung, wie ihre Vorgängerinnen, sich zunächst den Strom entlang ausbreitete und die Höhen nur, soweit sie leicht zu gewinnen waren, urbar machte.

Die einfachen Bedingungen der natürlichen Lage brachten es in vielen Dingen mit sich, daß die Sorben in die Fußtapfen ihrer Vorgänger traten. Auf den Stellen, wo früher der Strom den Germanen zum Fange gelockt hatte, saß jetzt der sorbische Fischer und baute sein Pfahlwerk in das Wasser hinaus; dort, wo die [6] Siedler der Frühzeit reichen Getreideertrag geerntet hatten, da warf der Sorbe das Korn zur Saat über den Acker, und auf der Höhe über der Weißeritz, wo vergangene Geschlechter einen Bergeort gehabt hatten, da rüstete auch der Sorbe eine Heimstatt, eine Schutzwehr, die noch in unseren Tagen kennbar ist, er warf einen Wall auf, der den Berg zur Verteidigung abschloß. So rauh war die Zeit, daß sie aus den Sorben Schanzenerbauer schuf, die sich weithin großen Rufs erfreuten. Von einem ihrer Schanzwerke sagt der Chronist Thietmar, daß es wie ein Werk der Römer anzusehen sei[6]. Es entstand das Schanzwerk, wie es jetzt noch im Wesentlichen zu Coschütz zu sehen ist, ein Erdaufwurf von mehreren Metern Höhe, der mit dem vorgelegenen Graben den Bergvorsprung von der benachbarten Hochebene abschnitt. Die Hütten, die Verzäunung des Ganzen sind verschwunden, aber noch immer hebt sich stattlich die wüste Wallkrone über das Gelände[7].

Die Heidenschanzen[8], wie sie zuweilen genannt werden, sind im Meißnischen die ältesten erhaltenen Bauwerke. Nicht unbeträchtlich muß die Zahl der Siedlungen zur sorbischen Zeit gewesen sein, welche diese Burgstätten umgaben; nicht nur das Gebiet der germanischen Zeit wird von den sorbischen Siedlungen bedeckt, sie scheinen auch bald darüber hinaus fortgeschritten zu sein. Im oberen Elbtal begnügten sich die Sorben nicht mit der Coschützer Burgstätte, sie schufen eine ganze Reihe von Schanzen. Die Anlagen benützten Bergzungen in der Nähe des Elbtals; Langwälle und halbmondförmige Aufwürfe schützten die gefährdeten Stellen. Auf verschiedenen Orten hat man solche Burgwälle erkannt, durch Wallspuren und vorgeschichtliche Funde zeichnen sich namentlich vier Orte aus: die Burgberge zu Niederwartha, Coschütz, Lockwitz und Dohna.

Am frühesten ist der Burgberg zu Niederwartha beschrieben worden. Die Anlage besteht aus einer Schanze und einem Vorwall. Zahlreiche Scherben slawischer Herkunft bedecken den Talhang. Der sorbische Name der zugehörigen Siedlung ist durch [7]

Die Flur Coschütz.

[8] den deutschen Namen Wartha verdrängt worden, die sorbische Burgwallanlage aber hat sich, von Gestrüpp überwachsen, erhalten und hebt sich nach der Hochebene kräftig ab[9].

Eine zweite Wallstelle ist zu Briesnitz vermutet worden. Die Meinung, daß Briesnitz zu den „Kastellen“ gehört habe, die Kaiser Heinrich II. auf Bitten des Bischofs Eiko von Meißen der Kirche geschenkt habe, kann allerdings nicht als Beweis dafür gelten; in jüngster Zeit, 1908, sind aber auf der südlich des „Borngrabens“ an der Elbe gelegenen Höhe Funde gemacht worden, welche es möglich erscheinen lassen, daß hier von 1000 – 1200 n. Chr. eine Befestigung bestanden hat. Auf diese Zeit deuten Scherbenreste. Die Schanze zu Ockerwitz bei Briesnitz, deren gedacht wird, ist als Heidenwall unbestätigt, und die Burgstätte auf dem Steinberg zu Omsewitz bei Briesnitz, die dem Ortsteil Burgstädtel den Namen gegeben hat, entbehrt ebenfalls der entscheidenden Zeugnisse für die älteste Zeit.

Der Burgberg von Coschütz an der Weißeritz hat die reichsten Funde in der Dresdner Gegend geliefert. Aus der frühen Bronzezeit bis in die Zeit der Wendenpfennige (um 1000 nach Christus) sind Zeugnisse der Besiedelung auf ihm erhalten. Die Befestigung an dem tiefeingeschnittenen Bett des stärksten Zuflusses der Elbe läßt den Burgberg für Nisan besonders bedeutungsvoll erscheinen.

Südöstlich von Coschütz den Elbstrom entlang bis zu der Felsenwildnis des Sandsteingebirges liegen noch zwei Täler, die sich für die Anlage sorbischer Schanzen eigneten: das Lockwitz- und das Müglitztal. In beiden finden sich Burgwälle. Im Lockwitztal trug früher der Burgberg am Dorfe Lockwitz einen Wall. Durch die Anlage von Feld und andere Arbeiten ist er fast völlig verschwunden; nicht nur bestätigen aber Scherbenfunde, daß hier eine sorbische Anlage bestanden hat, auch die mündliche Überlieferung und der seit drei Jahrhunderten nachweisbare Name Burgberg[10] für die Örtlichkeit legen Zeugnis dafür ab.

[9] Wohl erhalten ist der Wall zu Dohna im Müglitztal, die Schanze auf dem Robisch oder das Raubschloß genannt. Die Talwände des Müglitztales biegen hier zu einer weit vorgestreckten Bergzunge aus. Wall und Graben scheiden den Rücken der Bergzunge, soweit er zur Flur von Dohna gehört, von dem Gelände des anstoßenden Gamiger Birkenbusches ab. Vermutlich befanden sich im Birkenbusch wie zu Niederwartha Vorbefestigungen. Die Zeit der Benutzung des Walls ist durch sorbische Scherbenfunde sichergestellt[11]. Die gleichen Funde sind ein wenig oberhalb des Robisches auf dem Schloßberg zu Dohna gemacht worden[12]. Es läßt sich nur vermuten, daß hier eine Wallstätte zu Gunsten einer anderen geeigneteren aufgegeben worden ist[13].

So erstreckt sich das Gebiet der Burgwälle weiter als das urbare Gebiet der ältesten Zeit, ja es deutet zum Teil auf eine Besiedlung über den Siedlungskreis aller vorhergehenden Zeiten hinaus.

Die Funde aus slawischer Zeit auf diesen Wällen sind nicht reich an Abwechslung. Dasselbe kräftige, klingende, aber grobe Geschirr mit Wellenverzierung auf dem einen wie dem andern, dieselben Kleinfunde an Messern, Nadeln, Ringen, geringem Silberschmuck hier wie dort, in unerschöpflicher Fülle sich eintönig in der ganzen Landschaft, von der Elbe bis weit hinauf zur Ostsee wiederholend. Das schroffe Absetzen der sorbischen Kultur gegenüber den früheren Zeiten darf wohl als ein Beweis dafür gelten, daß die Slawen nicht in allmählicher Entwicklung sich vorgeschoben haben, daß vielmehr einer der großen Völkerzüge der Völkerwanderungszeit sie in das Elbtal getragen hat.

Eine Einförmigkeit, die nicht ohne Eindruck ist, die aber auf einfachste Zustände schließen läßt, haftet den slawischen Funden an. Man hat behauptet, daß auch die Sorben der Elbgegend die Hausgemeinschaft, die sogenannte Hauskommunion, innerhalb ihrer Siedlungen gekannt haben. Für die vorgeschichtliche Zeit ist das [10] Bestehen solcher Hauskommunion bei den Sorben nicht unmöglich, sicher aber waren die Sorben der späteren Zeit diesen Zuständen entwachsen. Rechtsunterschiede zwischen einzelnen Ständen des Volks, die zu ihrer Entwicklung längerer Zeit bedurften, deuten darauf hin.

Die Siedlungen der Sorben im Elbtal waren von Haus aus klein, in den Urkunden werden sie zuweilen villulae genannt. Es sind bis jetzt außerhalb der bestehenden Dörfer nur wenig Reste von ihnen gefunden worden. Slawische Herdstellen sind nachgewiesen zu Cossebaude, in den Gärten an der Zschertnitzer Schanze in Dresden, zu Prohlis und Lockwitz, slawische Gräber zu Gauernitz und Niedersedlitz.

Unzweifelhaft aber bedeckten bereits in der älteren Zeit zahlreiche sorbische Siedlungen die Landschaft. Es ist nicht denkbar, daß Schanzen wie die zu Niederwartha, zu Coschütz, zu Lockwitz und zu Dohna durch die wenigen Bewohner einzelner Höfe oder Weiler aufgeworfen und nur ihnen zugänglich gewesen seien. Die Bedeutung des Coschützer Fundorts und ähnlicher Stätten geht weit über die Bedeutung der Einzelfunde hinaus. In ihnen finden wir Mittelpunkte landschaftlicher Ordnung, wir erkennen, daß Stämme sich zu gemeinsamem Handeln und zu kräftiger Abwehr zusammenfanden. So wie die Schanzen einem größeren Bezirk allein zur Zuflucht gedient haben, so hat auch ein ganzer Bezirk zu ihrer Errichtung und Instandhaltung beigetragen. Es genügt nicht, die Burgstellen zu erkennen und zu untersuchen, auch die Umgebung dieser Burgstätten, das Burggebiet muß deutlicher zu erkennen versucht werden. Eine Burgbezirksgemeinschaft, eine größere Nachbarschaft oder vicinia ist untrennbar von ihnen zu denken.

Das Bild dieser Wälle müssen wir uns durch starkes Gezimmer und Gebälk ergänzen. Zu Coschütz sind in den Schlacken zahllose Abdrücke von Balken- und Sparrenwerk gefunden worden. Einfache Kunst mag hier ihre Stätte gehabt haben.

Diese Dinge sind für uns eine versunkene Welt. Wir wissen, daß in den slawischen Gauen Bilder von Riesenart standen, Götzenbilder, die später vernichtet wurden, und Male anderer Art, die man bestehen ließ. In den Rolandbildern, welche das Gebiet der deutschen Marken kennzeichnen, hat sich vermutlich ein steinerner [11] Abschein jener riesenmäßigen Bildsäulen erhalten[14]. Nördlich im Meißnerland auf dörflichem Boden erhielten sich noch lange zu Mochau[15] und Seerhausen[16] dergleichen Bilder, zu Belgern ist heute noch ein Roland das städtische Wahrzeichen. Diese Bilder sind Merkmale der Übergangszeit, in ihnen rettete sich an einzelnen günstigen Orten die Sitte, einzelne Plätze mit bildmäßigen Darstellungen zu bezeichnen, in die neue Zeit hinüber, an den meisten Orten ging sie mit dem vergänglichen Stoff, aus welchem die Bilder geschaffen waren, zugrunde.

Wieweit die Wälle auch zur Friedenszeit besiedelt waren, läßt sich nicht mit Sicherheit entscheiden. Zu Kriegszeiten dienten sie den Umwohnenden als Zuflucht; der Gebrauch bei verwandten Stämmen deutet darauf hin, daß sie im Frieden im wesentlichen unbewohnt oder nur durch eine schwache Burghut besetzt blieben.


2.Die sorbischen Siedlungen.

Als die Sorben das Elbtal besetzten, war Wildnis in den Tälern, die vom Gebirg herabkommen. Unbebaut lag der Grund der Weißeritz, im Döhlener Becken wechselte der Sumpf mit dem Walde, die Höhen vom Windberg bis zur Lockwitz trugen Heide Die Kolicka, die kleine Heide, hießen im 16. Jahrhundert Waldstücke am Abhange des Windbergs,[17] der „Golig“ hieß noch im 18. Jahrhundert die goldene Höhe, Golberode, d. h. Heidefurt, nannten die Sorben das Dorf, das weiter nach Osten zu entstand, darunter nach Süden lag „Bresen“, das Birkigt, das Birkenland, und so mögen noch eine Reihe anderer Zeugnisse für die ältere Beschaffenheit der Gegend gefunden werden. Ausläufer des Waldes erstreckten sich bis an die fruchtbare Aue, welche der Strom durchfließt; der Sumpfwald, die „Trieske“,[18] breitete sich dort und auf den Inseln und Werdern aus, zwischen denen der sorbische Fischer sein Handwerk trieb.

[12] Der Sorbe war Fischer und Ackerbauer, beides ließ ihn im Elbtal seßhaft werden. Das altsorbische Fischen in Jehsen, in wehrartigen Wasserbauten, war selbst ein Siedeln. Noch lange nach der sorbischen Zeit ragten die Pfahlwerke der Jehsen weit in das Stromwasser der Elbe hinaus. Zu Gauernitz hatte im 17. Jahrhundert Martin Hoyer mit seinem Jehsenschlag „fast die Hälfte der Elbe mit Pfählen und Zäunen vermachet“[19]. Ein Bruchteil der Mühe, die auf das Pfahlwerk im Strom verwendet werden mußte, genügte, um Hütten am Ufer aufzurichten und zu erhalten. Jehsen finden sich urkundlich frühzeitig in der Weißeritzgegend, z. B. 1324 zu Kemnitz,[20] erwähnt.

Ob Siedlungen allein des Fischfangs wegen in Nisan entstanden sind, läßt sich nicht entscheiden, an einzelnen Stellen spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür. Die Siedlung Gohlis bei Stetzsch würde von Ackerbauern vermutlich eine kurze Strecke landein angelegt worden sein; nur Fischer können den Ort als günstig ausgewählt haben. Im Mittelalter wird die Vorstadt Fischersdorf als Fischersiedlung an der Weißeritz genannt. „Jtem ein Teil an der Wiestritz (Weißeritz) gehört uff das Schloß gen Dresden zu fischen“, so heißt es 1445, „und das fischen jährlich die Leute zu Fischerdorf und geben davon in jeglicher Woche von Ostern bis uff Sankt Michelstag sechs Dienst (d. h. Gerichte) Fische, jeglicher Dienst eines Groschens wert, uff das Schloß Dresden“[21]. Diese Siedlung besaß in der geschichtlichen Zeit keine selbständige Flur.

Bei weitem der stärkste Erwerb des Sorben, seine wichtigste Nahrung war der Ackerbau. Wenn es von der an Nisan nördlich anstoßenden Landschaft Zlomizi oder Dalaminzi im Jahre 1003 heißt: optime tum excultus,[22] d. h. wenn die vorzügliche Pflege des Landbaues hervorgehoben wird, so gilt dies für Nisan in demselben Maße. Der sorbische Landbau schritt auf dem linken Ufer der Elbe weit über die Grenzen des alten urbaren Gebiets hinaus, er benutzte den schweren Gehängelehm ebenso wie die leichteren Böden des Tals. Hölzerne Hakenpflüge, wie sie auf armem Sandboden anderwärts bezeugt sind, lassen sich für die [13] Bestellung des Lößbodens kaum mit den Zeugnissen der Zeitgenossen vereinen. Bene arati heißen bald darauf 1068[23] Äcker bei Löbtau, schwerlich werden sie allein in der ganzen Pflege diese Bezeichnung verdient haben. Außer Zweifel steht, daß die Bildung der Fluren, die Absetzung und Begrenzung der verschiedenen Dorfgemarkungen zur Rechten und Linken des Elbstroms zum größten Teil ein Niederschlag der sorbischen Zeit ist. Hier und da änderten sich wohl noch Einzelheiten der Begrenzung, die Grundzüge aber blieben. Dem flüchtigsten Beschauer einer Karte des Elbtals drängt sich der Gegensatz zwischen den kleinen sorbischen Fluren und den großen Fluren der späteren Gebirgsdörfer auf. Dabei sind in den heutigen Gemarkungen nicht alle Fluren der älteren sorbischen Zeit kenntlich, in manchen von ihnen sind mehrere Siedlungen der früheren Zeit aufgegangen.

Und wie der Umfang der Fluren der sorbischen und der späteren Zeit verschieden ist, so ist es auch die Form der Siedlungsanlage, das Dorf selbst. Im altsorbischen Gebiet wiegt die geschlossene Form des sogenannten „Rundlings“ und des „Gassendorfs“ vor. Der Ausdruck Rundling ist zuerst von einem Schriftsteller des 18. Jahrhunderts gebraucht worden[24]; die Form, von welcher sich im Gebiet der Weißeritzmündung mehrere Beispiele finden, ist früh als charakteristisch für sorbische Siedlungen erkannt und nachgewiesen worden[25]. In der Karte des Markscheiders Öder im 16. Jahrhundert sind mehrere Orte, namentlich Coschütz selbst, als Rundling gezeichnet. Die Form des Gassendorfs, wobei die Gehöfte sich in zwei gedrängten Reihen gegenüberstehen, findet sich namentlich im Elbtal.

Meist war es die Nähe eines Baches oder eines kleinen Wasserfadens, der zur Schöpfstelle ausgegraben werden konnte, zuweilen auch eine andere Wasseransammlung, die über die Anlage [14] der Siedlung entschied.[26] 1741 sichern sich zwei Bauernhöfe zu Nöthnitz freie Wege und die Benutzung einer „Pfütze, darinnen stets Wasser ist“, in dem Garten des einen Hofes zu. Sie wollen gemeinsam die Pfütze „in baulichem Wesen erhalten“[27]. An solchen Beispielen lassen sich die Verhältnisse der Urzeit verdeutlichen. Der Verlauf von Gewässern und andere natürliche Merkmale bestimmten auch häufig die Begrenzung der Fluren, zuweilen aber wirkte andres ein. Als die Sorben das Elbtal besetzten, fanden sie an vielen Stellen die Merkmale einer älteren Besiedlung vor. Alte Wege und an den Wegen hier und da Gruppen niedriger Hügel berichteten von einer Bevölkerung, die Geschlechter zuvor ihre Toten hier begraben hatten. Mit Scheu mochte der Sorbe diese Stätten betreten, und wo er konnte, rückte er die Siedlungen von ihnen ab[28]. Es ist auffallend, wie oft die alten Gräberfelder sich auf früherem Weideland, auf Stücken, die spät in Anbau genommen worden sind und nahe der Grenze von Fluren, wie zu Pirna und Heidenau, finden[29]. Das auffallendste Beispiel wohl bietet Coschütz selbst. An der Stelle, wo die Fluren von Coschütz, Plauen und Klein-Pestitz zusammentreffen, findet sich scharf im Treffpunkt ein Gräberfeld der vorsorbischen Zeit (vgl. die Skizze S. 7)[30]. Der Befund läßt keinen Zweifel darüber, daß von den späteren Siedlern den Toten der Vorzeit hier ein geweihter Platz belassen war, der von drei Siedlungen als Grenzmarke anerkannt wurde.

Unter welchen Umständen der Völker- und Sprachenwechsel im Elbtal um die Mitte des ersten Jahrtausends nach Christus [15] vor sich ging – darüber fehlen entscheidende Zeugnisse; sicher ist, daß mit der Besiedlung das Geschick der Masse der sorbischen Bevölkerung sich auf lange Zeit hinaus entschied. Aus der Seßhaftigkeit ergaben sich Eigentümlichkeiten der Sitte und Lebensführung, welche von tiefstem Einfluß auf die Entwicklung aller Verhältnisse waren. In der geschichtlichen Zeit gab es eine beherrschte Schicht, die zäh im Boden wurzelte und eine herrschende, die in freierer Lage eine bevorrechtete Stellung einnahm. Engumfriedet verlief das Leben der Masse, vor allem das Leben der Frauen. Aus der Seßhaftigkeit wurde für sie ein Heimzwang. Die Sagen und Überlieferungen, welche aus der sorbischen Zeit noch hier und da nachklingen, erzählen von den Gefahren, die in Busch und Feld, in Zwielicht und Dunkel außerhalb der Siedlung lauern. Zur heißen Mittagszeit wanderte das Feldgespenst der Mittagsfrau[31] durch die Äcker, um die, welche allein noch bei der Arbeit waren, zu schrecken und die Verstummenden zu erwürgen.

Und schwer und drückend lastete vielleicht schon während der Siedlungszeit äußere Not auf dem sorbischen Volke. Eine furchtbare Heimsuchung, die Niederwerfung durch die Avaren, war über die Sorben gekommen. Wenn es Züge freiheitlichen Gemeindelebens bei den Sorben gegeben hat, so haben sie sich vielleicht unter dem Druck und der Bedrohung durch die asiatischen Schwärme gewandelt.

Die Avaren erschienen zuerst im 6. Jahrhundert an den Grenzen von Thüringen, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts beherrschten sie Böhmen, und die Geschichtsschreiber Fredegar und Nestor wissen von ihrer Herrschaft über die Czechen das Schlimmste zu erzählen. Mag manches von der Geschichtsschreibung jener Zeit aus übertreibenden Gerüchten stammen, an einer drückenden Herrschaft der Avaren über die Slawen ist nicht zu zweifeln. 623 gelang es den Czechen unter Samo das avarische Joch abzuschütteln, und auch die nördlichen Sorben gewannen unter einem Fürsten Derwan die Freiheit; tief aber mochten sich Züge der avarischen Herrschaft in das Volk eingeprägt haben, und lange noch wirkte diese Zeit nach. Einen Beweis für die avarische Knechtung der [16] Elbsorben findet ein Schriftsteller in der einstigen Supano-Smurdenverfassung dieser Gaue[32]. Zwei Schichten, eine herrschende avarische und eine beherrschte sorbische, hätten sich nach dieser Ansicht zu Beginn des 7. Jahrhunderts bei dem Stamm der Dalaminzier in der Meißner Landschaft gegenüber gestanden, die herrschende in den Supanen, die beherrschte in den Smurden verkörpert.

Nicht die ganze Horde der Avaren, so versucht Peisker, der diese Auffassung vertritt, darzulegen, sei aus den unterworfenen Gebieten im Frühjahr zu Raubzügen aufgebrochen; an jedem Ort und in jeder Dorfmark sei vielmehr von den Avaren im Sommer ein Gebietender zurückgelassen worden, ein Supan, der unter den ackerbauenden Slawen viehzüchtend gesessen und sie beherrscht habe bis zur Rückkehr des Stammes. So sei es gewesen in Böhmen, bis der Aufstand unter Samo der avarischen Herrschaft ein Ende setzte, und so sei es gewesen in den nördlich von Böhmen liegenden Gauen der Elbsorben[33]. Supan von Sup, das als Dorfmark erklärt wird[34], bedeute den weidenden Avaren, Smurde sei der beherrschte Sorbe, der slawische Bauer in Dalaminzien, der heutigen Meißner Gegend, und in dem südlich anstoßenden Nisan, der heutigen Dresdner Gegend. Diese Ansicht kann nicht aufrecht erhalten werden. Die Gegenüberstellung leidet in dem wesentlichsten Punkt, in der Betonung der Supane als einer herrschenden Schicht, an einem entschiedenen Gebrechen. In der geschichtlichen Zeit gehören die Supane im Meißnischen nicht zu der herrschenden Schicht, die eigentlichen „Herrengüter“ des Landes sind nicht in den Händen der Supane, es müßten erst geschichtliche Vorgänge und Wandlungen, welche zwischen der avarischen Zeit und den Zuständen des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts liegen, erklärt und an Beispielen aufgehellt werden, um den Zusammenhang der Supano-Smurdenverfassung mit den Zuständen unter der avarischen Herrschaft wahrscheinlich zu machen. Der Besitz der Herrenschicht in der geschichtlichen Zeit unterscheidet sich [17] ganz wesentlich von dem der Supane. Die Supane der Meißner Gegend sind in der geschichtlichen Zeit nur mit geringen Ackerlehen ausgestattet; wenn anerkannt werden muß, daß sie im Meißnischen eine freiere Stellung gegenüber den anderen Bauern einnehmen, so muß doch auch darauf hingewiesen werden, daß sie mit den Smurden zusammen zur bäuerlich bodenständigen Bevölkerung gehören, mit ihr zu Gerichte gehen, mit ihr sich mischen, ihr an Besitz gleichen. Nicht ein einziges Supangut läßt die Abstammung von einem Herrengut der slawischen Zeit vermuten.

Einen bleibenden Kern der genannten Ansicht aber bildet die Meinung, daß die friedliche und kriegerische Verfassung der Sorben unter dem Einfluß der Avarenstürme sich verändert habe. Die harten Schicksale der Zeit mögen manches in den slawischen Stämmen gestrafft haben, sie mögen an der Entwicklung einer Gliederung des Volkes in Stände mitgearbeitet haben. Wenn wir in der geschichtlichen Zeit früh berittene slawische Scharen und spät noch bei bäuerlichen Sorben Roßdienste finden, so mag die Ausbildung dieser Seite des Heerdienstes durch die Erfolge der Avaren begünstigt worden sein. Eine unsichere Überlieferung setzt auch die Anlage großer Ringwälle in die Zeit der Avaren, einzelne Wälle, wie der zu Kopidlno im nördlichen Böhmen, werden – ob mit Recht oder Unrecht, bleibe dahingestellt – den Avaren selbst zugeschrieben.

Bei weitem schärfer als durch Peisker, den Vertreter der genannten Ansicht, werden die Punkte, an denen die Untersuchung zunächst einzusetzen hat, durch einen Forscher getroffen, der vor allem die Einzelheiten des älteren Flurwesens zu ergründen versucht hat, durch August Meitzen. Meitzen verlegt die Untersuchung aus der so leicht getrübten, so leicht auf Gerüchten beruhenden Überlieferung der Frühzeit auf den aus härtester geschichtlicher Gegenständlichkeit bestehenden Boden der Flurverhältnisse. Ein Zufall hat es gefügt, daß Meitzen seine Ansicht durch Darlegungen über eine Gruppe unmittelbar an Coschütz anstoßender Fluren, über Kaitz, Klein-Pestitz, Mockritz, Gostritz, Rosentitz, Nöthnitz und Boderitz, sowie über die Flur Mischwitz bei Meißen zu begründen versucht hat. In seinem Werk „Siedelung und Agrarwesen der Westgermanen und Ostgermanen, der Kelten, Römer, Finnen und Slawen“[35] versucht [18] er den Nachweis zu erbringen, daß in den slawischen Weilern des Meißnerlandes, wie er die vorgenannten Orte nennt, eine Flureinteilung bestanden habe, welche auf eine allmähliche Verteilung und Gewinnung des die Siedlung umgebenden Landes in blockförmigen Flurabschnitten zurückzuführen sei. Noch heute, so behauptet Meitzen unter allerdings flüchtigster Begründung, sei diese Flureinteilung in Feldlagen einzelner Dörfer des Meißnerlandes, namentlich in Rosentitz, erkennbar.

Meitzen trifft die Punkte, an denen die Forschung zunächst einzusetzen hat, schärfer als Peisker, aber er gelangt für die Meißner Gegend nicht über die Anfänge einer Fragestellung hinaus. Daß die Flureinteilung von Rosentitz früher eine andere gewesen und daß die Einteilung, welche er seinen Ausführungen zugrunde legt, ziemlich jung ist, das läßt er unberücksichtigt. Meitzen hätte es mit seinen Behauptungen nicht ungünstiger treffen können. Es gibt Fluren, in denen die Gewinnung oder wenigstens die Verteilung der Flur in große blockartige Abschnitte der Flurbildung möglicherweise zugrunde liegt, und in denen wesentliche Veränderungen der Flur in geschichtlicher Zeit nicht vor sich gegangen zu sein scheinen, aber zu diesen Fluren gehören nicht Rosentitz, nicht Nöthnitz und einige andere der von Meitzen genannten Fluren. Das, worauf es ihm offensichtlich ankam, die blockförmige Teilung in den Fluren des Meißnerlandes zu erweisen, ist ihm nicht gelungen. Sein Verfahren, das Bild der Fluren selbst als Beweismittel zu verwenden, darf aber nach wie vor als vorbildlich gelten.

Meitzen läßt mit Recht die Frage der Hauskommunion bei den Sorben der Elbgegend als unwesentlich bei Seite. Die Kultur der Slawen kann nicht auf der rohen Stufe gestanden haben, welche ihr beispielsweise Schulze in seiner „Kolonisierung und Germanisierung der Gebiete zwischen Saale und Elbe“ zuweist, wenn er von dem oberflächlichen und ungeregelten Feldbau der Sorben[36] und ähnlichem spricht. Hierzu berechtigt uns nichts. Die Zeiten, wo von einer Hausgemeinschaft der Sorben gesprochen werden konnte, müssen schon im 10. Jahrhundert völlig überwunden gewesen sein. Noch lange mag vielleicht ein Hof vor allem verpflichtet gewesen sein, das Feuer für das ganze Dorf zu hüten [19] (wie dies selbst im Westen Deutschlands durch mittelalterliches Weistum für den Herrenhof eines Dorfes sich vorgeschrieben findet[37], aber die Trennung der Siedlungen in einzelne selbständige Anwesen muß sich früh vollzogen haben[38]. Eine merkwürdige Sitte der späteren Zeit in der Dresdner Gegend ist es, daß die Einweisung in ein neues Besitztum mit der Feierlichkeit des Anzündens auf dem Herd durch den neuen Besitzer verbunden war. Zu Kauscha wird 1567 Michel Hüngen bedroht, daß er aus dem Gute gewiesen, „sein Feuer ausgelescht, und Hans Hüngen hineingeweiset und sein Feuer angezündet werde“[39]. Noch 1704 läßt sich ein ähnlicher Vorgang zu Blasewitz nachweisen[40].

Die sorbischen Siedlungen knüpfte ein früh bezeugter Handel an die Nachbargebiete. Eisen und vor allem Salz empfing Nisan durch regelmäßigen Verkehr. Zu Beginn des 11. Jahrhunderts bestehen die Zollstätten zu Leitmeritz und Aussig für den Elbhandel[41]. Dieser ist nicht möglich ohne Plätze am Strom, die zum Güteraustausch geeignet waren. Auch im Gebiet der Weißeritzmündung werden solche Plätze bestanden haben. Von der benachbarten Landschaft Dalaminzi führten überdies verschiedene Wege auf beiden Seiten des Stromes nach der Weißeritzmündung, auch nach Osten war Nisan mit den Siedlungen des Gaus Milska, der Oberlausitz, durch Wege verknüpft[42]. Ein Weg von Süden kam [20] aus Böhmen über das Gebirge und führte die Müglitz und Molde[43] überschreitend zum Elbtal. Frühzeitig zogen Heere diese Straße; wie der Vogelzug alljährlich wiederkehrend ging auch der Handel diesen Weg.

Ein vielseitiges, reges Leben entfaltete sich in der sorbischen Landschaft, und lange ehe die deutsche Herrschaft sich über Nisan breitete, war der Gau bereits den frühesten Stufen der slawischen Entwicklung entwachsen.


3.Die Burgwarde.

928 erlitten die Sorben im Norden von Nisan, im Gau Dalaminzi, eine entscheidende Niederlage. Ihre Hauptfeste Gana fiel in die Hand der Deutschen, das ganze Land unterwarf sich. Auf einer verlassenen Burgstätte[44] am Ufer der Elbe gründeten die Deutschen eine neue Befestigung: die Burg Meißen.

Keine Nachricht meldet, was damals mit dem südlichen Nisan geschah. Nisan wird über ein Menschenalter später zuerst genannt[45]; wie der Gau aber zu dieser Zeit mit Dalaminzi verknüpft erscheint, so wird das Schicksal beider Landschaften auch früher schon verbunden gewesen sein.

Meißen blieb dauernd von den Deutschen besetzt. Im Lande forderten die Deutschen Tribut und Heeresfolge, sie legten ihre Hand auf das Gewerbe der Handelsleute und erhoben des Königs Zoll an der Elbe. Die inneren Einrichtungen des Volkes blieben bestehen, die Geschichtsschreiber jener Zeit melden uns wohl von den Kämpfen und vom raschen Zusammenbruch des sorbischen Widerstands, aber nichts von dem Untergang des stilleren Widerstands in der Eigenart und Sitte des Volks. Sicher ist, daß das Volk nicht vernichtet wurde, daß es weiter bestand mit [21] seiner Gliederung, mit seiner selbständigen Kultur, die auch seine Bezwinger dulden mußten und deren Vernichtung einen Verlust auch für sie bedeutet hätte.

Die Deutschen trafen in den unterworfenen slawischen Gebieten kleine Bezirke an, die provinciolae und urbes genannt werden. Der Name urbs wird sowohl für eine Befestigung, wie für einen zu ihr gehörigen Bezirk[46], ein Gebiet, das in der urbs seine Zuflucht, sein confugium hatte, gebraucht, zur deutschen Zeit erscheint daneben die Bezeichnung „Burgward“[47]. Unter dem deutschen „Burgward“ wird in den Quellen immer ein Bezirk, ein kleiner Kreis zusammenhängender Fluren verstanden. Ob immer und überall die Burgwarde der deutschen Zeit den kleinen Bezirken der Sorben entsprochen haben, ist schwer zu entscheiden, sicher aber ist meist der alte slawische Bezirk die Grundlage der Burgward- Entwicklung gewesen.

Man hat eine Zeitlang angenommen, daß die Einteilung der Landschaft in Burgwarde von den Deutschen völlig neu geschaffen worden sei. Die Hinfälligkeit dieser Ansicht ist nachgewiesen worden[48]. Im Gau Dalaminzi werden lange vor der Eroberung durch die Deutschen eine Reihe kleiner Bezirke genannt, die den Burgwarden der späteren Zeit entsprochen haben. Talaminzi, qui habent civitates XIV, heißt es in der Münchner Handschrift des sogenannten bayrischen Geographen[49]. Der Nachweis der Übereinstimmung der Zahl mit den überlieferten Schanz- und Burgwardsbezirken des Gaues ist bereits unternommen worden[50].

Die Deutschen stützten sich in ihrer Herrschaft auf diese Bezirke. Nach Burgwarden wurde anfangs der Tribut gesammelt, nach Burgwarden wurde später vom König Besitz und Gewalt im Lande verliehen.

[22] Erwähnt werden drei Burgwarde in Nisan:

Woz mit den Orten Gozebudi, Oicice, Grodice, Cinici, Luderuwice (1071)[51] und Mocozice (1091)[52],

Bresnice mit den Orten Luciwice und Wirnotine (1071)[53].

Buistrizi mit dem Ort Liubituwa (1068)[54].

Die Erwähnung dieser drei Burgwarde und der zugehörigen Orte in Nisan ist als zufällig zu betrachten, es hat mehr Burgwarde in Nisan gegeben und es haben bei weitem mehr Orte als die genannten zu jedem einzelnen Burgward gehört.

Die langhingestreckte Talebene der Elbe mit den Gehängen der Ufer war der Kern von Nisan. Die Gliederung des linken Ufers durch die Täler der Müglitz, der Lockwitz, der Weißeritz, des Zschoner Bachs und des Tännichtwassers bestimmte auch die Bildung der alten sorbischen Schanzbezirke; bei der Erbauung der Schanzen wurden diese Täler aufgesucht. Die drei urkundlich genannten Burgwardbezirke lagen im nördlichen Teil von Nisan; Schanzbezirk und späterer Burgwardsbezirk fallen, wie noch deutlicher zu entwickeln sein wird, dort, wo eine Feststellung möglich ist, zusammen.

Mit der Befestigung der deutschen Herrschaft traten andere Einrichtungen als die slawischen Schanzbezirke in den Vordergrund. Es ist eigentümlich und bezeichnend, daß die Burgwardverfassung unter der deutschen Herrschaft rasch verfiel. Wären die Burgwarde durch die deutsche Eroberung neu geschaffen worden, so würde ihnen nur eine sehr kurze Lebensdauer beschieden gewesen sein.

Ein älterer Forscher, der die Verhältnisse der nördlichen Landschaften untersuchte, sah sich, wiewohl er die Begründung der Burgwarde den Deutschen zuschrieb, genötigt, die Burgwardsverfassung bei Magdeburg schon 948 für überlebt zu erklären[55] Auch in Nisan ist der Verfall rasch eingetreten, für das 11. Jahrhundert kann „ihre Hauptbedeutung als der Vergangenheit angehörig“ erklärt werden, im 12. Jahrhundert ist sie bis auf einige Spuren geschwunden.

[23] Kriegerisch treten die einzelnen Bezirke in der Geschichte von Nisan überhaupt nicht hervor. Als namenlose Schutthügel erzählen die Heidenschanzen von einer Zeit, die vor der Verwaltung des Gaues durch die Deutschen liegt; in den Kämpfen mit den Böhmen erscheint nur ein Ort als geschichtlich bedeutsam: Dohna.

Dohna wird zuerst 1040 genannt[56], in diesem Jahre vereinigen sich bei ihm zwei deutsche Heere, um nach Böhmen zu ziehen. Der Ort war ohne Zweifel damals schon befestigt, nach den vorgeschichtlichen Funden ist er lange zuvor besiedelt gewesen. Seine Bedeutung lag in der Beherrschung der Straße[57] nach Böhmen. 1107 wird Dohna zum zweitenmal erwähnt[58], ein böhmischer Heerhaufen überfällt bei Dohna Wiprecht von Groitzsch; von da ab häufen sich die Erwähnungen der Burg (1113, 1121, 1126 usw.), während von andern Orten des Gaues Nisan kaum ein oder das andre Mal die Rede ist. Bereits zur Zeit der Besitznahme des Gaues durch die Deutschen stehen – dies läßt sich nicht verkennen – alle andren festen Orte an Bedeutung gegen Dohna zurück. Im 12. Jahrhundert wird ein Burggraf zu Dohna erwähnt, der Gau Nisan erscheint als Gebiet der Burg Dohna. Aus ganz Nisan müssen die Dörfer Wach- oder Burggetreide nach Dohna leisten[59]. In der Burg Dohna erscheint [24] hier etwas zusammengefaßt, was ursprünglich vielleicht Zubehör einzelner kleinerer Befestigungen war. Die vorgeschichtlichen Funde lehren uns, daß in den einzelnen Burgwällen Getreide[60] aufgehäuft wurde. 1139 wird auch der dritte Teil der Gerichtsbußen in Nisan als der dritte Pfennig der Burg Dohna genannt[61]. Auch hier, in dieser Zusammenfassung der Gerichtseinkünfte an einer Stelle, liegt etwas vor, das ursprünglich vielleicht durch eine andre Verteilung ersetzt war.

Schwer, ja kaum möglich ist es, aus der dürftigen Überlieferung einen Schluß zu ziehen auf die Verfassung der Burgwarde. Es ist oft behauptet worden, daß in den Burgwardbezirken eine abgeschlossene Rechtsgemeinde bestanden habe[62], und es liegt in der Tat nahe, dies zu vermuten. Recht und Verwaltung fallen in den ältesten Zeiten fast durchweg in denselben Orten, in denselben Tagungen, in denselben Händen zusammen. Gerichtstage sind zugleich Beratungstage, und der Bezirk, der kriegerisch und festtäglich eine Einheit bildet, stellt zugleich die Gemeinde, in der das Recht gefunden wird, dar. In den Burgwarden, dies ist ohne weiteres zu erkennen, war Anlaß genug zur gemeinsamen Beratung und Verwaltung geboten. Die Sicherheit, welche den Besitz, ja das Leben des einzelnen durch gemeinsame Leistungen verbürgte, band die Glieder der Gemeinde rechtlich zusammen[63]. Bestanden [25] aber die Burgwarde als selbständige Rechtsgemeinden, so ist in ihnen auch ursprünglich nach sorbischem Recht gerichtet worden. Von einem eigentümlichen slawischen Recht sind uns mehrfach Nachrichten überliefert[64]; auch in Nisan muß ein solches bestanden haben. Dieses eigenartige slawische Recht ging unter. Sehr rasch nahm das deutsche Recht aus Gründen, welche in allen slawischen Landschaften wirksam waren, Einfluß auf die sorbischen Verhältnisse. So wenig das deutsche Recht im 14. und 15. Jahrhundert dem Eindringen des römischen Rechts Widerstand leisten konnte, so überlegen erwies es sich vorher dem slawischen gegenüber. Palacky gibt in seiner Geschichte von Böhmen einen Grund für die Eile an, mit welcher das heimische Recht in diesem Lande bereits im 11. Jahrhundert zu Gunsten des deutschen aufgegeben wurde. Das slawische Recht kannte für Frevel, welche innerhalb eines bestimmten Bezirks verübt wurden, die Gemeinbürgschaft. „Sämtliche Einwohner eines jeden kleinen Bezirks (okolina, vicinia) hafteten solidarisch für alle Verbrechen, welche innerhalb dieses Bezirks verübt wurden ... war auch diese Solidarität ein wirksames Mittel, Zucht und Ordnung zu erhalten, so lastete sie doch schwer auf dem einzelnen und erklärt um so mehr die Hast, mit welcher man in Böhmen wie in Polen allenthalben die deutsche Kommunalverfassung, die von einer Gesamtbürgschaft nichts wissen wollte, bei sich einzuführen beflissen war“[65].

Ähnlich wie in Böhmen müssen sich die Dinge in Nisan entwickelt haben. Daß hier die deutsche Herrschaft noch dazu beitrug, die Rechtsverhältnisse den deutschen anzugleichen, bedarf keiner Auseinandersetzung, von Haus aus aber, daran ist nicht zu zweifeln, war die Burgwardverfassung mit der Handhabung eines besonderen sorbischen Rechts verbunden, eines Rechtes, das auch die niedere sorbische Bevölkerung betraf. In der späteren geschichtlichen Zeit war die Handhabung des Rechts für diese Bevölkerung der Pflege [26] der Burggrafen unterstellt. Zu Dohna ergab sich dies bei der alten dynastischen Stellung der Burggrafen von selbst, es ist wohl möglich, daß die eigentümliche, ganz ungewöhnliche Stellung des dohnischen Schöppenstuhls am Ausgang des Mittelalters zum Teil hierin wurzelt[66].

Ehe das Recht der alten Pflegbezirke erlosch, wurden die alten sorbischen Wallburgen aufgegeben. Die heidnischen Erinnerungen der Burgberge waren wohl auch der Kirche verhaßt. Mit ihnen sank ein starkes Band der Zusammengehörigkeit. An einzelnen Orten wurden neue geeignetere Befestigungen angelegt. Noch in der Zeit, als die Heidenschanzen als Zufluchtsorte der Burgwarde andernorts erhalten wurden, scheint die Schanze zu Coschütz aufgegeben worden zu sein zu Gunsten einer Befestigung auf der andern Talseite, auf dem Burgwardsberg, in der heutigen Flur Pesterwitz. Vielleicht war kriegerischer Einfall der Anlaß zum Untergang der Burgstätte zu Coschütz[67]. Ein Brand, so erzählt die Sage, habe die Burg zerstört, in der Tiefe des Berges seien die Letzten, die dort gesessen, begraben worden. Die Sage mag nicht zu weit von dem geschichtlichen Hergang abirren. Verkohlte Holzteile, verschlackte Steine deuten auf Brand, in stürmischer Zeit wohl mag die Flamme den Bau verzehrt haben. Die Siedlungen aber, die Höfe ringsum in den Fluren und mit ihnen die Geschlechter in den Höfen gingen einer neuen Zeit entgegen.


4.Der Zehntbezirk des Meißner Dekans.

968 wurde das Bistum Meißen gegründet. Es war der Wille des Eroberers, der inmitten der heidnischen Bevölkerung den geistlichen Sitz aufrichtete. Als Ausstattung empfing das neue Bistum den zehnten Teil von allen Einkünften des Königs, [27] die als Tribut in fünf Landschaften, darunter in Dalaminzi und Nisan, aufgebracht wurden.

Wohl ist nichts so geeignet, die Lage der Deutschen in dem eroberten Gebiet zu kennzeichnen, als die Nachricht, daß die Leistungen der Sorben sich auf Tribut beschränkten[68]. Eine geschlossene, sich selbst verwaltende Volksgemeinde stand den Deutschen noch gegenüber, ihre inneren Einrichtungen wurden durch die Eroberung kaum berührt, nur von den Gegenständen des Handels, die sie schon vorher mit den Deutschen getauscht hatten, leisteten die Sorben Tribut. Honig, Getreide, Vieh, Kleider, Pelzwerk[69] Knechte wurden dem Grafen, der an des Königs Statt gebot, dargebracht, und bevor der Graf den ihm gebührenden Teil nahm, durfte der Bischof das Seine fordern. Das Recht, den Zehnten von den Sorben selbst zu heischen, scheint in Nisan an die Kirche erst übergegangen zu sein, nachdem der furchtbare Slawenaufstand von 983 alle Verhältnisse des Ostens auf das Tiefste erschüttert hatte. Damals stand ganz Wendenland auf, mit ihrer letzten Kraft stritten die slawischen Völker gegen die Herrschaft der Deutschen, auch Dalaminzi und Nisan spürten die Gewalt der Bewegung. Das Bistum zu Meißen wurde durch die Ereignisse noch einmal aus dem Lande geschlagen; nach seiner Rückkehr aber faßte es nur um so fester Fuß, und auch die Poleneinfälle um die Wende des Jahrtausends konnten die Errungenschaften nicht mehr in Frage stellen.

Der Bischofszehnte überdauerte alle Wandlungen. Unbezweifelt reicht die Abgabe des Zehnten an die Meißner Kirche in die Zeit zurück, in welcher die eigentümliche slawische Verfassung und Einteilung des Gaues nach den Bezirken der alten Burgwarde noch in voller Kraft stand. So wie wir den Zehnten in der Zeit, aus welcher wir reichere Nachrichten besitzen, kennen lernen, hat er freilich einige Veränderungen erfahren. Die Merkmale hohen Alters hat er behalten, aber die Form der Einhebung [28] hat sich schon in der Frühzeit etwas geändert. Der Kirche wird nicht mehr von dem eingehobenen Tribut gezehntet, sie empfängt den Dezem als selbständige Abgabe. Fast durchweg besteht der Zehnte der späteren Zeit aus Getreide und einigen anderen Erträgnissen des Ackerbaus. Gezehntet wird, wie auch das sächsische Recht vorschreibt[70], auf dem Felde. Die Garben werden durch Angehörige des Landvolks gesammelt. Es sind Männer, die den Zehnten holen und ausdreschen[71]; collectores[72] oder „Versammler des Getreides“[73] heißen sie in den Urkunden. Bei der Entlegenheit des Domstifts von dem Dezemsprengel ist dies der einfachste Weg. Sobald die Dörfer geerntet haben, schicken sie zum Zehntner; Pflicht der Bauern ist es, das Getreide in Garben zu setzen. Die gesamte Ernte muß ursprünglich auf dem Felde bleiben, bis der Sammler den Dezem genommen hat, später bilden sich an verschiedenen Orten verschiedene Gebräuche heraus. Die Dezemgarben werden an einzelnen Orten mit einem Strauß am oberen Ende gebunden[74], häufig sind sie kleiner als die übrigen Garben[75].

Ursprünglich empfängt die Kirche den Dezem als ein Ungeteiltes vom Grafen, mit dem Übergang des Rechts auf sie, den Dezem selbst zu fordern, beginnt auch die natürliche Nötigung, den Bezug des Zehnten zu zersplittern. In der ältesten Zeit war der Zehnte die wichtigste Einnahme der Kirche; wollte der Bischof die Würdenträger seines Stiftes ausstatten, so war er darauf angewiesen, den Zehnten in gewissen Bezirken zu verleihen[76].

[29] Frühzeitig bestanden in Meißen verschiedene geistliche Ämter. Wenn das Kapitelamt des Propstes zum ersten Mal im Jahre 1063[77], das Amt des Dekans erst hundert Jahre später 1160[78] zum ersten Mal genannt wird, so hat dies so wenig und so viel Bedeutung, als wenn die Freiberger Münze urkundlich zum ersten Mal im 13. Jahrhundert genannt wird, während doch Silber zu Freiberg bereits viel früher gegraben und Gepräge der Markgrafen schon im 12. Jahrhundert geschlagen wurden. Die zufällige spätere Erwähnung hebt nicht die Tatsache auf, daß in Meißen und zwar spätestens zur Zeit der machtvollen Neuerbauung des Meißner Doms um 1050 die wichtigsten Kapitelämter schon vorhanden gewesen sein müssen[79].

Zu dieser Zeit hatte die Wandlung der alten sorbischen Zustände bereits begonnen, aber noch waren die alten Verbände im Volk lebendig, noch stützte sich die Verwaltung und wohl auch die Rechtspflege auf die altertümliche Einteilung der Burgwarde. Hatte die Form, in welcher der Zehnte gegeben wurde, sich verändert, so war doch die Einhebung noch an die alten Bezirke geknüpft; nach Burgwarden wurde, wie sich aus mannigfaltigen Nachrichten für das Burgwardgebiet[80] erweisen läßt, der Zehnte eingehoben – so empfing der Dekan des Stifts den Zehnten im Weißeritzgebiet, wie im folgenden dargelegt werden soll, im Gebiet des Burgwards Buistrizi[81].

[30] Wie früh innerhalb des Meißner Stifts die Sonderung der einzelnen Einkünfte bis zu kleinen Einzelheiten fortgeschritten ist, läßt sich daraus ersehen, daß 1203 über die Einkünfte von vier kleineren Präbenden des Domstifts gestritten wird[82]; die Pfründen der großen Kapitelämter waren zu dieser Zeit längst geordnet; spätestens seit dem 12. Jahrhundert bezog, wie sich urkundlich nachweisen läßt, der Propst zu Meißen den Dezem in der Gegend zwischen Riesa und Boritz[83], ebenso war dies mit dem Zehnten des Dekans in der heutigen Dresdner Pflege der Fall.

Dresden, die Stadt Dresden, ist eine Gründung aus der Zeit, in welcher deutsche Bauern und Bürger in das Land kamen; sie erscheint in der ehemaligen Landschaft Nisan erst zu Beginn des 13. Jahrhunderts als civitas. Zu dieser Zeit ist der Zehnte des Dekans geordnet, seine Stiftung muß, wenn sie nicht noch früher anzusetzen ist, ebenso wie die des Propstdezems spätestens im 12. Jahrhundert erfolgt sein.

Bereits vor der Erhebung des Ortes Dresden zur civitas ist eine Kirche, die Frauenkirche, vorhanden gewesen, und sicher [31] hat schon vorher im 12. Jahrhundert die eigentümliche Geschlossenheit der Dresdner Gegend als Dezembezirk des Dekans bestanden, denn zu keiner späteren Zeit kann die Zehnterhebung in der Umgebung einem Meißner Kapitelherrn als Pfründe in diesem Umfange zugeteilt worden sein, zu keiner späteren Zeit kann eine Einteilung, welche die Ausstattung der Dresdner Pfarrei auf ein überaus kärgliches Maß beschränkte, getroffen worden sein als im 12. Jahrhundert. Noch 1538 erhebt der letzte katholische Pfarrer von Dresden, Peter Eisenberg, bittere Klage über die Verteilung der Einkünfte [84]. 22 ganze und 2 halbe Dörfer samt zwei Höfen zu Bestewitz (Klein-Pestitz), so klagt er, seien in die Pfarre zu Dresden gehörig, und von allen komme dem Pfarrer weder Dezem noch Zins, noch Heller, noch Hellers Wert, sondern allein das bloße Opfer zu. Der Dezem und die Getreidezinsen, so berichtet Eisenberg, seien den Prälaten zu Meißen zuständig. „Die Kapläne, die auch die Dörfer mit den Sakramenten müssen bereiten, haben nichts, denn was die Stola trägt.“

Legen wir aber auch darauf, daß die Dezemverteilung spätestens im 12. Jahrhundert erfolgt sein muß, keinen Wert, so stoßen wir bei der näheren Betrachtung des Gebiets, um das es sich handelt, auf noch merkwürdigere Umstände, die uns nach verschiedenen Seiten zu der Annahme berechtigen, daß eine sehr alte Verteilung, vermutlich innerhalb eines ganzen Burgwards, vorliegt.

Welches war der Bezirk, innerhalb dessen dem Dekan zu Meißen der Dezem zukam?

Wir haben aus dem Ende des Mittelalters verschiedene Feststellungen des Zustandes, und es läßt sich bei der Zähigkeit kirchlicher Verhältnisse und unter Berücksichtigung des bereits Ausgeführten behaupten, daß der Kern der Zehntenverhältnisse des ausgehenden Mittelalters in der Weißeritzgegend in der Hauptsache der der alten Burgwardzeit sein muß.

1529 erklärt der Dekan zu Meißen bei Gelegenheit der Erhebung der Türkensteuer: „Die Dechanei hat auch einen geringen Zehnten bei Dresden. Ist noch nicht ausgedroschen, derhalben ich nicht weiß, was er heuer tragen wird“[85]. So gering, wie es der [32] Besitzer der Pfründe hier zu Steuerzwecken darstellt, war der Zehnte nicht, in Wirklichkeit war er sogar ziemlich beträchtlich, nach Dezemregistern aus dem 15. und der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts umfaßte er den Garbenzehnt in den Dörfern Mockritz, Klein-Pestitz, Nöthnitz, Bannewitz, Boderitz, Kaitz, Coschütz, Gittersee, Döhlen, Zauckerode, Pesterwitz, Döltzschen, Roßthal, Vorwerk Räcknitz, Vorwerk Zschertnitz, Löbtau, Potschappel, sowie in und um Dresden[86]. In den zuerst genannten Dörfern erwähnt auch das Erbbuch des Amts Dresden von 1547 den Garbenzehnt „des Kapitels“[87]. Eine Reihe älterer Urkunden bestätigt diese Verteilung und ergänzt sie zum Teil. So war nach dem Register des Hofmeisters zu Leubnitz vom Jahre 1516[88] der Zehnte von dem ehemaligen Vorwerk des „Frankenberges“ in Strehlen ebenfalls an den Dekan zu leisten. „Item“, so heißt es in dem Register, „es gibt der Hoffmeister von dem Frankenberge zu zcehenden dem Dechant zu Meyssen, den er holet zu Lewbenitz Montag an unserer Kirchweyhunge, wo er nicht uffm felde bleybet, drey Mandeln Korn und drey Mandeln haffer“. Der Frankenberg war der an Mockritz und [33] Zschertnitz angrenzende Teil der Flur Strehlen. Auch von Plauen fiel Dezem an den Dekan. Der Pfarrer hatte, wie es in den Visitationsakten von 1539[89] heißt, „die zehende Garbe von Fuerbergk Eckern ungeverlich bei 10 oder 11 schock allerlei Getreides. Auch Tetzen von krauth, Ruben, flachs. Hiervon muß man dem Techant zu Meissen geben 2½ sch. khorn, 2½ sch. haffer“. Über der Stiftung der Kirche zu Plauen liegt Dunkel; daß die Dezemleistung auf den Dekan aber nicht in späterer Zeit übertragen worden ist, vielmehr auf einen ältesten Zustand deutet, kann bei der Lage der Ortschaften kaum einem Zweifel unterliegen. Endlich leistete in älterer Zeit auch das Vorwerk Auswik bei Dresden Zehnten an den Dekan, denn als 1469 ein Teil der Flur an den Bauer Palatzsch zu Klein-Pestitz verliehen wurde, geschah es mit dem Beding, daß er diesen Zehnten , „eyme Techande gein Missen jerlichin geben und reichen“ solle[90].

Um die alte Burgstätte zu Coschütz sehen wir ein Gebiet liegen, in welchem eine große, einheitliche und anscheinend auf älteste Verhältnisse zurückgehende Zehenterhebung nachzuweisen ist. Der Zehent in diesem Gebiet wurde in der geschichtlichen Zeit durch besondere Sammler eingefordert und im 15. Jahrhundert in vier Scheunen zu Mockritz geführt, wo er ausgedroschen wurde[91].

Kein anderer Zehnt, als der des Dekans, wenn man von einigen abgesplitterten Pfarrzehnten absieht, ließ sich bisher in diesen Dörfern nachweisen. Die genannten Dörfer und Vorwerke bilden einen zusammenhängenden Bezirk, ebenso wie die alten Burgwarde geschlossene Bezirke gebildet haben. Außerhalb des Gebiets läßt sich auch nicht an einem andern Orte ein Dezem, der an den Dekan zu leisten gewesen sei, ermitteln, überall treffen wir vielmehr auf fremde Verhältnisse, sowohl in der Brießnitzer, wie in der Leubnitzer und Leubener Gegend.

[34] Höchst eigentümlich ist es auch, daß die östlich vom Gebiete des Zehnten des Dekans gelegenen Dörfer die Dezemgarben, die für Meißen bestimmt waren, rückwärts über Berg und Tal „in die Lockwitz“ schafften. Im Erbregister von Rosentitz vom Jahre 1616[92] heißt es bei den Zehntabgaben: „und dieses alles wird nach der Lockwitz gebracht und also dann ferner nach Meißen geschaffet“. Hier scheidet sich offensichtlich das Gebiet des Dezems des Dekans von dem östlichen Gebiet nicht nur nach dem Empfänger der Abgabe, sondern auch nach den Gewohnheiten, die bei der Einbringung der Abgabe beobachtet wurden. Würde Rosentitz nicht schon älterer Zugehörigkeit wegen mit seinem Dezem nach Lockwitz gehört haben, so würde schwerlich bei der Lostrennung der einzelnen Dörfer mit ihrem Zehent, die im Jahre 1288[93] stattfand, diese entlegene Verbindung hergestellt, vielmehr das Getreide der Dörfer Rosentitz, Eutschütz und anderer nach einem günstigeren Ort, eher z. B. nach Leubnitz, gesammelt worden sein.

Die Vermutung, daß die Gewohnheit der Einholung des Getreides in eine ältere Zeit, wo die Burgwarde noch bestanden, zurückweist, drängt sich unabweisbar auf. Wirtschaftliche Gründe nötigten das Kapitel, im Jahre 1288 Zehentleistungen zu veräußern; es ist bezeichnend, daß dabei nirgend des Dekans Erwähnung geschieht, obwohl die Orte zum Teil unmittelbar dem Gebiet anlagen, in welchem dem Dekan die Zehnterhebung zustand.

Beginnen wir an der nördlichen Grenze des Gebiets. Hier ist uns aus dem Jahre 1068 eine Angabe erhalten, welche eine Begrenzung des Burgwards Buistrizi ermöglicht. Es heißt von Löbtau: (Liubituwa) in pago Nisani in burchwardo Buistrizi[94]. Nach der Karte muß Löbtau die Grenze des Burgwards gebildet haben, nördlich findet sich der Burgward Briesnitz, dessen Mittelpunkt nur ein geringer Raum von Löbtau trennt. Unter dem bischöflichen Gericht zu Briesnitz stand auch der frühere Ort Ostra[95]. Die Weiterführung der Burgwardsgrenze von Löbtau an den Fluren Naußlitz und Roßthal ergibt ein klares Bild; daß Naußlitz von Löbtau aus gegründet und abgezweigt worden ist, [35] wird Gegenstand eines noch zu erbringenden Beweises sein. Die Burgwardgrenze umzieht dann die alten teils durch den Garbenzehnt, teils durch andere Umstände gekennzeichneten Orte Pesterwitz, Potschappel, Döhlen[96]. Nach Süden zu deckt sich die Grenze, wie ebenfalls noch zu erweisen sein wird, mit der Grenze des urbaren Gebiets der Burgwardzeit überhaupt, nach Osten zu aber bildet der Bach, der von der heutigen Ortschaft Welschhufe aus zwischen Bannewitz und Eutschütz, Nöthnitz und Rosentitz herabströmt, die Grenze. Bannewitz, Nöthnitz, Kaitz, Mockritz bleiben im Burgward Buistrizi, die Flurgrenzen fallen hier scharf mit dem Bachlauf zusammen, eine so scharf innegehaltene Trennung, daß sie allein die Vermutung einer alten Gebietsabgrenzung aufkommen läßt. In der geschichtlichen Zeit, und zwar augenscheinlich schon vor 1288, dem Jahre der ersten Erwähnung der Leubnitzer Pfarrei, bildet der Bachlauf die Grenze der Parochie Leubnitz[97]. Strehlen scheint nur zum Teil mit seinem Zehnt dem Dekan gehört zu haben, die Flur ist auch später erst bei Anlage der Landgräben[98] endgültig gebildet worden. Von Strehlen nördlich zur Elbe hin aber zogen sich in alter Zeit Seen und Gehölze: der Kranichsee[99], die Büsche im westlichen Teil der alten Flur Striesen, die Landgrabenniederung und die Gehölze am Tatzberg[100].

Nach den urkundlichen Verzeichnissen des Stifts gehörte dem Dekan auch der Zehnte in und um Dresden. Sequuntur decimationes decanatus Misnensis de agris circa civitatem Dresden [36] et villis circumjacentibus, heißt es in einem Verzeichnis von 1495. Zu den zehntenden Orten gehörten nach einem Verzeichnis von 1567 auch Altendresden und Fischersdorf. Rings um den Wall, von der Wilischen Straße und der Rosengasse bis zum Tatzberg lag das Zehntgebiet des Dekans; eine große Zahl Äcker am Löbtauer Weg, am Zellischen Weg, beim Wehr, am Haneberg, im Boden, an der Dippoldiswaldischen Straße, an der Katzbach, an der Bürger Teiche, an der Pirnischen Straße usw. werden in den Verzeichnissen von 1495 und 1567 einzeln namentlich mit Geldbeträgen aufgeführt. Daß es sich dabei nicht um Zinsen an den Dekan als Erbgerichtsherrn, sondern um abgelösten Zehnten handelte, beweist das Verzeichnis von 1495. Dieses zeigt auch, wie viel Streit um die Zehnterhebung bestand. Unbezweifelbar gehörte das Gebiet der Stadt Dresden, wie sich auch aus dem Zusammenhang der Ortslage ergibt, zum Garbenzehntbezirk des Dekans.

Im ganzen Gau Nisan läßt sich eine ähnliche geschlossene Gruppe von Orten in der Zehnterhebung nicht nachweisen, und das Eigentümlichste ist, daß sie zu beiden Seiten des Weißeritzflusses in der Anordnung sich findet, wie sie für den Burgward Buistrizi vorausgesetzt werden muß. Welcher andere Grund als der einer alten Burgwardeinteilung sollte zur Verleihung des Zehnten in einem so eigentümlich verteilten Gebiet geführt haben? Unverkennbar liegt der alte Kern eines Burgwards, der aus einem Schanzbezirk am Weißeritzflusse hervorgegangen ist, zu Grunde, das Gebiet umschließt sowohl die alte Schanze zu Koschütz, wie eine jüngere Befestigung auf dem sogenannten Burgwardsberg zu Pesterwitz. Die Zahl der Dörfer entspricht dem auch anderwärts festgestellten Umfange von Burgwarden und auch die Gleichung, die von Schulze in seiner „Kolonisation und Germanisation“[101], von Bönhoff[102] und anderen für die älteste Zeit aufgestellt worden ist, daß im Anfange die Burgwarde mit den Kirchspielen zusammenfallen, läßt sich hier belegen: wenn hier im Osten der Mark in der Frühzeit vielleicht nicht die Sprengel der Pfarrorte gleich den Burgwarden gewesen sind, so sind doch aller Wahrscheinlichkeit [37] nach auch hier in der Frühzeit die Sprengel der Missionsorte, die Bezirke kirchlicher Steuern, gleich den Burgwarden gewesen, und hierfür, für das Zusammenfallen der Zehntgrenze mit der Burgwardgrenze bildet der Burgwardbezirk Buistrizi ein vortreffliches Beispiel.

Für uns aber erwächst aus dieser Betrachtung der besondere Vorteil, daß wir ein geschlossenes Gebiet kennen gelernt haben, welches bereits zur Frühzeit deutscher Herrschaft besiedelt war und in welchem wir, wenn irgendwo, Spuren der Verhältnisse der sorbischen Zeit zu finden erwarten dürfen.


5. Die südliche Grenze des Burgwards Buistrizi.

Wenige Darlegungen sollen erweisen, daß die südliche Grenze des Zehntbezirks des Dekans bis zum 12. Jahrhundert auch die Grenze des geschlossenen urbaren Gebiets gewesen ist. Der Nachweis richtet sich namentlich auf den Umstand, daß die Grenze zwischen der Weißeritz und dem Nöthnitzer Grunde so verläuft, daß Zehntbezirk und altes urbares Gebiet hier zusammenfallen, daß die Orte Birkigt, Cunnersdorf, Großburgk, Kleinburgk und Kleinnaundorf, die jenseits der Grenze liegen, jünger als die altsorbischen Orte sind, daß sie zum Teil erst spät im 13. oder wie Cunnersdorf und Kleinnaundorf vielleicht erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts gerodet worden sind. Der Nachweis hierfür liegt einerseits in der späten Entstehung des vorgeschobensten der genannten Orte, Birkigt, andererseits in der Rodungsgeschichte von Flurteilen, welche die altsorbischen Orte Bannewitz und Boderitz umsäumen, und endlich in allgemeinen Gründen.

Birkigt wird zuerst 1378 genannt[103]. Die zufällige Erwähnung gibt nicht das Jahr der Gründung, der Ort kann wesentlich älter sein. Schwerlich aber dürfte er, wie zu erweisen sein wird, vor der Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden sein. Daß der Ort eine deutsche Gründung ist und zwar eine Gründung des späteren Mittelalters, ergibt sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon aus seinem Namen. Die Bezeichnung „das“ Birkigt, „zum“ [38] Birkigt[104], die sich lange volkstümlich für den Ort behauptet hat, deutet darauf hin, daß wir es hier nicht mit einem altsorbischen Orte, sondern mit einer Neugründung, welche ihren Namen von der früheren Beschaffenheit des Ortes zur Zeit der deutschen Besiedlung hergeleitet hat, zu tun haben. Die Flur ist vermutlich nach und nach gerodet worden, zuerst die „Striche“, dann der „Zschiegberg“, zuletzt die „Folgen“[105]. Eine Sage erzählt, daß Birkigt früher auch die „Sumpfwiesen“ an der Weißeritz gehabt habe, daß das Dorf aber gezwungen worden sei, im Dreißigjährigen Kriege die Wiesen an Coschütz zu verpfänden[106]. Diese Flursage – eine der vielen, womit das Volk sich auffallende Erscheinungen zu erklären versucht – entbehrt des geschichtlichen Kerns: das Wiesenland, um welches es sich handelt, befand sich nicht erst seit dem Dreißigjährigen Kriege, sondern weit früher schon im Besitz der Coschützer Einwohner. 1284 entsteht ein Streit zwischen den Einwohnern (laïcos) von Döltzschen und Coschütz über Flurteile[107]. Die Eigenart der Landschaft ergibt es, daß der Streit nur über Flurstücke, welche zwischen Birkigt und Döltzschen liegen, geführt worden sein kann. Die Fluren Döltzschen und Coschütz sind im übrigen durch die tiefe und bis zum 18. Jahrhundert fast unwegsame Felsenschlucht der Weißeritz getrennt, in der Nähe des Dorfes Potschappel aber, unterhalb Birkigt, erweitert sich das Tal, und dort lagen die streitigen Flurstücke. Fast völlig getrennt von der übrigen Flur Coschütz erstrecken sich hier kleine Acker- und Wiesenstücke [39] die Weißeritz entlang, Flurteile, die nur deshalb 1284 von Coschütz beansprucht und zum Teil dauernd in Besitz genommen werden konnten, weil Birkigt noch nicht bestand oder weil es noch zu unbedeutend, vielleicht im Entstehen begriffen war. Auf Wiesenland richtete sich im Mittelalter stärker als heute das Verlangen dörflicher Siedler; hätte 1284 Birkigt bereits als kräftige Siedlung bestanden, so würden in der Urkunde des Streites nicht nur die Dörfer Döltzschen und Coschütz, sondern vor allem auch Birkigt, vor dessen Schwelle das Gelände an der Weißeritz lag, genannt worden sein. Die unklare Rechtslage würde ein bestehendes Dorf unzweifelhaft zu seinen Gunsten ausgenützt haben.

Ist aber Birkigt so jung, so dürfen wir bereits mit einer gewissen Zuversicht annehmen, daß auch die dahinterliegenden Orte Cunnersdorf, Großburgk, Kleinburgk und Kleinnaundorf mit ihren deutschen Namen jüngeren Ursprungs sind, daß sie mindestens nicht, wie man von Kleinnaundorf behauptet hat, in die Zeit zurückreichen, in der von einer eigentlich deutschen Besiedlung des Landes noch keine Rede sein kann.

Wer die Höhen von Bannewitz, von Golberode und Babisnau hinter sich läßt und das Talgelände vor dem Lerchenberg und Wilisch überschreitet, der kommt in ein neues Land. Nicht nur die Landschaft ist eine andere, auch die Dörfer und Gemarkungen haben ein anderes Ansehen. Noch heute, nach fast einem Jahrtausend voll Annäherung und Ausgleichung unterscheiden sich die Dörfer der engeren Dresdner Pflege von denen, die jenseits des Wilisch und der Dippoldiswaldaer Heide liegen, auch für den ungeübtesten Beobachter. Aus kleinen Fluren, gedrängten Höfen kommt der Wanderer zu weit geschwungenen Gemarkungen, zu freistehenden, geräumig sich hinziehenden Anwesen, aus Dörfern, wo zuweilen nur in der Mühle ein einfacher Schank gehalten wird, zu Orten mit stattlichen „Erbgerichten“[108], aus Dörfern mit alten slawischen Namen zu Orten, deren Namen deutschen Ursprungs sind.

Diese zwei Welten sind nicht langsam nebeneinander geworden, sie sind in der Vergangenheit unvermittelt in einem kurzen Zeitraum nebeneinander entstanden, die jüngere ist rasch neben der [40] älteren emporgewachsen. Es ist das Zeitalter der deutschen Kolonisation des Ostens, das sich in den Dorfanlagen des Wilischgebietes wiederspiegelt, es ist die Weise der einwandernden Bauern und Herren des alten deutschen Volkslandes, die sich hier in selbständiger, rasch sich vollziehender Entwicklung ausgeprägt hat[109].

Die Rodung dieser großen Fluren und die Anlage der Dörfer hat zum Teil schon früh, zu Ausgang des 12. Jahrhunderts, eingesetzt, die Auffindung der Silbererze zu Freiberg hat hierzu einen gewaltigen, vom Rodungsgebiet des Klosters Altenzelle[110] ausgehenden Anstoß gegeben. In dem Gebiet zwischen den Talsenkungen vor dem Poisenwald und Wilisch einerseits, zwischen der wilden Weißeritz andererseits sind es vor allem die Burggrafen von Dohna gewesen, welche diese Besiedlung gefördert haben [111].

Diesen Siedlungen des Westens schließen sich auch die Orte des Windberggebietes, Birkigt, Burgk, Cunnersdorf und Kleinnaundorf an; zum Teil sind sie aber, wie bei Birkigt gezeigt worden ist, wesentlich jünger als die Orte der westlichen Besiedlung, sie sind entstanden, als die Besiedlung im Westen schon zu einem gewissen Halt und Abschluß gekommen war.

Verhältnismäßig am frühesten hat sich vielleicht Burgk entwickelt. Der Ort wird zwar zuerst im 14. Jahrhundert (1349) genannt[112], indessen zeigt er in seiner Fluranlage Eigentümlichkeiten, welche vielleicht auf das 13. Jahrhundert zurückweisen. An eine geschlossene Vorwerksflur setzte sich ursprünglich eine Langhufenflur an, wie sie bei Fluren beobachtet werden kann, die im 13. Jahrhundert [41] der Hufenteilung unterworfen worden sind. Der Ort war, wie manche deutsche Siedlung des 13. und 14. Jahrhunderts, mit seinem ärmeren Gelände mancherlei Schickungen unterworfen. Im 15. Jahrhundert lag das Dorf wüst: „ist verwust“ – „est desolatum“, heißt es in einem Register von 1445[113]. Männer herrenmäßigen Standes besaßen damals bereits „etliche Erbeschaft“ im Dorf[114], die Erbgüter, d. h. die Hufen waren wohl als erledigt heimgefallen. Erst im 16. Jahrhundert begann, infolge des Abbaues der Kohlen, eine lebhaftere Besiedlung; der Besitzer von Burgk entäußerte sich eines Teiles des Hufenbesitzes, und es entstand so auf der Höhe eine neue Siedlung und eine neue Flur: Kleinburgk[115]. Das heutige Flurbild von Groß- und Kleinburgk ist sonach ein verhältnismäßig junges; ursprünglich gab es nur die eine, frühestens in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstandene Siedlung Burgk.

Es ist hier schon die Rede davon gewesen, daß die Bodenbeschaffenheit des Windberggebiets den Siedlungen gewisse Schwierigkeiten bereitet hat. Die Grenze des Zehntgebiets ist im wesentlichen auch die Grenze eines einschneidenden Bodenunterschieds. Von dem reichen Geschiebelehm des altsorbischen Gebiets geht der Boden plötzlich in das steinige Gelände der Kleinnaundorfer Flur, in den „Rotlag“ der westlichen Senkung über. Man darf schon aus diesem natürlichen Grunde annehmen, daß die Besiedlung sich hier verzögert hat. Keinesfalls kann die Flur von Kleinnaundorf, wie behauptet worden ist, im Jahre 1144 der Gegenstand einer kaiserlichen Entscheidung gewesen sein[116]. Damals bestanden weder Burgk, noch Birkigt, noch Cunnersdorf; Kleinnaundorf müßte allein in der letzten Talfaltung des Windberggebiets versteckt entstanden sein und sich zu solcher Bedeutung entwickelt haben, daß ein Streit darum lohnte. Das Nuendorf, um welches im Jahre 1144 eine kaiserliche Entscheidung nachgesucht wurde, ist nicht Kleinnaundorf, sondern das dicht bei Döltzschen – juxta illam, [42] wie es in der Urkunde heißt – liegende Naußlitz. Naußlitz ist eine der häufigen slawischen Umbildungen von deutschen Ortsnamen, es bedeutet Neuendorf, Naundorf. So wie es 1144 mit Döltzschen verknüpft und als örtlich zusammenstoßend genannt wird, so ist es im engsten Verband mit dem Dorf Döltzschen geblieben: bis zum Ausgang des Mittelalters hat es mit ihm und anderen Orten die Obödienz Altfranken gebildet[117]. Von Kleinnaundorf im Windberggebiet ist niemals eine Beziehung zur Meißner Kirche kund geworden: das erwähnte Nuendorf, von welchem im Jahre 1144 die Zugehörigkeit zum Kirchengut festgestellt wird, kann nur Naußlitz, das 1068 neben Löbtau gegründet wurde[118], gewesen sein.

Die Betrachtung hat uns bereits zu einer deutlicheren Begrenzung des alten Zehnt- und Burgwardgebiets geführt, wir können dies Bild aber durch weitere Einzelheiten vervollständigen.

Für einen großen Teil der heutigen Flur Bannewitz, der vorgeschobensten der altsorbischen, zum Zehntgebiet des Dekans gehörenden Fluren, läßt sich urkundlich nachweisen, daß ihre Rodung erst spät, zum Teil erst im 16. Jahrhundert, erfolgt ist. Wir gewinnen hier auf einem andern Punkte einen Anhalt für die Grenzführung des alten Burgwardbezirks.

Dort, wo der Wald den Poisenbach überschreitet und den Berg hinauf zur goldenen Höhe, dem alten Golig, zieht, liegt die Flur Bannewitz. Bannewitz kommt schon im 14. Jahrhundert als der Ort Panwicz unter der Gerichtsbarkeit des Dresdner Brückenamts mit 8 Hufen vor[119]. Im 15. Jahrhundert liegen diese 8 Hufen zwischen der Flur Nöthnitz, den Ölschenwiesen und der Horke. Die Horke ist bewaldet, sie wird erst im 16. Jahrhundert gerodet. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Anwachsen der Hufenzahl von 8 auf über 10 Hufen[120], nicht nur aus dem Anwachsen der Zinsen, sondern auch aus unmittelbaren Zeugnissen. Im 16. Jahrhundert tauchen in den Brückenamtsrechnungen Zinsen [43] von Rodeländern zu Bannewitz auf und es erscheinen neue Zinsen von der „Hurke“[121]. Es entstehen mehrfach Streitigkeiten in der Gemeinde, da diese hinzugekommenen Stücke zum Teil „heimlich“, d. h. ohne Wissen und Zustimmung der Gemeinde verkauft worden sind[122]. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts sind die Horkenstücke zum großen Teil im Besitz von Nöthnitzer Bauern, auch das Vorwerk Nöthnitz hat hier Land, so daß an einer Stelle von dem Vorwerk Nöthnitz und Horcke[123] gesprochen wird: Alles zeigt, daß es sich hier zu Bannewitz nicht um altes Hufenland, sondern um neuhinzugekommenes Feld handelt. Wie wenig geordnet und geklärt noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Verhältnisse im Poisengrund waren, zeigt ein Vergleich der Gemeinde Bannewitz vom Jahre 1570: „Nachdem sie irrig und zanken um die Poisenbach und Etliche täglich darinnen fischen und die Bach verwüsten, ist es also verglichen und bewilliget, daß Keiner keinen Sump ausgießen[124] soll, auch Keiner keine Körbel darein legen soll, und soll Keiner nicht darin fischen denn an einem Freitag“[125] Die ganze westliche Hälfte der Flur Bannewitz, soweit sie nicht noch jetzt aus Holz besteht, war im 16. Jahrhundert junges Kulturland; die alte Siedlung Bannewitz umfaßte nur die Äcker nördlich von den Ölschenwiesen.

Damit vergleiche man, wie innerhalb des altsorbischen Gebiets schon im Mittelalter alle Verhältnisse geordnet sind, wie die Fischerei in der Weißeritz[126], in der Müglitz[127], in der Weßnitz[128] und anderen Gewässern schon vom 14. Jahrhundert ab als Lehen in scharfer rechtlicher Begrenzung übereignet wird. Ist der [44] Poisenbach auch nur ein geringer Waldbach, so wird man sich des Eindrucks dennoch nicht erwehren können, daß in der Nähe älterer Siedlungen solche Verhältnisse, wie sie sich hier in der Nähe von Kleinnaundorf und Niederhäslich bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts behauptet haben, schwerlich vorkommen würden[129]. Das ganze Gebiet von Kleinnaundorf, Cunnersdorf, Birkigt deutet auf jüngere Rodung, sei es nun, daß es umsäumt von Flurnamen wie den „Haaken“[130] zu Boderitz nahe der Grenze von Cunnersdorf ist, sei es, daß die ganze Flur wie die von Cunnersdorf – Conratsdorff vor dem Bobizsin, wie es 1378 genannt wird – den Anschein bietet, als ob sie ein auf ungünstiger Lehne gelegenes, spät gerodetes ehemaliges Buschland, ein Stück früheres Herrenholz sei. Noch im 19. Jahrhundert waren Teile der Flur Cunnersdorf nahe der Horke und nahe dem Grunde, die heute Feld sind, Eichen- und Birkenbusch

Und zum Schluß, nachdem die Orte, welche auf der Hochebene des Windberggebiets entstanden, kurz gekennzeichnet worden sind, vergegenwärtigen wir uns das aus den urkundlichen Erwähnungen sich ergebende Bild. Potschappel, Döhlen, Wurgwitz, Plauen, Kaitz, Gompitz werden schon 1206, Döltzschen und Naußlitz 1144, andere Orte des Weißeritzgebiets noch früher genannt – Birkigt, Kleinnaundorf, Cunnersdorf werden zuerst im 14. Jahrhundert genannt. Die einzelne Erwähnung mag zufällig sein, das Gesamtbild ist kein zufälliges. Insbesondere würde es, wenn auch nur einige dieser Orte vorhanden gewesen wären, Verwunderung erwecken müssen, wenn sie nicht im Jahre 1206 bei dem vielgenannten Streit um Thorun mit erwähnt worden wären. Nach urkundlichen Zeugnissen und anderen Gründen kann Thorun, um welches der Burggraf von Dohna und der Bischof von Meißen stritten, nur das heutige Tharandt gewesen sein[131], es kann nicht inmitten des altsorbischen Gebiets, inmitten des Zehntbezirks des [45] Dekans gelegen haben. Zu dem Streit um Thorun werden Zeugen aus einer großen Zahl von Orten, selbst von Gompitz und Gommern geladen, aber von den Orten, welche Tharandt mit zunächst liegen, von Burgk, Birkigt und den übrigen Ortschaften wird kein Name genannt. Die alte Grenze des sorbischen Burgwards Buistrizi zwischen Weißeritz und Nöthnitzgrund deckt sich, ein anderer Schluß ist nach dem urkundlichen Befund nicht möglich, mit der Grenze der slawischen und deutschen Orts- und Flurnamen, sie deckt sich mit der Grenze des ergiebigen Lößbodens, sie deckt sich mit der Grenze andrer Merkmale. Kein Garbenzehnt, kein Wachgetreide fällt von den Orten, die jenseits der Grenze in dem Gebiet der jungen Rodungen liegen, und keine kaiserliche Entscheidung streift, dies möge zum Schluß noch hervorgehoben werden, Kleinnaundorf, das „Naundörfel“ des 15. Jahrhunderts, im Jahre 1144.

In zwei großen, sich in der Mitte des 12. Jahrhunderts scheidenden Zeiträumen vollendet sich die Gewinnung der Mark Meißen und des südlichen Gaus Nisan für das Deutschtum. Die erste Besetzung des slawischen Gaues Nisan erfolgt durch die Deutschen unter der Führung des Königtums. Die Vergabungen, Verleihungen und Entscheidungen des 11. Jahrhunderts rühren fast ausschließlich von den deutschen Königen her. Mit dem Jahre 1144 schließt dieser Zeitraum für Nisan ab; die Aufgabe, das Land östlich der Saale für die Deutschen zu behaupten und dauernd zu gewinnen, fällt ausschließlich den Landesgewalten zu. In dieser späten Zeit sind die Orte des Windberggebiets entstanden, keinesfalls gehören sie auch nur zum Teil der ersten Zeit an.

Mit dem Jahre 1144 schließt im großen und ganzen die Burgwardzeit der Dresdner Pflege ab. Die Grenze des Burgwards Buistrizi läuft zu dieser Zeit von den Höhen bei Zauckerode über die Weißeritz bei Döhlen und über Gittersee, Boderitz, Bannewitz zu den Ölschenwiesen und dem Wasser des Welschborns unterhalb der Höhe des Goligbergs, die heute „die goldene“ heißt.



[46]
Die Spuren der Burgwardzeit in der Güterverfassung der Dresdner Pflege.




1. Das Wachgetreide und die Herrengüter.

Die Verfassung, in welcher die Sorben die entscheidenden Kämpfe mit den Deutschen durchfochten, muß Ähnlichkeit mit den Zuständen gehabt haben, in denen die Böhmen und die benachbarten nördlichen Stämme sich befanden. Herrengeschlechter, deren Macht im Grundbesitz wurzelte, ragten über die Masse des Volkes, selbst deutsche Fürsten wie Heinrich der Löwe verschwägerten ihr Haus mit ihnen, Männer wie Wiprecht von Groitzsch entstammten Mischehen.

Lange hat man, um die ältere Verfassung und die früheren Zustände des Landes darzulegen sich ausschließlich auf die schriftliche Überlieferung berufen, die unmittelbaren Zeugnisse, welche die älteste Zeit in Wald und Feld, in Wällen, in Herdstellen und in dem Inhalt der Gräber zurückgelassen hat, sind erst in jüngerer Zeit sorgfältiger Erforschung unterworfen worden, und noch längerer Zeit hat es bedurft, bis man in der Anlage der Fluren selbst den Spuren der Vergangenheit nachzugehen begonnen hat. Und doch kann die Untersuchung des Flurwesens eine Hülfe dazu bieten, die Zustände der alten Zeit zu erkennen. Gelingt es nur, einen Anhalt für das Verhältnis des Bodens, den Knechte und Freie, Gemeindegenossen und Großherren bewirtschafteten, zu gewinnen, so ist die Untersuchung für die Erkenntnis der ältesten Zustände fruchtbringend genug gewesen.

Freilich erhebt sich die Frage, ob es möglich sei, ältere Flurzustände hinreichend sicher zu ermitteln. Bis vor nicht zu langer Zeit hat man diese Frage nirgend nachdrücklich gestellt, und es ist noch in jüngster Zeit bezweifelt worden, daß die Ermittlung von Flurzuständen der ältesten Zeit völlig möglich sei.

[47] Die Entdeckung der Stabilität der Ortsfluren, so hat man gesagt, beruhe auf einem Irrtum, die Ansicht, die modernen Gemarkungskarten ließen sich bis 1400 zurück bei Eintragungen aller Art benutzen, sei unrichtig[132].

Es soll hier nicht versucht werden, diese Ansicht mit allgemeinen Gründen zu widerlegen; wie weit sie richtig oder unrichtig ist, wird sich aus Beispielen ergeben.

Als Ausgangspunkt der Betrachtung sei die Flur Coschütz gewählt. Ihr Burgberg hebt sie aus der Reihe der übrigen hervor, und auch ein anderer Umstand fordert zu genauerer Betrachtung ihrer Zustände auf. Zu Coschütz läßt sich das alte Wachgetreide, das für das altsorbische Gebiet als bezeichnend erkannt worden ist[133], nachweisen. Schon 1400 wird es erwähnt[134]; im Erbbuch des Amts Dresden von 1547 finden sich die einzelnen Wachgetreide leistenden Bauern aufgeführt: Sebaldt Rosselt (1 Hufe), Hans Christen (1 Hufe), Jakob Borsberg (1 Hufe), Hans Preußer (2 Hufen), Nikol Partzsch (1 Hufe), Asmus Rauchfuß (1 Hufe) und Donat Partzsch (2 Hufen), im ganzen sieben Besitzer mit neun Hufen. Sieben weitere Besitzer mit nur vier Hufen, einem Viertelacker und einem Garten sind wachgetreidefrei; das Wachgetreide der zuerst genannten sieben Bauern fällt an das Spital Sankt Materni zu Dresden.

Eine genaue Untersuchung ergibt, daß die Besitzer, welche vom Wachgetreide befreit sind, zum Teil unter anderer Herrschaft als die Wachgetreidezinsenden stehen, und daß die Bauern, die unter anderer Herrschaft stehen, mit ihren Äckern völlig getrennt von den übrigen, deren Fluren gemischt sind, liegen. Die wachgetreidefreien Besitzer Andres Bart und Hans Bart[135] bilden mit ihren Äckern eine Flur für sich, Erbzins geben sie an den Rat zu Dresden, während die übrigen Besitzer an die Frau von Miltitz [48] zu Scharfenberg und (ein Mann) an Nicol von Schönberg zinsen.

Nun ergibt sich aus der urkundlichen Überlieferung, daß bereits sehr früh das Allod, das Herrengut des Dorfes Coschütz, unter andrer Herrschaft als die Bauerngüter zu Coschütz gestanden hat. In der ersten genauen Aufzählung der Besitzungen, welche das Kloster Seußlitz als Inhaber des Maternispitals zu Dresden hatte, findet sich im Jahre 1315 auch das Herrengut zu Coschütz besonders genannt[136]. Der Besitz des Hospitals kommt zu Anfang des Jahres 1329 in die Hand des Dresdner Rats, das alte Allod oder Vorwerk zu Coschütz läßt sich also in dem Besitz der beiden an den Rat zu Dresden zinsenden Bauern nachweisen. Diese Verhältnisse lassen sich völlig sicherstellen. Nach den alten noch erhaltenen Gerichtsbüchern des Hospitals Sankt Materni[137] ist eine Veräußerung oder Vertauschung von Äckern völlig ausgeschlossen, das Flurverzeichnis von 1835[138] scheidet noch genau zwischen der Ratsflur und den übrigen Gütern, der Zustand von 1329 (und weiter zurück der Zustand des 13. Jahrhunderts) ist tatsächlich in der Gemarkung, von heute noch festgehalten. Begreiflich erscheint es hiernach auch, daß die Besitzer der Ratsflur kein Wachgetreide zinsen: die ursprünglichen Eigentümer des Allods oder Herrenguts leisteten ihrer Pflicht der Allgemeinheit gegenüber in andrer Weise als durch Versorgung mit Getreide genüge, und so blieben auch ihre Rechtsnachfolger von der Wachgetreidepflicht befreit.

So deutlich wie zu Coschütz lassen sich die alten Verhältnisse nicht überall nachweisen, vor allem nicht in dem engen Gebiet eines einzigen Burgwards. Coschütz ist nicht das einzige Allod oder Herrengut innerhalb des Gebietes des Dezems des Dekans, an den meisten Orten dieses Gebiets sind urkundlich alte Allode bezeugt, aber die Wachgetreidepflicht ist in diesen Orten in späterer Zeit nicht mehr nachzuweisen. Wenn man sieht, wie zu Coschütz das alte Wachgetreide, das sonst überall dem Burggrafen zusteht, [49] veräußert worden ist, so ist es erklärlich, daß sich in geschichtlicher Zeit nur an wenigen Orten die Wachgetreidepflicht noch nachweisen läßt.

1329 wird noch das „Wachkorn“ zu Gohlis bei Stetzsch genannt, 1445 ist nirgend mehr die Rede davon; 1445 wird das Wachgetreide zu Döhlen, Gruna und anderen Orten genannt, 1547 ist es verschwunden. In unmittelbarer Nähe des Gebietes des Dezems des Dekans finden wir aber ein vortreffliches Beispiel für das Vorkommen des Wachgetreides in der Siedlung Kauscha bei Leubnitz. Kauscha ist aus verschiedenen Gründen geeignet, als Beispiel altsorbischer Siedlungsgestaltung zu dienen. Die Festigkeit der Flurverhältnisse bis zum Ausgang des Mittelalters zurück läßt sich urkundlich belegen, aus dem Mittelalter selbst sind uns Nachrichten über das Herrengut[139] und den Ort erhalten, welche Licht auf seine alte Einteilung werfen, und endlich ist die Gegend von Kauscha wie kaum eine andere durch vorgeschichtliche Funde als Sitz regsamer Siedlung schon zur sorbischen und vorsorbischen Zeit erwiesen. Die Gunst der Lage am Gebergrund und die Güte des Bodens mögen frühzeitig dazu beigetragen haben, daß hier ein stattlicher Besitz sich bildete. In Skelettgräbern der benachbarten Nickerner Flur[140] kamen die Prunkstücke silberner mit Gold ausgelegter Gewandnadeln und anderer Gegenstände zum Vorschein, welche als Überreste der Merowingerzeit in der Königlichen prähistorischen Sammlung zu Dresden aufbewahrt werden, in geringer Entfernung von Kauscha liegt der Burgwall von Lockwitz, und auch die frühchristliche Zeit ist in dieser Gegend durch mehrere Reste zu Sobrigau vertreten, welche einen frühzeitigen, reichen Anbau der Landschaft bezeugen.

Die Dorfanlage von Kauscha besteht aus zwei Teilen, einem Rundling und einem Doppelgehöft „in alio Cudescowe“. Der Rundling hieß früher Großkauscha, der Doppelhof Kleinkauscha[141]. Der zweite Teil (Kleinkauscha) ist ein durch den Gebergrund völlig gesonderter Ort, der nur seiner geringen Flur wegen vielleicht den [50] Namen des Nachbarorts empfangen hat. Kauscha ist eines der völlig in sich abgeschlossenen kleinen altsorbischen Runddörfer. Erst 1862 wird ein öffentlicher Schank zu Großkauscha errichtet. In Dorf- und Fluranlage ist dem Ort ein altertümliches Gepräge aufgedrückt. Nach dem ältesten Erbbuch des Amts Dresden leisten 1547 Wachgetreide zu Kauscha: Valten Winckler, Wenzel Alnpeck, Hans Winckler, Blasius Kreißig, Lorenz Heune. Es sind dies die Besitzer von 5 am Dorfring zu Großkauscha liegenden Höfen (die heutigen Brandkatasternummern 4, 7, 8, 9, 10). Frei vom Wachgetreide bleiben am Dorfring zwei Höfe, die eng aneinander gebaut sind (Brandkatasternummern 5 und 6). Ursprünglich bildeten sie einen Hof mit einer Flur von vier Hufen Landes, 1594 wurden sie in den Oberhof und den Niederhof geteilt[142]. Wir vermögen. die ursprüngliche Flur des Hofes zwischen dem Dresdner Weg, den Flurstücken nach dem Gamighübel zu, der Flur Goppeln und dem Gebergrund noch heute zu bestimmen, die Streulage der übrigen unter verschiedenen Gerichtsbarkeiten stehenden Güter berührt diese Flur nicht, der Umstand, daß diese vier Hufen frei von der Abgabe des Wachgetreides waren, läßt darauf schließen, daß sie einst das alte geschlossene Allod, das Herrengut oder „Vorwerk“ des Dorfes bildeten. Drei bis vier Hufen ist die gewöhnliche Abschätzung eines Herrengutes, auch liegt die Flur der vier Hufen zunächst am Dorf und ist die beste in Kauscha, jenseits des Dresdner Wegs liegt am Dorf die alte „Galcke“, die an Bodengüte etwas zurücksteht.

Auch hier wiederholt sich also die Tatsache, daß die Vorwerksbesitzer vom Wachgetreide befreit sind, während von andern Gütern des Dorfes, in diesem Falle von sämtlichen Gütern des Dorfrings zu Großkauscha, Wachgetreide fällt.

Die Gründe, welche für das hohe Alter der Wachgetreidepflicht sprechen, liegen nun nicht allein in dem Umstand, daß die Orte, von denen das Wachgetreide gezinst wird, mit großer Bestimmtheit als altsorbische angenommen werden dürfen, sie liegen noch viel stärker in der Tatsache, daß das Wachgetreide mit Einrichtungen verknüpft erscheint, welche der ältesten Zeit, mindestens [51]

Die Flur Kauscha 1835.

[52] der Burgwardzeit, d. h. der Frühzeit deutscher Herrschaft, angehören.

Vor allem ist das Wachgetreide in Nisan eng mit dem Burggrafentum, mit der Burggrafschaftsverfassung, die zeitlich mindestens mit dem Ausgang der Burgwardszeit zusammenfällt, verknüpft. Diese Tatsache ist wiederholt festgestellt worden. Durchaus erweckt das Wachgetreide den Eindruck, daß es eine Art öffentlicher Leistung gewesen sei, eine Steuer, welche auch den Zinsenden in einer freieren Stellung erscheinen läßt. Nicht rechtlose Hofhörige, sondern Bauern in selbständiger Stellung leisten diesen Zins. Dies deckt sich mit Ermittelungen, welche für verschiedene benachbarte Landschaften über die Stellung der slawischen Bauern in der älteren Zeit gewonnen worden sind[143]. Die slawischen Bauern, die Smurden, erscheinen darnach zwar als Hintersassen ohne freie Verfügung über den Boden, aber als liberi, als persönlich Freie, als hospites oder gasti, welche den Boden zwar in Pacht bearbeiten, aber nicht an ihn gefesselt sind. Das Wachgetreide kann ursprünglich eine persönliche Steuer, es muß keine Grundsteuer gewesen sein.

Diese Stellung der sorbischen Hintersassen führt nun unmittelbar zu der Frage, wie in alter Zeit wohl das Verhältnis des Herrengutes zu dem bäuerlichen Land, zu der Flur der Smurden gewesen sein mag, zu der Frage der Entstehung der Allode oder Vorwerke des Mittelalters in der Dresdner Pflege.

Bevor diese Frage erörtert wird, sei noch kurz die Zahl der Allode berührt.

Alte Allode lassen sich innerhalb des Gebiets des Dezems des Dekans außer zu Coschütz nachweisen zu Roßthal, Pesterwitz, [53] Zauckerode, Potschappel, Döhlen, Gittersee, Nöthnitz, Mockritz, Auswik, Räcknitz, Zschertnitz, Strehlen (Frankenberg) und Alt-Dresden. Zu diesen 14 sicher bezeugten Alloden kommen einige zweifelhafte. Ein Allod läßt sich nach der Güterverteilung vermuten zu Boderitz. Allodialbesitz ist auch wahrscheinlich zu Poppitz vorhanden gewesen. Keinerlei Anhalt für das Bestehen eines Allods in älterer Zeit findet sich zu Bannewitz, Löbtau, Naußlitz, Döltzschen, Klein-Pestitz (das allerdings selbst ein altes Allod sein kann)[144], Plauen. Auf jeden Fall ist ein auch anderwärts zu beobachtendes massenhaftes Überwiegen der Orte mit Alloden gegenüber den Orten ohne Allod innerhalb des altsorbischen Gebiets hier bezeugt.

Wie entstanden diese Herrengüter und zu welcher Zeit können sie entstanden sein? Die Antwort, wie sie sich aus der Auffassung der älteren Geschichtsforschung ergab, lautete: Die Allode sind zur Zeit der deutschen Eroberung entstanden, sie sind gebildet worden als Lehen der kleinen milites, die zur Bezwingung der Bevölkerung und zur Verteidigung der Mark angesiedelt wurden[145].

Diese Ansicht hat unzweifelhaft Recht, wenn sie den Zeitpunkt der Entstehung der Herrengüter über die Tage hinausrückt, in denen eine stärkere deutsche Einwanderung das Land umgestalten half. Nichts deutet darauf hin, daß etwa nach der Mitte des 12. Jahrhunderts im altsorbischen Gebiet Herrengüter gebildet worden sind, im Gegenteil: es lassen sich eine ganze Reihe von Nachrichten finden, daß schon früh im Verlauf des 13. Jahrhunderts beginnend alte Allode geteilt worden sind, ein Vorgang, der den Gegensatz zur Neuerrichtung von Herrengütern bildet. Die massenhafte Errichtung von Alloden auf altsorbischem Gebiet würde in der schon regen geschichtlichen Überlieferung des 13. und 14. Jahrhunderts gewiß ihren Ausdruck gefunden haben. Dazu kommt, daß wir aus der Zeit vor der deutschen Kolonisation, aus dem 11. und dem Beginn des 12. Jahrhunderts, Urkunden über [54] die Vergebung von Kleinbesitz im altsorbischen Gebiet haben, in denen nicht ganze Orte, sondern Flurabschnitte, „Königshufen“ genannt, verliehen werden. Es wäre merkwürdig, wenn sich über die Neuerrichtung von Alloden im altsorbischen Gebiet in der späteren Kolonisationszeit nicht Urkunden erhalten hätten, während aus der älteren Zeit Urkunden über ähnliche Vorgänge erhalten sind.

Wenn aber die Zeit der deutschen Kolonisation ausscheidet, zu welchem Zeitpunkt sonst kann eine so weitgreifende Umgestaltung der Verhältnisse des Grundbesitzes vor sich gegangen sein? Zur Zeit, als Wiprecht von Groitzsch in Nisan herrschte, oder zu einem noch älteren Zeitpunkte, in den Tagen der Burgwardverfassung, in den Zeiten der Begründung des Meißner Kirchenguts?

Die schriftliche Überlieferung läßt uns zur Beantwortung dieser Fragen im Stich; wir müssen zunächst auf Umstände, die sich aus der Betrachtung der ältesten Zeit ergeben, zurückgehen. Es bestand zur Zeit der Eroberung ein großer Teil des sorbischen Volkes, ja wohl die ganze Masse der Sorben, mit der alten Wirtschaftsweise und mit der gegenseitigen Abhängigkeit der Besitzverhältnisse so, wie dies früher der Fall gewesen war, fort; ebenso wie die Flurgrenzen aus der sorbischen Zeit übernommen wurden, ebenso setzten sich auch die Wirtschafts- und Besitzverhälnisse fort; die Zeit, wo deutsche Verhältnisse nachdrücklich einwirkten, lag zunächst in der Ferne.

Es ist eine durch Nichts begründete, durch entscheidende Umstände vielmehr widerlegte Annahme, daß nach der Eroberung der Feste Gana 928 das meißnische Land unter die Deutschen verteilt worden sei. Das lose Verhältnis, in welchem die Gaue Dalaminzi und Nisan noch längere Zeit zum deutschen Königtum gestanden haben, spricht für sich schon genügend dagegen. Alles deutet darauf hin, daß die Art der Besitzverhältnisse, die Flurverteilung eingeschlossen, zunächst unverändert sich weitererhalten hat und nur allmählich im 10. und 11. Jahrhundert dem deutschen Einfluß unterworfen worden ist. Durch Kämpfe und Ächtungen, durch Ehen und Güterveränderungen wurden Lücken in den sorbischen Herrenstand gerissen; durch des Königs Macht gingen zuerst die größeren Lehen in deutschen Besitz über, aber ein wesentlicher Teil des Grundbesitzes blieb in slawischer Hand, [55] spät erst siedelten sich die Kirche und einzelne Deutsche auf geschenkten Höfen im Dalaminzierlande an.

Soweit sich feststellen läßt, war der Herrenbesitz in Nisan ursprünglich auch nicht an die einzelne Siedlung, an das einzelne Dorf gebunden, vielmehr trat er in Formen auf, in denen mehrere, ja viele Dörfer einem Herrn gehörten[146]. Der Besitz entsprach räumlich dem, was im deutschen Volksland als Allodialbesitz, als herrschaftliches Eigengut bezeichnet wurde. Diese anscheinende Übereinstimmung in Verbindung mit dem Umstand, daß in einzelnen Fällen der Besitz durch den König wirklich gefreit wurde[147], führte dazu, daß der sorbische Herrenbesitz beim Übergang in deutsche Verhältnisse als Allodialgut bezeichnet wurde, obwohl er in Wirklichkeit in seiner späteren Entwicklung nur Lehngut war.

Der alte Begriff, der sich mit dem Allod verbindet, tritt in den Marken auch in einzelnen Fällen darin zu Tage, daß allodium als der weitere Begriff (der Begriff einer ganzen Herrschaft) dem engeren Begriff des Einzelbesitzes einer villa gegenübergestellt wird. Villam quondam nostri allodii heißt es z. B.1130[148]. Von kleinerem Herrenbesitz ist noch bei Thietmar in der Mark nicht die Rede, nicht an einer einzigen Stelle erwähnt Thietmar, daß für eine tapfere Waffentat etwa ein kleineres Lehen vom König verliehen worden sei. Dagegen erscheint zu seiner Zeit bereits eine größere Grundherrschaft in der Nähe von Meißen in deutschem Besitz: Strehla gehört dem späteren Markgraf Ekkehard. Der ganze Gang der Entwicklung ist offenbar der angedeutete: zuerst geht der Großbesitz, spät erst der einzelne Kleinbesitz in deutsche Hand über.

Werden wir darnach vor die Frage gestellt, ob die Bildung der Allode in der Form, in welcher sie vorliegen, sich beim Übergang der Allode in deutsche Hände vollzogen habe, oder ob sie schon vor diesem Übergange, also in altsorbischer Zeit vorhanden gewesen seien, so können wir aus der gesamten Überlieferung nur die Überzeugung gewinnen, daß die Allode ihrer rechtlichen Wurzel nach schon in älterer Zeit bestanden haben müssen. Zur [56] Erörterung dieser Frage können aber vielleicht noch Eigentümlichkeiten, welche sich bei einzelnen Alloden nachweisen lassen, herangezogen werden, die Gesamtlage läßt sich vielleicht an Einzelfällen und an der Flurentwicklung beleuchten.

Die Flur Omsewitz.


Es sei hierbei nochmals auf die Flur Kauscha zurückgegriffen. Diese Flur zerfällt in drei verschiedene Teile: in Kleinkauscha, Großkauscha und Vorwerk. Derartige lose Verknüpfungen von Fluren wiederholen sich. Bezeichnend z. B. ist Omsewitz bei Briesnitz, das ursprünglich in Omsewitz (vielleicht in Großomsewitz [149] [57] und Kleinomsewitz zerfallend) und das Vorwerk, Burgstädtel genannt[150], geschieden wurde. Es ist, als hätten sich hier drei Siedlungen zufällig an derselben Stelle, über demselben Grunde zusammengefunden. Die beiden Güter des nördlichen Teils zu Omsewitz haben nichts als ein kleines Stück Hutung im Grunde mit den Gütern des größeren Teils gemeinsam, und aller Wahrscheinlichkeit nach hat dieses Stück Hutung am Steinberg ursprünglich ebenso wie der Zipfel Acker auf der Grenze von Coschütz, Plauen und Klein-Pestitz unbenutzt, als Niemandes Land, gelegen, da auch am Steinberg zu Omsewitz Spuren alter Gräber gefunden worden sind. Im übrigen bilden die nördlichen Güter eine völlig selbständige Flur, und auch zum Vorwerk gehört eine einheitlich in sich abgeschlossene Flur.

Fluranlagen so einfach zerfallender Art wie zu Kauscha und Omsewitz finden sich zwar nicht mehr häufig, sie sind aber darum nicht minder bezeichnend. Manche Fluren, von denen dies nicht mehr vermutet werden kann, sind früher ebenso in verschiedene Teile zerfallen: die Flur Briesnitz bestand im wesentlichen aus zwei großen Vorwerksfluren, neben Lockwitz bestand ein Klein-Lockwitz, neben Ostra ein Klein-Ostra, neben Luga ein Lußk[151] (jetzt Klein-Luga), neben Striesen ein Striesenkin[152], zu schweigen von kleineren Ortsteilen, die eigene Namen hatten, wie Borzen bei Übigau, Gruna bei Niederwartha. In diesen Teilungen oder vielmehr in diesen Kleinfluren dürften Reste der älteren slawischen Siedlungszeit vorliegen. Wenn man mit Meitzen sich für die Annahme, daß ursprünglich eine blockartige Teilung der Flur bestanden habe, entscheidet und auch im Meißnischen nach Belegen umsieht, so können sich hier am ehesten Beispiele gewinnen lassen. Die blockartige Fluranlage ist auch für die alten Allode im ehemaligen sorbischen Siedlungsgebiet bezeichnend.

An solchen Beispielen aber vergegenwärtige man sich die Auffassung der älteren Geschichtsschreibung, Allodien, wie die zu [58] Kauscha, seien in der Frühzeit an deutsche Krieger gelangt und die zu Fronden, zur Leistung des Wachgetreides und anderer Abgaben gezwungenen Bewohner des sorbischen Dorfes seien in die Hörigkeit dieser kleinen Herrengutsbesitzer gestellt worden, ein großer Teil der Flur sei ihnen im 10. Jahrhundert abgenommen und dem deutschen Herrn gegeben worden. Diese Auffassung, die sich zugleich mit der Vorstellung einer Hinabdrückung des ganzen Volkes in knechtische Hörigkeit verknüpft, ist unhaltbar: die Herrengüter sind in ihrem Kerne gewiß nicht zur Zeit der deutschen Kolonisation, sie sind nicht zur Zeit Wiprechts von Groitzsch oder zur Zeit der ersten kirchlichen Erwerbungen gebildet worden, sie reichen – ob in allen Flureinzelheiten oder ob im großen und ganzen, bleibe noch unberührt – zurück in eine Zeit, in welcher noch kein deutscher Kleinbesitz im Lande war. Und es will wahrscheinlich dünken und läßt sich durch urkundliche Zeugnisse über die Stellung der sorbischen Bauern belegen, daß die Scheidung zwischen Herrenflur und Bauernflur schon zur Sorbenzeit bestanden hat. Mag das rechtliche Verhältnis zwischen den Bauern und dem Herrenstand des Volkes gewesen sein, welches es wolle: die Voraussetzung eines selbständigen Arbeitsgebiets und Flurteils muß für die Bauern angenommen werden, wenn die Bezeichnung liberi, hospites, gasti einen Sinn haben, wenn die Vergleichung mit den Zuständen in den slawischen Nachbarländern irgendwie möglich sein soll. Ob überall die Flur der späteren Vorwerke den alten Alloden des 11. Jahrhunderts entsprochen hat, ob mithin die Bauernflur als Ganzes in der Bauernflur der späteren Zeit wiederzufinden ist, das muß dahingestellt bleiben; rechtlich müssen, so wie Herr und Bauer, so auch Herren- und Bauernflur in der sorbischen Zeit bereits vorhanden gewesen sein. In der Darlegung über die Wachgetreideleistung dürfte ein neuer Anhalt hierfür wie für die Würdigung der Stellung der sorbischen Bauern geboten sein.


2. Die bäuerlichen Lehngüter.


Die Zeit des 10. Jahrhunderts war nicht dazu angetan, um den Grundbesitz in Nisan bis ins Kleinste umbilden zu lassen; die deutsche Herrschaft begnügte sich mit der Einziehung größerer Besitzungen. Noch zu Ende des 10. Jahrhunderts stand den [59] Deutschen in den Sorben eine ständisch gegliederte Masse gegenüber. Als König Boleslaus von Polen im Jahre 1002 die Burg und den festen Ort Meißen auf kurze Zeit gewann, standen in den Reihen der Verteidiger auf deutscher Seite Krieger sorbischer Herkunft. Neben dem deutschen Lehnsmann stand der gerüstete Slawe, neben dem christlichen der heidnische Kämpfer. Verrat ließ Meißen fallen: die bei Thietmar als vethenici bezeichneten slawischen Krieger in der Unterburg öffneten dem Polen die Pforte[153]. Diese vethenici, welche Thietmar satellites nennt, sind nicht die Besitzer der größeren Herrengüter im Meißnischen, in ihnen ist nur eine Unterstufe des sorbischen Volkes zu erkennen. Als die deutsche Herrschaft mit ihrem Einfluß stärker in die sorbischen Verhältnisse eingriff, schied sie den Besitz im meißnischen Land in Lehnbesitz und in Besitz, der nicht zu Lehen ging. Zum Lehnbesitz zählte nicht nur der große Herrenbesitz, es zählte dazu auch eine ganze Reihe bäuerlicher Höfe, deren Besitzer auf kleineren Anwesen innerhalb einer einzelnen Flur lebten. Diese bäuerlichen Lehngüter bildeten einen starken Rückhalt der sorbischen Volksmasse. Verwurzelt innerhalb der bäuerlichen Schicht, mit der sie durch Geburt zusammenhingen, nahmen ihre Besitzer eine Ausnahmestellung unter ihresgleichen ein. In keinem Falle vermögen wir die Geschichte eines einzelnen dieser Güter hinaufzuführen in die Zeit, in welcher die vethenici genannt werden, daß aber zwischen den Besitzern der Lehngüter und jenen satellites Züge verwandter Wesensart bestehen, ist unleugbar, und eine Erklärung der Herkunft der bäuerlichen Lehngüter wird immer auch auf die ältere Gliederung des sorbischen Volkes Bedacht nehmen müssen. Schulze in seiner „Kolonisierung und Germanisierung“ sagt:[154] „Die Withasii, Witsazzen, Weiczhessen werden 1181 ,‚in equis servientes‘‘ genannt. Sie waren demnach zu Roßdienst verpflichtete Krieger, wie schon der Name (von viçaz abzuleiten) andeutet. Wir möchten sie für identisch halten mit den oben erwähnten Wethenici, die nur bei Thietmar mit dieser Benennung vorkommen. Das Lehen der Withasen scheint meist nur aus einer Hufe bestanden zu haben. Ihre Verpflichtungen waren, von dem [60] besonders betonten Roßdienst abgesehen, im wesentlichen dieselben wie die der Supane. Wo letztere sich nicht finden, standen sie an der Spitze der wendischen Dorfschaften, nur daß ihnen nicht umfangreiche Dorfkomplexe, sondern bloß einzelne Orte bezw. die wendischen Teile oder Bewohner derselben zugewiesen waren. Sie waren landdingpflichtig, fanden als Schöffen Urteile und trieben die Abgaben ein. Auf ihrer Hufe ruhte außer dem Roßdienst das hospitium des Gerichtsherrn und ein Geld- oder Naturalzins, doch keine persönliche Fronde. Sie sanken allgemein herab zu Lehnbauern, zumal auch Zins- und Roßdienst an Private veräußert wurden und aus letzterem sich andersartige private Leistungen entwickeln konnten“[155].

Durchaus auf der Linie, auf welcher Schulze die Entwicklung der Lehnbauern schildert, sind in unserem Gebiete, in der engeren Dresdner Pflege, eine Reihe Güter nachzuweisen, die als „Lehngüter“ bezeichnet werden, deren Eigentümlichkeit der Roßdienst ist und deren Umfang im wesentlichen eine Hufe ist. Sie kommen bis zum Ausgang des 16. Jahrhunderts vor. In dieser Zeit, in welcher ihre Eigentümlichkeiten in Erb- und Gerichtsbüchern noch völlig deutlich festgehalten werden, sind sie im Aussterben, es sind nur noch wenige Reste, welche das eigentliche Mittelalter überdauert haben.

Im Gebiet des Burgwards Buistrizi finden wir nur 1349 zu Coschütz einen „Feodalen“. Unter diesem Lehnsmann kann nicht das Maternispital zu Dresden, das zu dieser Zeit bereits Besitzer des Allods war, verstanden werden, da der Feodale unter einem ritterlichen Lehnsherrn (Albertus de Rekenicz)[156] genannt wird; es kann sich nur um einen der Hufenbauern des Dorfes Coschütz handeln. In unmittelbarer Nähe des Burgwards finden wir Lehnbauern zu Ostra bei Dresden, und hier ist auch die Schöffeneigenschaft der Feodalen bezeugt. 1496 heißt es von Ostra: „Nota in hac villa Ostro fuerunt usque huc tria bona feudalia[157]. Vergleicht man mit dieser Nachricht den Eintrag im Erbbuch des Amts Stolpen von 1559[158] über Ostra: „Und seind [61] in diesem Dorf zwei erbliche Schöppengüter, die müssen den dingpflichtigen Dörfern zu Gericht gebieten“, so kann es bei einer Prüfung der sonstigen Verhältnisse im Meißnischen keinem Zweifel unterliegen[159], daß zwischen den Feodalgütern vom Jahre 1496 und den beiden erblichen Schöppengütern des Erbbuchs von 1559 ein Zusammenhang besteht. Bald nach Aufstellung des Erbbuchs erlosch der Ort Ostra durch Auskaufung, und damit gingen die Nachrichten über die genauere Verfassung der Güter verloren[160].

Die Schöffeneigenschaft der Lehnbauern tritt ferner in einer Nachricht über die Pfarrei zu Leubniz bei Dresden vom Jahre 1382 hervor. Der Pfarrei stand die Gerichtsbarkeit über die Hufen zu Torna bei Leubnitz zu. 1382 entscheidet der Bischof von Meißen in einem Streit, daß dem Pfarrer zu Leubnitz dieselben Rechte wie seinen Vorgängern zustehen sollen, und daß er mit seinen Beisitzern, welche subsides sui tam feodales quam alii[161] genannt werden, dem Gerichte vorsitzen und einen geeigneten Richter ernennen soll. Unter den Feodalen können hier nur Leute bäuerlichen Standes verstanden sein und in der Tat zählten zu den Tornischen Hufen auch zwei Lehnshufen.

Sehr früh scheint sich zu Leubnitz über die Leistungen der Lehnshufen ein Streit entsponnen zu haben. In einem Register von 1516, das auf älteren Grundlagen beruht, heißt es: „Und wisse, daß in diesem Dorf zwei Hufen sind, die ehemals dem Pfarrer ein Pferd, das vulgariter „Lehnpferd“ genannt wird, hielten. Da aber der Pfarrer damals wegen dieses Pferdes stets in Unfrieden und Zwist mit den beiden Einwohnern lebte, haben es Herr Nikolaus, der Bischof von Meißen, und Herr Witigo, der Abt von Zelle, dahin gebracht, daß von den beiden Hufen [62] dem Pfarrer zu Leubnitz jährlich walpurgis und michaelis je ein Schock Groschen gegeben werden mußten“[162]. 1516 zinste von den „zwuen Huffen, dye zcur Zceit Eyn lehennpferdt gehaldenn“, ein einziger Bauer in Leubnitz. Mit der Ablösung des Lehnpferds durch Geld waren auch zu Torna die alten Verhältnisse im wesentlichen aufgehoben.

Außer zu Torna finden wir im altsorbischen Gebiet der Dresdner Pflege noch in einer Reihe andrer Orte im Mittelalter bäuerliche Lehngüter. Das Lehnbuch von 1349 nennt je einen Feodalen zu Goltschow und zu Babsenow, ferner zwei mansi feodales in Zcebegrim (Söbrigen), sowie den Feodalen zu Coschütz. 1486 wird zu Golberode ein lehin Mann genannt[163] und alten Gerichtsbüchern zufolge bestand außer den bäuerlichen Lehngütern zu Golberode und Kolzscha (Goltschow) ein gleiches Lehngut auch zu Rippien. Das Lehngut zu Golberode ist für die Betrachtung von besondrem Werte, da sich an ihm deutlich nachweisen läßt, daß das Gut mit seiner Flur keine Ausnahmestellung innerhalb der Gemarkung einnahm, daß die Hufe vielmehr in Streulage wie die übrigen Güter des Dorfes lag[164]. „Kaspar Schurich“, heißt es 1547 im Erbbuch des Amts Dresden[165], „hat ein Lehengut, davon hält er seinem Lehnherrn ein Lehnpferd, weiter tut er nichts.“

Wie sich aus mehreren Nachrichten ergibt, scheinen die Lehngüter in erbrechtlicher Beziehung eine Ausnahmestellung eingenommen zu haben[166]. Das jus seniorum quod eldesten gwet vulgariter [63]

Die Flur Golberode 1835.

[64] appellatur, das 1285 bei einem Lehngut zu Baßlitz erwähnt wird[167], dürfte in der Hauptsache wohl ebenfalls erbrechtlicher Art gewesen sein, da es den Rechtsanspruch auf das Gut darstellte.

Von einem hospitium, einer Gastpflicht der Lehngüter ist nichts überliefert, auch nicht zu Golberode, wo dies am ehesten erwartet werden kann.

In die Entwicklung der spätmittelalterlichen Verhältnisse fügte sich das bäuerliche Lehngutwesen fremdartig ein. Wir finden bereits die Lehngutsbesitzer zu Torna im Zwist mit dem Grundherrn. Das Lehngutwesen war im 16. Jahrhundert überlebt und fiel aus den bäuerlichen Zuständen heraus. Daß der Boden, auf welchem wir die Lehngüter zu Ostra, Coschütz, Torna, Babisnau, Kolzscha, Golberode, Rippien finden, der Boden altsorbischer Siedlung ist, haben wir mit einer Reihe von Gründen dargelegt. Keinesfalls sind sie mit den Erbgerichten des Westens zusammenzubringen. Wenn die Gemeinde von Golberode z. B. von ihrem Erbherrn das Recht, Bier einzulegen, gegen den Zins von zwei Gulden und das Geschenk eines gewürzten Pfefferkuchens pachtet[168], so sind dies ganz andere Verhältnisse, als wie wir sie in jenen Dörfern mit „Erbgerichten“ treffen. Daß die Inhaber der bäuerlichen Lehngüter der Dresdner Pflege ursprünglich Sorben gewesen sind, kann nicht bezweifelt werden. Damit gewinnt die Annahme Schulzes, daß jene vethenici Thietmars und diese Lehnbauern in ihrem Wesen verwandt sind, entscheidende Bedeutung.

Wir finden hier Reste der alten sorbischen Gliederung der Bevölkerung, Reste jener Stufe des sorbischen Volkes, die bei Thietmar geradezu als Träger einer deutschfeindlichen Bewegung erscheint[169]. Als nationaler Heerbann mochte sie noch lange den kräftigsten Rückhalt des sorbischen Wesens darstellen. Zu der Zeit, als das aufkommende Ritterwesen den alten Heerbann überflüssig machte, sanken die Roßdienste der bäuerlichen Lehngüter auf die Haltung und Stellung eines „Lehnkleppers“ zurück, ursprünglich aber waren, wie aus verschiedenem zu schließen ist, die Lehngutbesitzer wirklich „in equis servientes“". Reiten und zu Rosse [65] dienen ist um die Wende des ersten Jahrtausends in vielen Slawengauen bezeugt, zu Jbrahims, des arabischen Reisenden Zeiten war Prag berühmt in der Fertigung von Sätteln, ein Burgward des Nordens stellte, wie es heißt, hundert equites[170].

Slawische Sitte war es, im Frühjahr die Saat zu umreiten, eine Sitte, welche sich in der Dresdner Gegend bis in den Beginn des 16. Jahrhunderts erhielt[171].

Mit dieser Bevölkerung mußten die Deutschen, als sie das Land in Besitz nahmen, rechnen, die Betrachtung dieser Verhältnisse aber läßt uns auch die Herkunft der Herrengüter in deutlicherem Licht erscheinen. Die ständische Gliederung des Volkes mit zahlreichen kriegerischen Teilen mußte die Sorben vor allzu gewaltsamen Eingriffen in ihren ursprünglichen Grundbesitz dort, wo es an deutschem Ersatz mangelte, bewahren. Ein deutscher miles agrarius zur Polenzeit auf einem kleinen Vorwerk allein unter einer solchen Bevölkerung ist nicht denkbar, und für eine stärkere Besetzung des Landes mit Deutschen fehlen im 10. Jahrhundert alle Beweise. Ließ die deutsche Eroberung die vethenici bestehen, so ließ sie gewiß auch die Herrengüter der sorbischen Zeit bestehen. Ein großer Teil dieser Güter befand sich zweifellos noch im 10. Jahrhundert in sorbischer Hand und ging unverändert in die neue Zeit hinüber. Wir gewinnen auch hierdurch ein Zeugnis dafür, daß die Bildung der Herrengüter nicht in der Zeit der deutschen Herrschaft, sondern schon in den Tagen vorher erfolgt sein muß.

[66]

3. Ausgang.

Betrachten wir zum Schlusse das Schicksal, das diesen Resten der Burgwardzeit unter der deutschen Herrschaft beschieden war.

In der Zeit, aus welcher die ersten urkundlichen Nachrichten über die Herrengüter der Dresdner Pflege erhalten sind, scheint die Zahl und die Bedeutung dieser Güter im Niedergang begriffen zu sein. Vom Allod in Roßthal erfahren wir, daß es 1319 wüst liegt[172]. Als Grund wird gemeldet, daß sich Niemand findet, der den hohen Zins, den das Domkapitel zu Meißen als Eigentümer fordert, zahlen will. Eine Reihe andrer Herrengüter ist aus der Herrenhand ausgetan in bäuerliche oder sonstige Pachthand, ja wir finden die Herrengüter vielfach geteilt und wir finden sie ihrer ursprünglichen Eigenschaft ganz entkleidet und zu einzelnen Hufen „vererbt“. 1414 kaufen die Brüder Bußmann von Dresden das Vorwerk Zauckerode um es „zu vererben und um erblichen Zins zu verkaufen“[173]. Von manchen Vorwerken, wie von dem zu Gittersee, können wir die Lage nicht mehr bestimmen, da der Zeitpunkt ihrer Teilung zu weit zurückliegt und ein Anhalt aus erhaltenen Flurnamen oder aus den Gerichtsbarkeitsgrenzen nicht zu gewinnen ist.

Die Gründe für die Auflösung der Allode liegen zum Teil in der Entwicklung der Zeit, aus welcher wir die ersten urkundlichen Nachrichten über die Vorwerke besitzen, zum Teil stammen sie aus weit älterer Zeit. Wenn gesagt worden ist, daß die aufkommende Geldwirtschaft bei den Herrengutsbesitzern die Neigung gezeitigt habe, statt von der eigenen Bewirtschaftung der Herrengüter von dem bequemen Genuß der Zinsrente zu leben, so trifft dies nicht völlig zu. Es würden die geistlichen Güter hierbei so gut wie ausscheiden, da von einer eigenen Bewirtschaftung bei ihnen auch früher niemals im vollen Sinne die Rede gewesen sein kann[174]. Die Pflicht der Stiftsherren zu Meißen, denen die meisten geistlichen Güter angehörten, war es, am Sitze des Stifts [67] zu leben; wenn sie die Herrengüter ihrer Pfründe besuchten, konnte es nur vorübergehend geschehen. Aller Wahrscheinlichkeit nach bestand die Neigung zur Teilung und zur pachtweisen Veräußerung der Vorwerke schon vor dem Aufkommen der Geldwirtschaft, in wenigen Fällen mochte die unmittelbare Bewirtschaftung des Herrenguts durch den Besitzer auch früher im altsorbischen Gebiet anzutreffen sein. Auf keinen Fall war die herrschaftliche Verbindung verschiedener Vorwerke, deren gedacht wurde, im Meißnischen der Anlaß zu einem größeren Zug der Vorwerkswirtschaft: es war durchaus die Kleinwirtschaft, der Klein- und Einzelbetrieb der die Zeit beherrschte. Coloni, villici, Hofemänner bewirtschafteten die einzelnen Vorwerke, auch ihre Verpflichtung war eine Art Pacht.

So sind eine ganze Anzahl alter Allodien allmählich oder bei einem bestimmten Anlaß aus der Reihe der Herrengüter in die Reihe der schlichten Güter übergetreten. Das Allod zu Roßthal von dem die Rede war, ist im 16. Jahrhundert nur dadurch kenntlich, daß der Zins von ihm Martini und nicht wie bei den gewöhnlichen Bauerhufen Walpurgis und Michaelis gezahlt wird[175]. Das Allod zu Coschütz ist völlig in Bauernhand übergegangen, ebenso die Allode zu Gittersee, zu Mockritz, das Vorwerk Auswik, dieses in ackerbürgerliche Hände, der Frankenberg in Strehlen zum Teil. Der Grund zur Auflösung der Allode ist meist in dem Umstand zu suchen, daß durch die Teilung der Zinsertrag gesteigert werden konnte. Viele Orte und Allode um Dresden sind zu Ausgang des Mittelalters in bürgerlichen Besitz übergegangen, das Dorf Boderitz bei Nöthnitz gehörte kurze Zeit 1430 bis 1431 einem Juden namens Jordan. Wenn auch für diese Zeit Veränderungen in der Ortsflur zu Boderitz nicht nachgewiesen werden können, so liegen doch die rechtlichen Verhältnisse so, daß eine Veränderung von erwerbseifriger Hand leicht vorgenommen werden konnte[176]. Die Fälle, in denen sich die Allode des altsorbischen Gebiets unverändert forterhalten haben, sind zu Ausgang des [68] Mittelalters zu zählen. Dazu kommt, daß sich die Verbindung zwischen Herrengut und Dorf im allgemeinen gelockert zu haben scheint, daß also auch hier die alte Stellung der Allode Einbuße erlitten hat. Fremdartig berührt es, wenn zu Ausgang des Mittelalters Fronden von Rähnitz nach Döhlen geleistet werden müssen und Dienste von Coschütz nach Pegenau, wenn Dorf und Herrengut so völlig auseinandergekommen sind wie zu Mockritz und andren Orten. Die Einheitlichkeit, welche zugleich die Wirtschaftlichkeit verbürgt, scheint hier völlig verloren.

Hierin macht sich seit dem 16. Jahrhundert eine rückläufige Bewegung geltend. An die Stelle der einfachen Vorwerkswirtschaften sucht man herrschaftliche Wirtschaften größerer Art zu setzen. Das Bestreben, sowohl die Zahl der Arbeitskräfte wie den Flurumfang der alten Allode zu erweitern, macht sich dort, wo diese in Herrenhand sind, geltend. Nöthnitz, Pesterwitz, Roßthal sind Beispiele aus dem altsorbischen Gebiet, Cunnersdorf ist ein Beispiel aus dem unmittelbar anstoßenden Gelände. Bauerngüter werden ausgekauft und mit dem Allod vereinigt, auf dem herrschaftlichen Grund und Boden werden Arbeiter in Dresch- oder Frohnhäuschen[177] angesiedelt. So bilden sich ertragsreiche Rittergüter, die zum Teil heute noch in der Dresdner Pflege bestehen, in ihnen gehen die Allode des Mittelalters, soweit sie sich überhaupt erhalten haben, auf. Ein anderes Schicksal aber ist den bäuerlichen Lehngütern beschieden. Die bäuerlichen Lehnverhältnisse wurden schon im 14. Jahrhundert als altertümlich empfunden, sie führten, wie das Beispiel von Torna zeigt, zum Zwist und zur Umgestaltung der Leistungen. Während die Allode auch nach Verlust ihrer Bedeutung als wahrhaft ritterliche Güter innerhalb der Verfassung der Landschaft ihre Stellung behaupteten, führte ein ähnlicher Entwicklungsgang die bäuerlichen Lehngüter im altsorbischen Gebiet zum Aussterben.

Das Lehnsrecht des „Feodalen“ zu Coschütz erlischt, ohne daß wir sagen können, wie dies vor sich gegangen ist; dagegen sind wir durch Gerichtsbücher des 16. Jahrhunderts über das Erlöschen der Lehngüter zu Rippien, Golberode und Kolzscha, der letzten in der Dresdener Pflege, ziemlich genau unterrichtet. Alle drei [69] stehen im 16. Jahrhundert unter der Gerichtsbarkeit desselben Grundherrn Hans Christophs von Bernstein, der die nachmaligen Herrschaften Borthen, Röhrsdorf und Bärenklause in seiner Hand vereinigte. Zuerst fanden die bäuerlichen Lehngüter zu Rippien und Kolzscha ihr Ende. Im Jahre 1550 verwandelt Hans Christoph dem Peter Henigen das Lehngut zu Rippien in rechtes Erbgut, „welches er.... genießen, gebrauchen, die tochter als wol der son und auch verkaufen mögen“[178]. Den „Zins wegen des Lehnpferds“, 30 groschen halb michaelis, halb walpurgis, soll der Besitzer wie vormals abführen und dazu noch fortan erblich und jährlich auf michaeli einen Scheffel Dresdnisch Maaß Korn und einen Scheffel Hafer, sowie als einmalige Gabe 8 gute Schock an Gelde, 4 Schock michaelis 1550 und 4 Schock michaelis 1551, geben. Der Besitzer muß dies Erbgut mit Zinsen, Baufuhren und anderem verzinsen und dienen, wie sich’s zu tun gebührt. Dies bewilligt Hans Christuphel, wie er schreibt: „alles auf fleißige Bitte und Ansuchen meines Unterthans Peter Hennigens“.

In demselben Jahr 1550, Freitag am Tage Mariä Opferung, kauft Hans Christoph von Bernstein das Lehngut zu Kolzscha, „welches gut leyt vor eine hueffe ackers“[179]. Hans Christoph von Bernstein kauft nicht nur das Lehngut, er kauft den ganzen Ort[180], er verwandelt das Dorf Kolzscha in ein Vorwerk, dem er den Namen „Bärenklause“ gibt[181]; an Stelle der Bauergüter setzt er einen Herrenhof mit kleinen Fröhnerhäusern. „1554 habe ich Hans Christuffel von Bernstein zum Bortten von meinem forbergt Kolcze dy berrenklauß genandt sechs Gerttener vorerbet, welche gerten ich auch zum theil selbst gebauet“, heißt es im Gerichtsbuch[182]. Bei Kolzscha ist die Ursache des Erlöschens des Lehnguts (wie des Orts) völlig klar, wir dürfen auch für Rippien annehmen, daß es nicht allein erbrechtliche Bedenken der Besitzer des Guts, sondern auch der grundherrliche Wille des Gerichtsherrn gewesen sind, welche die Umwandlung herbeiführten. Die Bemerkung, daß [70] alles auf fleißige Bitten des Untertans geschehen sei, kann als Gegenbeweis sicher nicht gelten.

Zwanzig Jahre später erlischt auch das Lehngut zu Golberode. Bis zum Jahre 1552 hat es Kaspar Schuricht innegehabt, bei seinem Tode ist das Lehnpferd „dem Herrn Hans Christoph von Bernstein anheimgestorben“[183]. Für vier silberne Schock haben die Erben Kaspar Schurichts es wieder auslösen dürfen. Zwanzig Jahr lang ist das Lehngut in Pachthand. Die Pachtinhaber müssen versprechen, daß sie dem „Herrn ein tüchtig leinpferd halten und dem Herrn schicken, so oft dies der Herr bedarf“[184]. Endlich 1571 sind die Erben willens, das Gut zu teilen. „Durch fleißiges Bitten und zur Erhaltung und Besserung ihrer aller Nahrung“ vermögen sie, wie es heißt, den Herrn in diesem Jahre dahin, daß er das Lehngut in Erbgut verwandelt, den Roßdienst ganz todt und abgetan lassen sein will und dafür einen Erbzins auf das Gut setzt[185].

Dieser Ausgang kann nicht überraschen, wenn man das Bemühen der Grundherrschaft, die Erbgerichtsgewalt uneingeschränkt geltend zu machen, berücksichtigt. Überraschend sind nur hier wie bei dem Gute zu Rippien die Lasten, welche die Besitzer auf sich nehmen, um die Zustimmung des Grundherrn zu erlangen. Anscheinend übersteigen sie den Wert des Lehnpferds bei weitem, und es kann nur die eine Erklärung geltend gemacht werden, daß die Erfahrung erbrechtlicher Schwierigkeiten es gewesen ist, welche die Besitzer zu ihrer Haltung bestimmte. Es war dies das Ende des letzten bäuerlichen Lehnguts im altsorbischen Gebiet der Dresdner Pflege. Ein merkwürdiges Zusammentreffen fügte es, daß fast gleichzeitig mit anderen Resten älterer Zeit in der Dresdner Pflege aufgeräumt wurde. In derselben Zeit, in welcher das Lehngut zu Golberode erlosch, wurde der alte Schöppenstuhl zu Dohna aufgehoben und mit dem Leipziger vereinigt, fast in demselben Jahre, 1572, erschienen Kurfürst Augusts „Konstitutionen“, ein Werk, das die rechtlichen Verhältnisse auch des bäuerlichen Grundbesitzes auf neue Grundlagen brachte.



[71]
Anhang.



1.Örtliches zur Vorgeschichte[186]

Altendresden siehe unter Dresden.

Answik lag über dem „Hellengrunde“, wird 1349 zuerst genannt (L. B.) und bestand aus einem Vorwerk und Hufen (Richter III, S. 34).

Bannewitz unterstand mit seiner ganzen Flur dem Brückenmeister zu Dresden. Der Zins wurde 1370 von 8 Hufen gegeben. 1563 bereits hatte das Dorf mit 10 Hufen zum Heerfahrtswagen des Rats beizutragen. Nach der Brückenamtsrechnung von 1555/6 (R A.) zinsen mehrere Bauern von „Rodeländern“; bald darauf 1587/8 erscheinen Zinsen von der Horke. Miterben eines Gutes, zu welchem „das Guth die Horke“ gehört, verkaufen die Horke an George Bock, es wird aber bestimmt: „Die Horke soll wieder eingeräumet werden, wie sie erstlich gewesen; ist was heimlich davon verkauft, der soll's darben.“ (BL. 161b des Ger.-B. des Brückenamts von 1555 [Amtsger. Dresden.]) Nicht dieses Gut allein ist an der Horke beteiligt, gleichzeitig gibt auch der Besitzer des Herrengutes zu Nöthnitz Erbzins von der Horke (Bl. 391 des Ger.-B. des Brückenamts von 1596 [Dresden]). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wird der Besitz des Ritterguts Nöthnitz in und bei Bannewitz („im Poisen“) durch Käufe vergrößert.

[72] Bärenklause siehe unter Kolzscha.

Birkigt. Für die Zeit der Entstehung von Birkigt sind die „Rodeländer“ von Kaditz (1303) und Serkowitz, der nördliche Teil der Flur Pieschen, die sogenannten „Hufen vor der Heide“[187] und anderes in Berücksichtigung zu ziehen. Auch das 14. Jahrhundert fuhr fort zu roden und Äcker zu schaffen. Die Flur Birkigt besteht aus den „Strichen“, den „Sensen“ (Sansgen, 1686 als Senßen im Gerichtsbuch von Potschappel v. 1636 [Amtsger. Döhlen] Bl. 232 b bezeugt), dem „Berg“ (auch Zschiegberg) und den „Folgen“. Hierzu kommen andere Stücke, wie die „Krutzen“, der „Rodeberg“ usw. Teilungen von Hufen bezeugen, daß das Flurbild früher einfacher war (H St A. loc. 10166: Ger.-B. von Potschappel 1560, Bl. 257).

Blasewitz. Die Blasewitzer Flur enthält mehrere vorgeschichtliche Fundstellen (Isis, Sitz. 1884, 73), der Ort gab Wachgetreide und hatte ein Allod (1349 zuerst genannt [L. B.]).

Boderitz, wird von Meitzen (Anl. 128) behandelt. Die Fluruntersuchung ergibt, daß vier Güter den nördlichen Teil der Flur einnehmen, während ein größeres an der Seite verteilt ist. Die Beteiligung der südlichen Güter läßt alte Vorwerksteile vermuten.

Briesnitz. Von einem heidnischen Schutzwall zu Briesnitz spricht Preusker (III, S. 3, 16). Die vorgeschichtlichen Funde, welche dafür sprechen könnten, beschränken sich jetzt noch auf Steinhämmer, deren Alter unbestimmt ist, und Reste einer Burgstätte südlich des Borngrabens, die nicht vor 1000 n. Chr. zu setzen ist. Über ein Urnenfeld zu Briesnitz vgl. Isis, Sitz. 1880, 39. Einer Stelle im Leben Bischof Bennos von Emser folgend vermutet Welte (S. 13), daß Briesnitz im Jahre 1006 der Kirche geschenkt worden sei. Urkundlich zuerst genannt wird der Ort in der zeitlich angefochtenen „Bor“- Urkunde vom Jahre 1071, und zwar als Burgwardort. Die Flur hatte keine Hufen, sondern bestand im wesentlichen aus zwei Vorwerken, einem großen dem Archidiakon von Nisan unterstehenden, und einem kleineren, dem Bischof von Meißen gehörenden. Beide werden im 16. Jahrhundert geteilt und an Bauern vergeben. Zur Flureinteilung vgl. das Flurnamenverzeichnis des Ortes von Bergmann im H St A.

[73] Burgk siehe unter Kleinburgk. In der Flur Burgk hat sich zwar der alte Name des Meßwegs (Kirchwegs) erhalten[188], es findet sich aber kein Flurname, der auf die ältere sorbische Zeit zurückreichte.

Coschütz. Preusker (III, S. 16) erwähnt Urnenfunde bei Coschütz, aber keinen Wall. Über den Wall vgl. Isis, Sitz. 1864, 59; 1870, 58 usw. Modell der Anlage im Schulmuseum zu Dresden (von Döring). Abbildung des Walls in den „Bergblumen“ vom 16. XII. 1891. Zahlreiche Funde vom Coschützer Wall im Prähistorischen Museum und im Schulmuseum zu Dresden, im Ratskeller zu Coschütz, im Besitz von Gutsbesitzer Körner in Coschütz und Petzsch in Ober-Pesterwitz. Der Wallaufwurf hieß früher der Weinberg von Coschütz. Die Bauernflur des Dorfes zeigt eine auffallende Zweiteilung in Ober- und Niederstriche, die übrigen Schläge treten zurück. Coschütz gleicht hierin dem Dorf Weixdorf bei Klotzsche. Erscheinungen solcher und ähnlicher Art rechtfertigen die Behauptung, daß die Einteilung der Bauernfluren in älterer Zeit (12. Jahrhundert) nicht auf Grund der Dreifelderwirtschaft erfolgt ist. Die Höfe der Güter, in welche 1835 die Ratsflur zerfiel, liegen am Dorfplatz nebeneinander (jetzt beide im Körnerschen Besitz).

Cossebaude. Die Flur ist reich an vorgeschichtlichen Fundstellen (vgl. Jsis, Sitz. 1910, 7; 1894, S. 12). Steinzeitliche Gefäße sind gefunden östlich von Cossebaude nach Gohlis zu, vorslawische Herdstellen bei der Meurerschen Fabrik. Slawische Herdstellen sind in der Nähe des Dorfes entdeckt worden. Das Vorwerk des Dorfes wird bereits 1263 (Cod. II, 1, 193) erwähnt, der Ort selbst 1071.

Cotta hat die reichsten steinzeitlichen Funde der Dresdner Gegend geliefert (Deichmüller im Dresdn. Anzeiger, Beilage v. 8. Sept. 1907). Slawische Lesefunde von Döring.

Cunnersdorf bei Boderitz umfaßte nach dem Erbbuch des Amts Dresden 1547 außer 4 Gärten noch 3 1/4 Hufen. Durch Auskaufung, die sich teilweise noch im Cunnersdorfer Gerichts- u. Handelsbuch v. 1634 (Amtsger. Dresden) verfolgen läßt (Bl. 77, 79) entstand der jetzige Zustand.

[74] Deuben wird zuerst 1288 genannt (H St A. Originalurkunde vom 12. Juni 1288), Deuben und die benachbarten Weitzschhufen lassen ältere Siedlung vermuten. (Nach Leßke II, 5 zinsten 5 Weitzschhufen dem Pfarrer zu Döhlen.)

Döhlen wird zuerst 1206 genannt. Die alte Kirche hatte als eingepfarrte Orte 1539 (H St A. loc. 10599 Visitationsakten Bl. 39): Döhlen, Weißig, Opitz, Deuben, Schweinsdorf, „weitschen eine wüsten“, Niederheßlich, Burgk, Birkigt, Gittersee und Leißnitz (Potschappel rechts der Weißeritz).

Dohna. Den Raubbusch erwähnt schon Preusker (II, S. 239) als Burgort. Er gehört zur Flur Dohna (Flurnamenverzeichnis von Dohna von Dr. Schlauch in „Über Berg und Tal“, 1905, S. 375). Slawische Gefäßscherben wurden auf dem Schloßberg[189] (Isis, Sitz. 1889, 11) und dem Raubbusch gefunden (Isis, Sitz. 1890, 9). Vgl. auch Schlauch: „Dohna“ in Meiche, die Burgen und vorgeschichtl. Wohnstätten der Sächsischen Schweiz“ S. 68. (Siehe auch unter Pesterwitz.)

Dölzschen wird zuerst 1144 genannt. Der Ort gehörte zur siebenten Obödienz des Meißner Domkapitels, der sogenannten Obödienz Altfranken, die Einkünfte aus den Dörfern Altfranken, Dölzschen, Goppeln, Kaditz, Naußlitz und Pesterwitz umfaßte.

Dresden erweiterte sich vermutlich vom Dorf zur Stadt durch Hinzunahme fremder Flurteile. So war das Dorf Poppitz bei Dresden später ohne Viehtrift. Nicht ausgeschlossen ist es, daß der Markt, der in Dresden gegründet wurde, in älteren Marktzusammenkünften auf dem Gelände des Elbufers seine Vorläufer hatte. Jedenfalls war die Gegend schon vor der Gründung der Stadt besiedelt; links der Elbe, wie rechts der Elbe[190]. Auf der rechten Elbseite ist später (1349) ein Allod nachweisbar. Das Einnahmeverzeichnis des Dekans von 1567 führt Bl. 17b je 3½ Scheffel und Korn vom Vorwerk zu Altendresden („gibt itzt [75] Nickel Made“) auf, im Verzeichnis von 1495 fehlt dieses Getreide (ebenso wie das mehrfach bezeugte Getreide von Plauen usw.), die Lage von Altendresden macht aber einen Verband und Zusammenhang mit den Orten des linken Elbufers wahrscheinlich. Im Verzeichnis von 1495 werden 15 Garben Dezem „von einem Stück bei dem Tatzberge“ aufgeführt, es ist dies bemerkenswert, da der Name des Tatzbergs von taca, d. h. der Zehnte abgeleitet wird (Richter, Abriß der geschichtl. Ortskunde von Dresden, S. 14). Unterhalb Zschertnitz östlich der Lukaskirche und nahe der Schanze wurden slawische Funde festgestellt (Deichmüller im Dresdner Anzeiger vom 22. Sept. 1907, Beilage).

Franken siehe unter Golberode.

Frankenberg, das Vorwerk im Dorfe Strehlen, wird zuerst 1312 genannt (H St A. Originalurkunde 2034). In dem schriftlichen Nachlaß des „Leubnitzer Amts“ wird der Frankenberg wiederholt genannt (R A. Pergamenturkunde Nr. 206 [1516], sowie in den Rechnungen des Leubnitzer Amts I, verschiedene Schriftstücke).

Gauernitz. Zu Gauernitz sind slawische Skelettgräber mit charakteristischen Funden aufgedeckt worden (Isis, Sitz. 1871, 126).

Gittersee wird zuerst 1352 genannt (Cod. II, 5, 54), das Allod zuerst um 1370 (Cod. II, 5, 70).

Gohlis bei Stetzsch wird von Hey, die slawischen Siedlungen im Königreich Sachsen S. 246 als das Jazelice der Urkunde von 1140 gedeutet (Jazelice in burgwardo Woz). Zu derselben Zeit erscheint der Name aber in der Form Golus (1144). Die Ortsflur ist ebenso wie die des anstoßenden Dorfes Leuteritz sehr bemerkenswert; ihre Gestalt deutet auf eine alte Wüstung zwischen Gohlis und Leuteritz hin. Gohlis zerfiel in Ober- und Nieder-Gohlis. Ober-Gohlis hatte zwei Vorwerke, eines dem Spital zu Meißen, das andere dem Spital Materni zu Dresden gehörig (Erbbuch des Amts Dresden 1547).

Golberode wird zuerst 1288 genannt. Die Gerichtsbücher von Golberode beginnen 1514 (H St A. loc. 9908) und sind in ununterbrochener Folge erhalten. 1571 wird das Lehngut geteilt. Dabei werden genannt das Feld „uff der prueske“ (jetzt Prutzschge, Pritzschge genannt), das Feld uffm bergstrich (der „Berg“), das Feld „am Suckhofel“ (Zughübel), das „bryseveilt“ oder das „velt [76] ofem brysen“ (es dürfte darunter eines der Felder der Wüstung Franken zu verstehen sein, da Brösgen [im 15. Jahrhundert als bresen bezeugt] dieselbe Namensform ist und vielleicht die ganze Talgegend „im Briesen“ genannt worden ist), das Holz „uffm kheyl“ (die Keilchen), das Feld „uffm Schmallen veilde“, das Feld „im Eichpusch“, das Velt uff der brantheyde“ (Brandheidefeld) und das „velt off der thellicke“ (die Dilke). Wie man sieht, ist die Flureinteilung im 16. Jahrhundert dieselbe wie heute (Gerichtsbuch von 1550 – 71, Bl. 345). Es folgt noch Holz „im Heselich“ und Rodeland. Einen Teil der Flur nimmt heute das Tal jenseits des Zughübels ein. Das Flurbuch von 1835 nennt dort die „Frankenstriche“ und den „Frankenbusch“, ebenso heißt der hier anstoßende Teil der Flur Possendorf der „Franken“. Der Sage nach hat hier ein untergegangenes Dorf, „Franken“ genannt, gelegen. Noch heute heißt es, um Mitternacht sei es am Frankenbusch, wo das Dorf gelegen haben soll, nicht geheuer, am Frankenbusch spuke es; die Sage erzählt: „sie dreschen dort nachts“!

Goppeln gibt Laubgeld von Feuerstätten. Der Weg vom Dorfe nach Leubnitz scheidet die Hufen des Dorfes Goppeln von der Flur des Vorwerks.

Gorbitz. Südlich vom Ort ist ein Fund der älteren Bronzezeit gemacht worden (Fundkarte des Herrn Geh. Baurat Wiechel). Es ist dies die bisher entlegenste Fundstelle südlich von Briesnitz.

Gostritz. Zu Gostritz wurde nach dem Erbbuch des Amts Dresden 1547 „Wach- oder Heerfahrtgeld“ von den Hüfnern gezahlt.

Gruna bei Striesen. Die Flur ist außerordentlich zerrissen und legt Zeugnis davon ab, wie Fluren aus einzelnen Blöcken bestehen können. Dr. Beschorner hat nachgewiesen, daß die Wüstung Praschitz im nördlichen Teil der Flur Gruna zu suchen ist. (Dresdner Anzeiger v. 19. Dezember 1906, S. 7.) Vielleicht läßt sich die Lage noch genauer bestimmen. Zwischen Tolkewitz und Striesen lag das Tännicht „uffm Ötz“, das im 16. Jahrhundert mehrfach genannt wird (R A: A XV b, 56a, Bl. 6b ein Tännicht uffm Oetz zwischen Tolkewitz und Striesen. – Ferner Ger.-B. des Religionsamts 1531 (Dresden), Bl. 48: ein Stück Holz, der Ötsch genannt). Dieser Name dürfte doch vor 1316 entstanden sein.

[77] Heidenau. Über das Gräberfeld auf der Grenze von Heidenau und Pirna vgl. Isis, Sitz. 1880, 98 und Deichmüller im Dresdner Anzeiger, 22. Sept. 1907, Beilage.

Kaitz wird von Meitzen (Anl. 128) behandelt. Die Flur ist bedeutend verändert. 1636 kaufte Frau von Taube zu Kaitz ein Zweihufengut (Ger.-B. von Alt- und Neu-Kaitz 1665 [Dresden] Bl. 120) und veräußerte es 1645 an den Salzkassenverwalter Lehmann (Ebendort Bl. 122). Der neue Besitzer nahm eine ganze Reihe Käufe vor, es entstand das jetzige herrschaftliche Gut zu Kaitz (vgl. von hier ab Heydenreich, dessen Quelle nicht zu ermitteln ist, S. 47; die Käufe finden sich auch in dem genannten Gerichtsbuch).

Kauscha. Über vorgeschichtliche Funde zu Kauscha vgl. Isis, Sitz. 1901, 7. Der Ort wird zuerst 1288 genannt. Als Beispiel der „Ausgestaltung der patrimonialen Gutsherrschaft seit dem 14. Jahrhundert“ führt Schulze, S. 374, „das Furberg Kudische“ im Jahre 1437 auf. Die genaue Besitzerfolge bis 1835, welche die Behauptung, daß das Wachgetreide sich 1547 auf die genannten Güter beschränkt habe, begründet[191], ist folgende:

Gut Nr. 1: (1541) – 1566 Benedix Kreyßig, 1566 – 1601 Bernhardt Kreißig, 1601 – 1656 Georg Kreißig der Niedere, 1656 bis 1667 Kaspar Rawitsch, 1667 – 1693 Peter Wirthgen, 1694 – 1728 George Wolff, 1728 – 1756 Georg Wolff der Jüngere, 1756 bis 1758 Joh. Gottfried Wolff, 1758 – 1768 Anna Martha Wolff, 1768 – 1806 Joh. Gottlob Wolff, seit 1806 Joh. Samuel Wolff.

Gut Nr. 2 und 3 bilden Klein-Kauscha. (Ger.-B. v. Lockwitz 1543 Bl. 132b: 1548 wird 1 Hufe zu Groß-Kauscha und 1 Hufe zu Klein-Kauscha verkauft. – Ger.-B. von Kauscha und Gaustritz von 1571, Bl. 177: „Die Kleinkauscher Huffen mit wüster Baustatt.“ Diese wüste Baustatt lag nach der örtlichen Überlieferung unterhalb des heutigen Gutes Nr. 3, die jetzige Baustatt steht auf Borthener Anteil unmittelbar neben Nr. 2; die Flur des Gutes aber ist Lockwitzer Anteil. – Ger.-B. v. Lockwitz, Kauscha und Gaustritz 1630, BL. 250: „Zwei Stücklein Feldes zu Klein-Kauscha an der Mörgelgruben gelegen“ (1658). Die Mörgelgrube ist Parzelle 49.)

[78] Gut Nr. 4, Borthener Anteil: (1546) – 1576 Valten Winkler, 1576 (1594 noch genannt) Matz Winkler; (1601 genannt) bis 1613 Blasius Winkler, 1613 – 1649 Hans Winkler der Ältere, 1649 bis 1693 Hans Winkler der Jüngere, 1693 – 1732 Samuel Winkler, 1732 – 1770 Joh. Adam Winkler, 1770 – 1795 Johann Gottlob Winkler, 1795 – 1821 Joh. Gottlieb Winkler, 1821 – 1833 Karl Traugott Winkler, seit 1833 Friedrich August Winkler. Das Gut ist samt anderen noch gegenwärtig im Besitze der Familie Winkler, die schon 1516 zu Kauscha nachweisbar ist. Einem Mitglied[192] der Familie Winkler ist zum großen Teil die genaue Ermittlung der Besitzerfolge zu danken.

Das Allod, Gut 5/6: (1545) bis 1564 Merten Hinichen, 1564 – 1567 Bastian und Michel Hünigen, 1567 – 1594 Hans und Bastian Hünigen, 1594 förmliche Teilung des Gutes zwischen Hans und Bastian. – Gut Nr. 5: 1594 – 1603 Hans H., 1603 – 1653 Andreas H., 1653 – 1683 Peter H. der Ältere, 1683 – 1711 Peter H. der Jüngere, 1711 – 1752 Andreas H., 1752 – 1783 Joh. George H., 1783 – 1818 Joh. Christian H., seit 1819 Joh. Christian Gotthelf Hünchen. – Gut Nr. 6: 1594 – 1607 Bastian H., 1607 Barbara H., seit 1608 Georg Heger, ihr Ehemann (1618 noch Besitzer), bis 1668 George Klügel (1633 schon genannt), 1668 – 1694 Hans Klügel, 1694 – 1715 Georg Leubner, 1715 – 1752 Georg Zinnert, 1752 – 1775 Joh. Adam Kotte, 1775 – 1814 Adam Gottlob Kotte, 1814 – 1821 Joh. Gottlieb Winkler, 1821 – 1833 Karl Traugott Winkler, seit 1833 Friedrich August Winkler.

Gut Nr. 7, Borthener Anteil: (1542) – 1568 Lorenz Heune der Ältere, seit 1568 Lorenz H. der Jüngere (1609 noch zu[WS 1] Kauscha angesessen), darnach Frau von Bernstein (1649, 1668, 1676 genannt), darnach 1682 – 1704 Andreas Beil, „nachdem es nach seinem Vater Andreas Beil erst noch die Erben der Frau von Bernstein besessen.“ 1704 – 1742 Martin Ullrich, 1742 – 1769 Georg Otto, 1769 – 1790 Peter Zeibig, 1790 – 1805 dessen Witwe, 1805 – 1829 Johann Gottlob Zeibig, seit 1829 dessen Witwe.

Gut Nr. 8: (1547) – 1572 Wenzel Alnpeck zu Lockwitz, 1572 bis 1583 Kaspar Winkler, 1583 – 1597 Georg Hermann, 1597 [79] bis 1601 Bernhardt Kreyssig, 1601 – 1605 dessen Erben, 1605 – 1613 Michael Kreyssig, 1613 – 1620 dessen Witwe, 1620 – 1649 Blasius Kreußig, 1649 – 1676 Friedrich Wolff, 1676 – 1728 Hans Wolff, 1728 – 1756 Gottfried Wolff, 1756 – 1785 Joh. Gottfried Wolff, 1785 – 1789 dessen Erben, 1789 – 1809 Joh. Christian Wolff, 1809 – 1826 Joh. Christian Gottlieb Wolff, seit 1826 Joh. Christian Gottlieb Henker.

Gut Nr. 9: 1548 Hans Winkler, 1548 – 1587 Kaspar Winkler, 1587 – 1602 Andreas Winkler, 1602 – 1609 dessen Erben, 1609 bis 1638 Benedict Kögler, 1638 – 1654 Hans Winkler, 1654 bis 1688 Martin Winkler, 1688 – 1724 Andreas Winkler I., 1724 bis 1752 Andreas Winkler II, 1752 – 1754 Andreas Winkler III., 1754 – 1790 Adam Gottlob Winkler, 1790 – 1801 Joh. Gottlob Voigt, 1801 – 1844 Joh. Gottlob Liebig.

Gut Nr. 10: (1546) – 1597 Blasius Kreußig, 1597 – 1600 dessen Erben, 1600 – 1649 Georg Kreißig, 1649 – 1658 dessen Witwe, 1658 – 1699 Blasius Kreußig, 1699 – 1729 Hans Kreußig der Ältere, 1729 – 1737 Hans Kreußig der Jüngere, 1737 George Kreißig, nach ihm der Vater Hans Kreißig bis 1751, 1751 – 1778 Andreas Schütze, 1778 – 1799 Joh. Gottlieb Zinnert, 1799 – 1824 Joh. Gottlieb Keck, seit 1824 Ephraim Leberecht Worm.

Kleinburgk. Der Ort und das Allod Burgk werden zuerst 1349 (L. B.) genannt. Die bäuerliche Hufenflur befand sich im 16. Jahrhundert zum großen Teil im unmittelbaren Besitz der Eigentümer des Herrenguts. 1571 besaß es Christoffel von Zeutzsch uff Burgk. In diesem Jahre kauft Gregor Landmann von ihm „ein Stück Acker von den Hufen, ungefährlich nach 7 Scheffeln gelegen“ für 35 Schock, „darauf zu bauen“ (Bl. 160 des Ger.-B. von Kleinnaundorf von 1542 im H St A.) Zu derselben Zeit kauft Christof Fluß „4 Scheffel von den Hufen“ (Bl. 164). Eine Reihe ähnlicher Käufe (Bl. 168 „ein Stück Acker von dem Burgker Fahrweg bis an den Häselicher Markt- oder Fahrweg“ – Bl. 171, 128) führen zur Bildung eines neuen Ortes, der dem Bergbau seine Entstehung zu danken hatte: Kleinburgk. 1578 beklagt sich „die gemeine zu Borck uff dem Alaun- und Victrill- und Steinkohlenbergwerg“ über den Mühlzwang (H St A. Collectio Schmidiana, Amt Dresden IV, Mühlensachen). Die späte Rodung der an Cunnersdorf grenzenden Teile der Flur ergibt sich aus dem Flurbild.

[80] Kleinnaundorf gab keinen Dezem, war überhaupt von kirchlichen Abgaben befreit. Zur Predigt waren die Bewohner bis 1578 in die St. Bartholomäuskapelle der Vorstadt von Dresden gewiesen.

Kleinpestitz wird von Meitzen (Anl. 128) behandelt. Parzelle 48, die am weitesten westlich gelegen ist, wurde nach Angabe des Gemeindevorstands Herrnsdorf um 1860 an den Mühlenbesitzer Bienert in Plauen verkauft. Bei Anlage einer Sandgrube auf dieser Parzelle fand sich ein Urnenfeld (Isis, Sitz. 1904, 9).

Kleinzschachwitz. Über vorgeschichtliche Funde daselbst vgl. Isis, Sitz. 1899, 22; 1901, 7.

Kolzscha. Der Ort wird 1288 zuerst genannt. 1547 bestand er aus einem Lehengut, 2 Sitzgärten, 2 Voll- und 2 Halbhufengütern; 1711 dagegen waren in dem zu Bärenklause umgetauften Ort (Golizscha sonst Bärenklause genannt [Heydenreich, S. 46]) 1 Rittergut, 6 Dreschergärten und 1 Häusler (Erbregister des Ritterguts Bärenklause im Gemeindearchiv zu Golberode).

Laubegast. Über einen großen Metallfund aus der Bronzezeit vgl. Isis, Sitz. 1896, 21. Aus der Nähe der Fundstelle stammen andere Funde.

Leubnitz. Das Kirchspiel umfaßte 1539 Leubnitz, Reick, Sedlitz, Lockwitz, Sobrigau, Gaustritz, Golberode, Goppeln, Eutschütz, Rosentitz, Gostritz, Kauscha, Nickern (H St A. loc. 10599, Visitationsakten). Ein besonderer Getreidezins, den die Bauern leisten müssen, findet im Erbbuch 1547 folgende Erklärung: Solch Getreide zeigen sie an, daß sie es derwegen geben müssen, daß dieses Dorf vorzeiten im Kriege soll erkauft sein worden von den Herren, damit es nicht verbrannt (vielleicht liegt Wachgetreide hier zugrunde).

Leuteritz. Auf die Flur ist bereits bei Gohlis hingewiesen worden. Der Ort schmiegt sich als kleiner Rundling an eine Schlucht, welche bei Regenwetter das Lieschkenwasser durchströmt. Um das Dorf liegen mehrere große Flurstücke, denen sich Flurteile, welche von späteren Rodungen herrühren, anschließen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Flur Leuteritz eine Neugründung des 11. Jahrhunderts darstellt, die Namensform spricht dafür.

Lipen. Die Flur des wüsten Dorfs Lipen lag zwischen Prohlis, Niedersedlitz, Leuben, Reick und Dobritz. Der Umfang der Flur war bedeutend. (Ger.-B. des Religionsamts von 1531 [81] [Dresden] Bl. 37b: von den Lippischen Felden, welches ein wüst Dorff.) Bei den Gerichtstagungen des Religionsamts wurden die Lippischen oder Leipper Rügen durch einen besonderen Schöffen gerügt (Ebendort, Bl. 14 und Ger.-B. von 1589, Bl. 51: 1597 Gericht zu Tolkewitz gehalten: ein neuer Schöppe zu Leubawischen Feldern ist auch geordnet und verordnet worden). Möglicherweise bestand hier ursprünglich ein bäuerliches Schöppen-Lehngut. Der Ort Lipen wird zuerst 1286 mit Borthen zusammen genannt (Cod. II, 1, 274), sein Garbenzehnt erscheint im Erbbuch des Amts Dresden 1547 Band a, Bl. 588b.

Löbtau. Die Flur ist reich an vorgeschichtlichen Funden aus der Steinzeit (Dresdner Anzeiger v. 8. Sept. 1907, Beilage), sowie aus der Bronzezeit (Isis, Sitz. 1891, 11.) Vgl. Anm. 4 S. 14. Der Ort wird 1068 zuerst genannt. Die Dorflage ist durch die Natur (das Dorf liegt an einem Wasserläufchen) und den Fund eines slawischen Gefäßes nahe am Dorfplatz auch für die älteste Zeit bestimmt. (Slawische Lesefunde wurden von Döring auch in anderen Teilen der Flur gemacht.) Die beiden Hälften des zu einer Gasse geschlossenen Dorfes unterschieden sich durch ihre Gerichtsbarkeit, die Seite nördlich des Dorfbachs unterstand dem bischöflichen Obergericht zu Briesnitz, die südliche dem Obergericht des Amts Dresden. Die Seite nördlich des Dorfbachs war bis zum Jahre 1568 von mehr Flur als später umgeben, da Kurfürst August hier zur Bildung des Ostravorwerks[193] Land erwarb, in keinem der Flurteile aber lassen sich die zwei Königshufen unterbringen, die nach der Urkunde von 1068 dem Meißner Stift geschenkt wurden. Dagegen umfaßt die anstoßende Flur Naußlitz, deren Begrenzung nach den übrigen drei Seiten eine auffallende Regelmäßigkeit aufweist, ungefähr zwei Königshufen. (Nach Meitzen III, S. 266 und S. 380 ist die Königshufe 48 – 50 ha. Naußlitz umfaßte 1903 128 ha.) Daß Naußlitz 1068 neu begründet worden ist, darauf deutet es auch, daß der Name des Ortes noch 1144 als Nuendorf erscheint. (Das Nuendorf der Urkunde von 1144 kann unmöglich Kleinnaundorf am Windberg sein, dies ist in der Entwicklung der Orte des Burgwards Buistrizi dargelegt worden; das Nuendorf juxta Dölzschen von 1144 [82] kann nur Naußlitz, d. h. das neue Dorf bei Dölzschen sein.) Die slawische Namensform trug hier zuletzt den Sieg davon. Übrigens ist die Zugehörigkeit des Dorfes Naußlitz zum Kirchengut und seine spätere Verbindung mit Dölzschen in der Obödienz Altfranken hier

Lage der Fluren Löbtau und Naußlitz.

besonders entscheidend. Für Kleinnaundorf am Windberg lassen sich keinerlei Anzeichen in dieser Hinsicht beibringen.

Lockwitz. Slawische Herdstellen wurden beim Bau des neuen Pfarrhauses an der Lockwitzbach entdeckt, 1911 wurden bei der Verbreiterung der oberen Dresdner Straße weitere gefunden. Über steinzeitliche Funde zu Lockwitz vgl. Jsis, Abh. 1905, 73. Über bronzezeitliche Funde vgl. Jsis, Sitz. 1904, 21. An der [83] Straße nach Nickern, aber noch auf Lockwitzer Flur ist in jüngster Zeit ein Gräberfeld der älteren vorrömischen Eisenzeit gefunden worden (Prähistorische Sammlung). Slawische Funde vom Burgberg finden sich in der Prähistorischen Sammlung zu Dresden und in der Sammlung des Besitzers (Obstweinkelterei Donath). Der Dezem in „parvo“ und in „maiori“ Lucawitz wird 1288 erwähnt (Cod. II, 4, 18), das Allod 1349 (L. B.).

Mockritz. Die Flur wurde durch den von Kaitz nach Strehlen führenden Weg in zwei durch ihre Gerichtsbarkeit getrennte Hälften geschieden. Der südliche Teil war 1481 von Hugolt von Slinitz tauschweise gegen das Dorf Gödlitz an das Meißner Dekanat abgetreten worden (Cod. II, 3, 1238), der nördliche Teil bestand aus dem alten, der Gerichtsbarkeit des Dresdner Religionsamts unterworfenen Allod (1349 im L. B. genannt; 1398 von Lorenz Busman der Kreuzkirche gewidmet, Cod. II, 5, 107.) Die Teilungen dieses Allods lassen sich in den Rechnungen des Religionsamts verfolgen. Die Flur Mockritz wird von Meißen (Anl. 128) behandelt. Steinzeitliche Funde wurden auf der Mockritzer Höhe gemacht (Beilage zum Dresdner Anzeiger 1907, 8. Sept.).

Naußlitz siehe unter Löbtau.

Neu-Ostra. Über steinzeitliche Funde bei Neu-Ostra vgl. Dresdner Anzeiger vom 8. Sept. 1907, Beilage.

Nickern. Steinzeitliche Funde wurden nördlich vom Dorfe gemacht (vorgeschichtl. Karte des Herrn Geh. Baurat Wiechel, siehe auch Neues Archiv 1910, S. 205, und Isis, Sitz. 1910, 7); Schmuck der Merowingerzeit wurde ebenfalls zu Nickern in Skelettgräbern gefunden (Dresdner Anzeiger vom 12. IV. 1899). Im 14. Jahrhundert entstand ein Streit über die Dezemabgabe des Vorwerks zu Nickern (Cod. II, 2, 521), ein Beispiel, wie verzettelt die Verhältnisse bereits waren.

Niedersedlitz. Über ältere Funde zu Niedersedlitz vgl. Isis, Sitz. 1901, 21, über spätslawische Skelettgräber Isis, Abh. 1900, 22.

Niederwartha. Am frühesten hat Preusker III, S. 3 u. 16, den Burgwall beschrieben. Ein Modell (von Döring) befindet sich im Schulmuseum zu Dresden. Preusker vermutet hier die Burg Woz. Besitzer des Walls ist Herr Justizrat Lehmann.

[84] Nöthnitz wird von Meitzen (Anl. 128) behandelt. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts geht das Herrengut aus dem Besitz der Alnpecks an den kurfürstlichen Rat Dr. Ziegler über. Ziegler erbaut die Erbschenke (Bl. 1 des Ger.-B. für Nöthnitz von 1620 A.-Ger. Dresden) und Frohnhäuschen „uffm Leimb“ (d. h. Lehm) zu Nöthnitz. Durch wiederholten Tausch und Kauf von Ackerstücken zwischen den Bauern und dem Besitzer des Vorwerks verändert sich die Flur (Bl. 108, 330, 332 u. a. des Ger.-B. v. 1620). Noch heute erinnert der Flurname „Hinter dem Richtergarten“ an einen dieser Käufe. Durch Barzahlung befreit sich der Besitzer des Herrengutes von dem Hufengeld der erworbenen Äcker (H St A. Intraden des Amts Dresden 1677/8, Bl. 27b).

Ockerwitz. Preusker (III, S. 16) vermutet hier einen Heidenwall. Leßke in seinen „Beiträgen zur Geschichte und Beschreibung der Dörfer Ober- und Niedergorbitz“ S. 294 gedenkt gleichfalls der „erhöhten Abgrabung über dem Schoner Grunde in der Nähe von Ockerwitz“.

Omsewitz wird 1317 zuerst genannt. Die Gerichtsbücher des Ortes (H St A.) beginnen 1529. Als in den Jahren 1854 – 55 Bäume am Steinberg auf den „Gemeindeteilen“ gesetzt wurden, entdeckte man Gefäße mitten am Berge, die nach den Resten der Bronzezeit angehören. (Mitt. des Herrn Gutsbes. Pietzsch[194], auf dessen Feldflur gleichfalls vorgeschichtliche Funde gemacht wurden.) An Omsewitz vorüber führte ursprünglich eine „Dreßdnische Straße“ (1530 bekennt der Vikar Gregor Walther, der Besitzer der Vicarie des heiligen Kreuzes in der Domkirche zu Meißen, als einer der Gerichtsherren zu Omsewitz, daß vor ihn ein Untersaß seiner Vicarie gekommen ist mit der Bitte um Erlaubnis, „ein Stück Acker, die Zehnbeete genannt, vorm Dorfe uf der Dreßdnischen straßen... an Wentzel Winkler auch zu Umbsewitz wohnhaftig“ verpfänden zu dürfen, um Geld zu einem Baue zu erhalten. Bl. 2 des Gerichtsbuchs.) Daß Burgstädtel, wie Bergmann nachgewiesen hat, das alte Allod von Omsewitz ist, ergibt sich auch aus H St A. loc, 8983: Registratur über der Bischöffe zu Meißen brieffliche Urkunden [85] Anno 1538 – „Litera Theodorici Joannis Kundige super emptione allodii Umsewitz quod spectat ad iuditium Bressnitz... wirdt iezundt borstat genandt 2 heusser.“ – Eine Karte des 16. Jahrhunderts (H St A. Rißschrank IX, I. Nr. 9. „Elbstrohm, sehr alt“) zeigt bemerkenswerte Einzelheiten der Flur Omsewitz und läßt, ebenso wie die Gerichtsbücher, erkennen, daß die Einteilung der Flur seit langem dieselbe ist. Kroki im Gemeindeamt.

Ostra. In der alten Flur Ostra ist am früheren Berliner Bahnhof ein Urnenfeld entdeckt worden (Isis, Sitz. 1892, 12). – Die Stelle im Liber Salhusii im Domarchiv (siehe hier, Anm. S. 60), welche sich auf die Ostraer Güter bezieht, lautet: Nota in hac villa Ostro fuerunt usque huc tria bona feudalia que solvebant pro servicio annuatim tres sexagenas et ad nihil ultra fuerunt obligata. Et hae tres sexagene sunt computate in summa census supra in principio[195] expressa. Sed iam anno presenti MCCCCXCVI Dominus Reverendissimus (Johannes de Salhausen Episc. Mis.) dedit unum ex his in perpetuam emphiteosim[196] propter melioracionem ecclesie duobus rusticis pro annuo censu, videlicet quod unus pro medietate sua solvat unam sexagenam et viginti grossos pro servicio, alter vero unam sexagenam pro censu. Et tenetur servire tribus diebus per annum cum quatuor equis et curru. Et erit nunc summa census hujus ville maior quam prius scriptus est etc. Item anno Domini millesimo quingentesimo quarto feria sexta post Anthonii Dominus Reverendissimus medietatem alterius boni feudalis, cuius possessor appellatur Hans Wurrer eidem possessori in perpetuam emphiteosim dedit, ita quod ipse et singuli sui successores annuatim XXX gr. Walpurg. et XXX Michaelis exsolvant et tres dies cum quatuor equis annuatim serviant aut XX gr. annuatim pro tali servicio solvant.

Pesterwitz. Die Namen von Pesterwitz und Pestewitz (Kleinpestitz) sind schwer auseinanderzuhalten. Das Register von 1495 spricht nur von Pestitz, 1567 dagegen erscheinen beide Orte getrennt. Im übrigen gab Pesterwitz mit einigen andern Orten Pfarrzehnten. [86] 1547 zerfiel der Ort in zwei Dorfteile, der eine unter der Gerichtsbarkeit Julius Pflugs (des Inhabers der Obödienz Altfranken), der andere unter Benno v. Heinitz, der zugleich das Pfarrlehn besaß. Das Zinsregister der Obödienz Altfranken (H St A loc. 8987, der Vicarien, Präbenden und Obedientien des Stifts Meißen Einkünfte 1529, Bl. 167) bemerkt ausdrücklich: Forberg zu Bestherwitz: 48 gr. auf Martini. Die Zinsenden waren Urban Knebel zu Altfranken für 1 Hufe, Valten Windtschman für 2 Hufen und Gregor Toppers wüst guth adder Hoff für 1 Hufe. Diese Verhältnisse änderten sich völlig. Im 17. Jahrhundert erwarb Christ. Reichbrod v. Schrenkendorf den Anteil von 4 wüstliegenden Gütern des Dorfs Pesterwitz (Leßke I, S. 392). 1661 heißt es von der Obödienz Altfranken: „Altenfranken und Dölzschen. Benannte beide Dörfer sind auf des Durchlauchtigsten Churfürstens zu Sachsen ergangener Anordnung unterm dato den 22. Septembris Anno 1654 Herrn Christian Reichbrodten von Schrenckendorff erblich verkauft und die Steuerschocke dadurch ebenfalls von dem Prokuraturamt wegkommen“" (H St A., F.A. C. Rep. Ia 488). Der Kauf diente der Erweiterung des neubegründeten Ritterguts. Der Überlieferung zufolge stand der Hof des alten „Vorwerks“ an der Stelle des heutigen „Niederhofs“ nahe der Kirche (H St A. Flurnamenverzeichnis von Ober- Pesterwitz von A. Wollner). Zu Pesterwitz und seinen „Burgwardsberg“ vgl. Dresdn. Geschichtsbl. 1910 S. 85 ff.: „Die Burg Thorun bei Dresden“. Den „Burgberg“ zu Pesterwitz erwähnt Preusker (III, S. 69), der im übrigen ebenso wie Theile (in den Lockwizer Nachrichten 1880, S. 96) Thorun auf den Raubbusch bei Dohna versetzt (II, S. 239; III, S. 171). – Zur Parochie Pesterwitz gehörten 1539 Pesterwitz, Potschappel, Saalhausen, Zauckerode, Altfranken und Roßthal (H St A. Visitationen).

Plauen. Der Überlieferung zufolge sind bereits im 7jährigen Kriege am „Hohenstein“" vorgeschichtliche Funde gemacht worden. Das „Freigut“ zu Plauen stammt erst aus dem Jahre 1608 (vgl. Hantzsch, Gesch. des Dorfes Plauen bei Dresden S. 3 und S. 28).

Poppitz. Daß Poppitz ein selbständiger Ort gewesen ist, dessen Entstehung vor die Zeit der Gründung der Stadt Dresden zu [87] setzen ist[197], ergibt sich mittelbar aus H St A. loc. 9837: Articul der Beschwerung, so der Stadt Dreßden von der Geistlichkeit zugefüget (1488 – 1514) Bl. 1 ff. und aus loc. 8445: Zeugnis den Pfarrer in Dreßden und den Rath daselbst betr. der Gerichte halben zu Poppitz 1513. Dem Rat zu Dresden war daran gelegen, die Erbgerichtsbarkeit des Pfarrers zu beseitigen, und so versuchte man zu behaupten, daß die Pfarrer von Dresden eigenmächtig das Dorf Poppitz gegründet hätten: „Bippitz (Poppitz), das der pfarrer ein dorff nenneth, ist sich wol zcuvormuten und vorsthelichen yn warheidt also, das yn vorschynen jaren eitel agker do gewesen, die ein Irlauchter marggrave, Marggrave clem genant, zcur pfarre geben, nochmals durch einen pfarrer ausgesatzt, durch die burger angenommen, heuser dorauff gebawet sey, do Eyn pfarrer noch dem andern, dieweyle yn die zcinse zcustunden, weyter und weyter gegriffen, Ein heimburgen do uffgericht, den einen Richter genanth, das aberdt dorumb die Erbgerichte doselbist aus grunde und altherkommen einem pfarrer zcustunden, können die Burger bey sich nicht befinden“ (Bl. 1b). Diese Darstellung, die noch dadurch zu unterstützen versucht wurde, daß Poppitz kein besonderes Dorf sein könne, „dan ein iczlich dorff ein Sundere flurgemeinde und vihetrifft hat, der czu Boppitz keins ist“, streitet mit den urkundlichen Tatsachen. Die ältesten Erwähnungen des Ortes im 14. Jahrhundert (1350) zeigen Poppitz als selbständigen Ort. Es gelang den Bürgern auch nicht, ihren Zweck zu erreichen, erst nach der Reformation wurde das Dorf Poppitz mit Dresden völlig vereinigt (Richter, Abriß der geschichtl. Ortskunde von Dresden S. 19). Die Flur Poppitz reichte im 15. Jahrhundert bis an den „See“. Der Lustgarten, der im 17. Jahrhundert an der heutigen Reitbahnstraße angelegt wurde, stand der Überlieferung zufolge [88] ebenfalls auf Altpoppitzer Flur (HStA. Intraden des Amts Dresden 1677/8, Bl. 76: Erbzins 6 fl. 12 gr. dem Rath zu Dresden in's Religion Ambt vor den zu der gnädigsten Churfürst. H. Lustgarthen uff Poppitzer Gemeine ausgekauften Häusern). Vermutlich bestand Poppitz ursprünglich aus einem Herrengut und einer Bauernflur. In der Flur Poppitz wurden schon im 17. Jahrhundert bei Anlegung des erwähnten Lustgartens Urnen gefunden. Das Dezemgebiet des Dekans erstreckte sich auch auf Poppitzer Flurteile, wie die Äcker an der Rosengasse zeigen.

Potschappel. Die Flur liegt rechts und links der Weißeritz. Der Ortsteil rechts der Weißeritz heißt „Die Leißnitz“ (siehe unter Döhlen). Der Name wird vom slawischen les, der Wald, abgeleitet. Auch in diesem Namen dürfte ein Hinweis auf die Bewaldung des Windberggebiets zur altsorbischen Zeit enthalten sein.

Prohlis. Südöstlich vom Dorfe wurden slawische Herdstellen gefunden (Deichmüller im Dresdner Anzeiger vom 22. Sept. 1907, Beilage). Der Ort wird 1288 zuerst genannt.

Räcknitz. Welte, Seite 12 nimmt an, daß die 1305 vorkommenden Johannes und Frischen von Rekenitz nach dem Orte bei Dresden benannt sind.

Rosentitz wird von Meitzen (Anl. 128) behandelt. 1547 heißt es von Rosentitz: „In diesem Dorf seind 3½ hufen und ein forberck, welches des Radts zu Neuen-Dreßden ist“ (Erbbuch des Amts Dresden). Die Gerichtsbarkeit außerhalb des Vorwerks steht den Alnpecks zu, die später auch das Vorwerk erwerben und es samt Nöthnitz 1610 an den churfürstlichen Rat Dr. Ziegler verkaufen (Heydenreich, S. 44). Zu Zieglers und seiner Nachfolger Zeiten, vielleicht auch schon unten den Allnpecks hat sich die Flur etwas verändert. Nach dem „Erbregister und Gerichtsbuch des Guths Rosnitz anno 1616, renoviert anno 1653“ (Amtsger. Dresden) Bl. 6 scheint schon durch den Hauptmann Brand, der Rosentitz seit 1616 besaß, das sogenannte Graupitzische Gut (mit 1¾ Hufen Land zu Rosentitz und weiterem Besitz in Bannewitzer Flur) zum Vorwerk Rosentitz hinzugekauft worden zu sein. 1719 tauscht die Herrschaft, Rudolph von Bünau auf Lauenstein, Nöthnitz und Rosentitz mit Sebastian Preußer zu Rosentitz Feld aus (Bl. 149). Es kann somit aus dem gegenwärtigen Zustand nicht ohne weiteres auf die [89] frühere Flurbeschaffenheit geschlossen werden. Auch ist die Flur Rosentitz durch Hohlwege und schluchtartige Einschnitte in so natürliche Teile geschieden, daß ein allgemeingültiger Schluß auf altslawische Wirtschaftseinteilung nicht möglich ist.

Roßthal. Das Allod blieb wegen zu hohen Zinses unangebaut, 1319 wurde der Zins auf 1 Talent, d. h. 20 Schillinge ermäßigt (Schulze, S. 275). Diesen Zins umgewandelt in 48 gr. (vgl. „Kaditz“, Anm. zu S. 21 im 21. Heft der Mitt. des Vereins f. Gesch. Dresdens) leistet 1547 Nickel Adam. Er gibt von den übrigen Bauern abweichend Dezem in Scheffeln an den Pfarrherrn zu Pesterwitz.

Seidnitz. Die Kenntnis des Fundorts der Steinzeit nördlich vom alten Dorf stammt erst aus jüngster Zeit (Isis, Sitz. 1910, 7).

Sobrigau. Über Skelettgräber zu Sobrigau aus frühchristlicher Zeit vgl. Isis, Sitz. 1889, 11.

Stetzsch. Über das Urnenfeld und die vorslavische Siedlung zu Stetzsch vgl. Isis, Sitz. 1891, 11, sowie Braun in der Beilage zum Dresdn. Anz. v. 21. August 1904 und Deichmüller im Dresdn. Anz. v. 15. Sept. 1907, Beilage. Der Fund eines Gefäßes der Steinzeit im Boden der vorgeschichtlichen Siedlung veranlaßte den Verfasser dieses, der 1888 bis 1890 zu Stetzsch wohnte, der Örtlichkeit fortlaufend Beachtung zu schenken und die Mengen vorslavischer Herdstellen, welche dort infolge des Betriebs einer Kiesgrube zu Tage kamen, genau kartographisch zu fixieren. Steinzeitliche Gefäße wurden nicht mehr gefunden, dagegen eine Herdstelle mit starkem Muschelinhalt, andere mit Pferdeknochen, mehrere größere Stellen und namentlich eine Stelle mit künstlicher Pflasterung in einem Geviert von über 3 Meter aufgedeckt. In vielen Herdstellen fand sich Lehmbewurf der Hüttenwände.

Die Flur Stetzsch war noch 1835 im westlichen Teil sehr zerrissen und bestand vermutlich dort aus Stücken einer alten Wüstung (siehe unter Gohlis). Das Urnenfeld, das ausnahmsweise nahe am Dorf liegt, erstreckt sich zum größten Teil über altes Gemeindeland.

Strehlen enthält in seiner Flur eine alte Siedlung nahe dem jetzigen Dorf (Isis, Sitz. 1878, S. 26). Unweit davon befindet sich [90] ein Urnenfeld der älteren Bronzezeit (Isis, Sitz. 1875, S. 20 und Geinitz, Die Urnenfelder von Strehlen und Großenhain, Kassel 1876). An der heutigen Oskarstraße erstreckt sich eine steinzeitliche Fundstelle bis zum Carolasee. Die veränderte Dorfanlage ist nach einem Plan des Jahres 1705 auf Bl. 12 des Atlasses zur Geschichte Dresdens wiedergegeben. Der Ort gab Laubgeld von Feuerstätten, ebenso wie Goppeln und Gompitz.

Thorun. Nach der vorliegenden Darstellung dürfte die Frage, ob Thorun auf dem Burgwardsberg zu Pesterwitz zu suchen sei, wie die Ortsgeschichtsforscher außer Preusker und Theile (siehe unter Pesterwitz) annehmen[198], endgültig im verneinenden Sinne entschieden sein. Im Jahre 1206 konnte eine Unsicherheit über die Rechtsverhältnisse dieses Gebiets, wie sie in der Urkunde hervortritt, unmöglich vorhanden sein; von den sonstigen Gründen, die Verfasser dieses (in den Dresdner Geschichtsblättern 1910, S. 85) entwickelt hat, zu schweigen.

Tolkewitz. Über das Tolkewitzer Urnenfeld vgl. Isis, Sitz. 1877, 101; 1904, 9, über einen steinzeitlichen Fund Isis, Sitz. 1910, 7.

Welschhufe. Der Ort Welschhufe ist eine Neugründung des 16. Jahrhunderts auf dem Boden einer früheren Siedlung und geht auf den Gerichtsherrn zu Golberode und Kolzscha, Hans Christof von Bernstein, der zugleich Gerichtsherr für die Flur Welschhufe war, zurück. 1552 kauft er selbst eine „huffe Landes inn der welczhuffe (H St A. Ger.-B. von Golberode 1550 – 71, Bl. 27b, Bl. 35), in demselben Jahre kauft er von Hans Herklotz zu Eutschütz Holz und Wiese „auf den welczhuffen“ zwischen dem Holz und Wiesenland andrer Untertanen (ebendort Bl. 45 b); 1570 kauft er ferner von Hans Jhon zu Rossenicz (Rosentitz) dessen „ganze welczhuffe“ in Rainen und Steinen zwischen Kaspar Rühle, Clement Henigen und des Herrn Welczhufe gelegen (ebendort, Bl. 319b). 1571 verkauft H. Chr. von Bernstein ein Stück Feld nach 3 Vierteln zu besäen „uff den welczhuffen by dem welczborne gelegen“ an den Kolzschaer Einwohner Bartel Schrötter (ebendort, Bl. 334.) Bartel Schrötter verspricht, in Jahr und Tag ein [91] Haus zu bauen und zu bewohnen; er soll nach Golberode zu Gericht und in die Pfarre gen Possendorf zu der Kirche gehören. 1577 steht Bartel Schrötters Haus und Hof (Ebendort, Bl. 406b) und es siedeln sich weitere Häusler an. Hans Christoph von Bernstein selbst hat „Hof und Gebäude auf der Welczschhufen gelegen“ (Golberode, Ger.-B. 1572 – 1618, Bl. 87), die Ödersche Karte (Ende des 16. Jahrhunderts) gibt dort einen „Viehhof“ an. Dieser Hof scheint schon vor 1570 bestanden zu haben, (vgl. die allerdings recht undeutliche Nachricht bei Heydenreich S. 41) wie überhaupt der Meinung der Bearbeiter des Lehnbuchs von 1349/50, daß Welschhufe eine alte Wüstung sei, beigetreten werden muß (vgl. L. B. und das Erbbuch des Amts Dresden von 1547, wonach Eutschützer Einwohner von Hufen „zur wüsten weltzschuebel gelegen“ zinsen.) Der Ort ist das typische Beispiel einer jener schwer gedeihenden Siedlungen der späteren Kolonisationszeit, die sich am Rande des altsorbischen Gebiets finden (siehe den „Franken“ unter Golberode, ferner Burgk).

Zschiedge. Die kleine Flur liegt zwischen den „Folgen“ der Birkigter Flur und dem Potschappler Feld (vgl. die Skizze: die Siedelungen des Windberggebiets). Das erste Vorkommen des Ortsnamens findet sich, soweit dem Verfasser bekannt, auf einem Gunstbrief Hans von Grensings zu Döhlen für Balzer Pietzsch zu Weißig, den Schwiegersohn Hans Hauswalds „weilandt zu Sidtzsch,“ vom Jahre 1577 im Gemeindearchiv zu Golberode. Zschiedge entstand ebenso wie Kleinburgk durch den Bergbau.


2. Das Register von 1495.

Im Domarchiv zu Meißen befindet sich ein Faszikel (C. No. 355) betitelt: Stifts Meißen Einkünfte. Es besteht aus verschiedenen Schriftstücken. Das erste, Anno 95 überschrieben, enthält Bl. 1 – 3 die Einkünfte der Praepositura Hainensis, Blatt 3 und folgende des Decanatus Misnensis, und zwar Blatt 3 bis 10 die Einkünfte aus den Erbzinsen der Dörfer (darunter des Dorfs Mockritz) und Blatt 10b bis 15 die Einkünfte aus dem Zehnten. Die Einträge sind im folgenden wörtlich mit ihrer eigentümlichen Orthographie wiedergegeben:

[92] Sequuntur Decimationes Decanatus Misnensis, te agris, circa Civitatem Dresden et villis circumjacentibus.

In villa Rostal
Simon Borisch jutex, 1 schock korn, soviel Hafer,
Simon Golde, ½ schock korn, Soviel Hafer,
Merten Borisch Junior, ½ schock korn, Soviel Hafer,
Merten Borisch senior, 10 garben korn undt soviel Hafer,
George Borisch, 15 garben korn, soviel Hafer,
Jacob Borisch, 11 garben korn, soviel Hafer,
Summa istius Villae, 2½, Schocke Garben korn, undt soviel Hafer.
Villa Teltzschen,
Der alte Gentzer, ½ Schock korn, Soviel Hafer,
Der junge Hempel, ½ Schock korn, Soviel Hafer,
Bernhart Borisch, 15 garben korn, Soviel Hafer,
Andres Gentzer, 15 garben korn, Soviel Hafer,
Caspar Borisch, 1 Schock korn, Soviel Hafer,
Summa istius Villae
2½ Schock korn, undt Soviel Hafer.
Villa Dölenn
Grensigk, 1 Schock korn, undt Soviel Hafer,
Der alte Christman, 15 garben korn, Soviel Hafer,
Die George Petzschin, 15 garben korn, Soviel Hafer,
Drescher, 15 garben korn, Soviel Hafer,
Summa istius Villae
1½ Schock 15 garben korn undt Alsoviel Hafer,
Bernhardt Stewtzk in Villa Tzawckenrode 1 Schock korn undt Soviel Hafer,
Tauschwitz te curia Poitzappel 1 Schock korn undt Soviel Hafer
Villa Gitterschein, 1 Schock korn Soviel Hafer,
Villa Poderwitz, 1½ Schock 15 garben korn undt alsoviel Hafer,
Villa Nedewitz,
Thomas Jahn, 1 Schock korn, undt soviel Hafer
Marcus Grabe, ½ Schock korn, Soviel Hafer,
Urban Grabe, ½ Schock korn, Soviel Hafer
Summa istius Villae
2 Schocke Korn undt Also viel Hafer.


[93]
Villa Keytz
Nawgk, 2 Schocke 15 garben korn Soviel Hafer
Mirisch ½ Schock korn undt soviel Hafer
George Aldingen 1 Schock 7½, garben korn undt alsoviel Hafer,
     Summa 3½ Schocke, 22½ garben korn undt alsoviel Hafer,


Villa Mockeritz
Mattes Palsch 18 garben korn Soviel Hafer
Greger Kersten 18 garben korn Soviel Hafer
Caspar Beyer 3 garben korn Soviel Hafer
Der Junge Palsch 35 garben korn undt Soviel Hafer
Der alte Kirstein, 45 garben korn Soviel Hafer
Bornn von dem Forwerge 45 garben korn undt soviel Hafer
Peter Jahn 45 garben korn Soviel Hafer,
Summa istius Villae 3 Schock 29 garben korn undt alsoviel Hafer,


Villa Besterwitz
Lorenz Palsch 52½, garben korn Soviel Hafern
Gregor Schuman, ½ Schock, 7½ garben korn undt soviel Hafer
Item Palsch, 15 garben korn, Soviel Hafer.
Summa istius Villa 1½ Schock 15 garben korn undt Soviel Hafer,
Müntzmeister te curia Zschertitz, 1½, Schock korn undt soviel Hafer.


Villa Koschwitz
Lucas Borßbergk jutex ½ Schock korn Soviel Hafer
Der alte Rußel, ½ Schock korn Soviel Hafer
Palsch 15 garben korn Soviel Hafer
Der junge Lorenz 15 garben korn Soviel Hafer
Gentzer, 15 garben korn Soviel Hafer
Matthis Rußel 15 garben korn Soviel Hafer
Palsch 18 garben korn Soviel Hafer
Palsch 22½, garben korn Soviel Hafer
Der junge Hentzsche 7½, garben korn Soviel Hafer
Mattes Nichern 22½, garben korn Soviel Hafer
     Item 7½ garben korn Soviel Hafer
Summa istius Villae 3 Schocke 18 garben korn undt Soviel Hafer.


[94]
Villa Löbda
Caspar Kirstein Iutex 5 garben korn undt soviel Hafer
Nickel Kuneth ½ Schock korn Soviel Hafer
Andres Petermann ½ Schock korn Soviel Hafer
Bartel Kaphan 18 garben korn undt Soviel Hafer
Andres Kuneth 22½ garben korn Soviel Hafer
Mertten Patz 22½ garben korn Soviel Hafer
Simon Götze 9 garben korn Soviel Hafer
Paul Hofemann 7½ garben korn Soviel Hafer
Der alte Baucho 11 garben korn Soviel Hafer
Lorentz Petzsch 5 garben korn Soviel Hafer
Paul Kaphan – –
Mattes Kuemöller – –

Summa istius Villae tebet esse plus quam
3 Schock korn undt Soviel Hafer,
Curia Reckenitz 45 garben korn Soviel Hafer.


Dresdenn,
In oppito Dresden tant pecuniam, vitelicet, pro manipulo 3 ₰ antiquos.
Wentzel Kariß, von einem stücke Ackers, das do leith an der Willischen straße 3 garben, vel 1 gr.,
Item von dem andern stücke doselbst 7½ garben vel 2½ gr.
Donath Kaphan, von einem stücke, auch doselbst 7½ garben vel 2½ gr.
Andres Kühne, von einem stücke, auch doselbst 4 garben vel 12 ₰ ant.
Hans Huefener, von einem stücke an der Rosengaße 6 garben vel 2 gr.
Mattes Kiemöller, von einem stücke an der Rosengaße 4 garben vel 12 ₰
Greger Langebrücke, von einem stücke doselbst 7½, garben, vel 2½ gr.
Donath Conrade, von einem stücke doselbst bey dem Weher 12 garben vel 4 gr.
Nickel Polierer, von einem stück bey der Jeckelyn, das do Furhack hat gehabt, an der Rosengasse, 15 garben, vel 5 gr.
Paul Golttschmidt, von einem stücke, 1½, garben, vel ½ gr.
Idem von zweyen stücken, 6 garben, vel 2 gr.


[95]
Schönaw von Talkewitz, von einem stücke bey der Mühle, als man uf Plawen gehet, 3 garben, vel 1 gr.
Die Görynne, von einem stücke doselbst 7½ garben, vel 2½ gr.
Christoff Schneider, von einem stücke doselbst 7½, garben, vel 2½ gr.
Hans Wüstennigk von einem stücke doselbst, 7½, garben vel 2½ gr.
Schmeißer, der Zimmerman, von einem stücke, das Friederich Rentzsch gehabt hatt, 9 garben, vel 3 gr.
Ein Tuchmacher in der großen Webergaßen von einem stücke 3 garben vel 1 gr.
Simon Wilßdorff, von einem stücke bey dem Tatzberge, 15 garben, vel 5 gr.
George Körßener, – – –
Michel Gentzsch, von einem stücke kegen Plawen gelegen 15 garben vel 5 gr.
Der Apotecker, von einem stücke kegen Plawen, 15 garben vel 5 gr.
Donath Conrade, von dem Brückenfelde 15 garben, vel 5 gr., set quontam tetit 1 Schock garben, facit 20 gr. Iteo scrutetur tiligenter.
Die Paul Seilerinne in der Sehegaßen von einem stücke an der Willischen straße 3½ garben, vel 1 gr. 3 hll.
Nickel Krause, von einem stücke, auch doselbst 3 garben, vel 1 gr.
Die Nickel Kunychin, von zweien stücken doselbst, 13 garben vel 4 gr. 3 ₰
Die Henze Bottyn, von einem stücke doselbst 4 garben vel 1 gr. 3 ₰
Item von einem andern stücke 1 garbe vel 3 ₰
George Heinrich sutor in der Sehegaßen von einem stücke bey dem Zellischen wege 3 garben vel 1 gr.
Hæretes Freytages von einem stücke an der Dippelswaldischen straße 6 garben vel 2 gr.
Die Tharandyn von einem stücke vor der Rosengaße 9 garben vel 3 gr.
Asmus Finger von einem stücke im Bodeme gelegen 6 garben vel 2 gr.
Jöstel Judex, von zweien stücken, die do gewest sein der Beuerinn, im Bodeme gelegenn, 11 garben, vel 3 gr, 6 ₰. Set non tetit in quinque annis, nec vult tare, quare autiatur eius excusatio.
George Dehne, von einem stücke an der Pirnischen straßen, das Spilners gewest ist, 6 garben vel 2 gr, set non tetit in quatuor annis nec intentit tare, Autiatur eius excusatio.
[96]
Gansauge, von einem stücke an der Pirnischen straße, 12 garben vel 4 gr.
Simon Lincke von dreien stücken doselbst 9 garben, vel 3 gr.
Die Heydeleryn von einem stücke doselbst 9 garben vel 3 gr.
Die Nickel Brunitzyn in der Sehegaßen von einem stücke am Zellischen wege 9 garben, vel 3 gr.
Lorentz Wetzel, von einem stücke doselbst 8 garben vel 2½ gr.
Vom Spittelfelde zu S. Bartholomaeus, uf dem Hanenberge, 22 garben vel 7 gr. 3 ₰. Hans Gro tat, quia est Procurator.
Dominus Kluge, von einem stücke bey dem Teiche[199] 6 garben, vel 2 gr.
Die Peter Reynlenderin von Zweien stücken an der Pirnischen straßen, 9 garben, vel 3 gr, Et non tetit in quatuor annis.
Ulman Zimmerman, von einem stücke an der Dippolswaldischen straße ½ motium siliginis.
Reynhart Steynmetze von zweien stücken an der Katzbach 6 garben, vel 2 gr, Et non tetit in tribus vel quatuor annis.
Keckesteyn von einem stücke bey der Bürger teiche gelegen 12 garben utriusque, vel 4 gr. Et non tetit in octo annis.


Villa Strowlen.
Philip Schneider, habet 3 quart. hinter dem Steine Et tatmodios siliginis, 3 quart. avenae.
Item habet 1 quart. vor dem Steine Et tat ½ modium siliginis, ½ modium avenae.
Mattes Ranisch habet 3 quart. vor dem Steine Et tatmodios siliginis et tantum avenae.
Hans Frantze Junior habetquart. hinder dem Steine Dat 3 quart. siliginis, 1½ quart. avenae.
Nickel Stubenrauch habetquart., halb vor dem Steine, halb hinder dem Steine Et tat 3 quart. siliginis, ½ modium avenae.
Peter Jahn habet 1 quart. vor dem Steine, Dat ½ modium siliginis, ½ modium avenae.
Hans Heidenreich habet 1 quart. hinder dem Steine, Dat 1 quart. siliginis, ½ quart. avenae.

[97]

Ortsverzeichnis.




Altendresden 36, 53, 71, 74.
Altenzella 40.
Altfranken 42, 74, 86.
Aussig 19.
Auswik 33, 53, 67, 71, 87.
Babisnau 23, 62.
Baderitz 61.
Bannewitz 32, 33, 35, 42, 53, 71, 88.
Bärenklause, s. Kolzscha.
Baßlitz 64.
Belgern 11, 30.
Birkigt 37, 72, 74.
– Flurnamen 38, 72.
Birkwitz 23.
Blasewitz 19, 23, 72.
Boderitz (1431 Podenbrose, 1495 Poderwitz) 32, 33, 44, 53, 67, 72.
Boritz 30.
Borlas 39.
Borthen (Groß-, Klein-) 23, 69, 77, 78, 81.
Borzen 57.
Boxdorf 44.
Briesnitz (Bresnice) 8, 22, 34, 57, 72, 81, 85.
Brösgen (Bresen) 11, 76.
Buistrizi 22, 29, 34, 36.
Burgk 40, 73, 74.
Burgstädtel bei Briesnitz 57, 84.
Cinici 22.
Coschütz (Koschwitz) 3, 8, 13, 14, 24, 32, 33, 38, 47, 60, 67, 68, 73, 93.
– Skizze 7.
Cossebaude 73.
Cotta 32, 73.
Cunnersdorf bei Boderitz 44, 68, 73.
Cunnersdorf bei Glashütte 39.
Dalaminzien 12, 21, 27.
Deuben 74.
Dobritz bei Dresden 23, 32.
Döhlen 23, 32, 33, 35, 38, 44, 49, 53, 68, 74, 92.
Dohna 9, 20, 23, 40, 70, 74, 86
Döltzschen (Teltzschen) 32, 33, 38, 41, 44, 53, 74, 86, 92.
Dresden 11, 30, 32, 48, 74, 87, 88, 94.
– Flurnamen 36, 94, 95, 96.
Eutschütz 23, 35, 80, 90, 91.
Fischersdorf 12, 36.
Franken bei Golberode 75, 76.
Frankenberg bei Dresden 32, 53, 67, 75.
Freiberg 29, 40.
Gamig bei Dohna 9.
Der Gamig bei Leubnitz 50.
Gana 20.
Gauernitz 12, 75.
Gaustritz 80.
Gittersee (Gitterschein) 32, 33, 53, 66, 67, 74, 75, 92.
Gödlitz 83.
Gohlis bei Dresden 12, 23, 47, 49, 75.
Golberode (Gollebrode) 11, 23, 62, 64, 70, 75, 80, 90.
– Skizze 63.
– Flurnamen 75, 76.
Goldne Höhe, s. Golig.
Golig 11, 42.
Gommern 28, 45.
Gompitz 19, 44, 45.
Goppeln 19, 74, 76, 80.
Gorbitz 32, 76.
Gostritz 17, 65, 76, 80.
Gozebudi 22.
Grodice 22.
Großborthen 32.
Großburgk 41.
Großenhain 90.
Großgraupa 23.
Großkauscha 77.

[98]

Großlockwitz 83.
Großomsewitz 56.
Gruna bei Striesen 23, 32, 49, 76.
Gruna bei Niederwarthe 57.
Heide 30.
Heidenau 23, 77.
Hirschbach 39.
Höckendorf 39.
Hohenwussen 61.
Die Horke 5, 42, 71.
Hosterwitz 23.
Der Hummelstein 44.
Kaditz 72, 74.
Kaitz 32, 33, 35, 44, 77, 93.
Kauscha 19, 23, 32, 49, 77, 80.
– Skizze 51.
– Flurnamen 50.
Kautzsch 23.
Kemnitz 12.
Kiebitz 61.
Kleba 23. 80.
Kleinburgk 41, 73, 79.
Kleinkauscha 49, 77.
Kleinlockwitz 57, 83.
Kleinluga (Lußk, Lauschke) 57.
Kleinmockritz 61.
Kleinnaundorf 41, 45, 80.
Kleinostra 57.
Kleinpestitz (Pestewitz, Pesterwitz) 14, 31, 32, 33, 53, 80, 85, 93.
Kleinzschachwitz 80.
Knobelsdorf 61.
Kolzscha (Bärenklause) 23, 32, 62, 69, 80, 90.
Kopidlno 17.
Der Kranichsee 35.
Krebs 23.
Der Landgraben 35.
Laubegast 80.
Lauenstein 88
Lauschke, s. Kleinluga.
Die Lausitz 19.
Die Leißnitz 74, 88.
Leitmeritz 19.
Der Lerchenberg 39.
Leuben 23, 32.
Leubnitz 19, 32, 35, 61, 65, 80.
Leuteritz 80.
Liebethal 43.
Lipen (Wüstung bei Dresden, Leipen, Leuba) 32, 80.
Liubituwa, s. Löbtau.
Lockwitz 5, 8, 23, 28, 32, 34, 77, 78, 80, 82.
Die Lockwitz 22.
Löbnitz 29.
Löbtau (Liubituwa, Löbda) 13, 14, 22, 32, 34, 53; 81, 94.
– Skizze 82.
Die Lößnitz 19.
Luciwice 22.
Luderuwice 22.
Luga bei Dohna 20, 57.
Lußk, s. Kleinluga.
Magdeburg 22.
Mehren 61.
Meißen 20, 26, 29, 59.
Merbitz 23.
Mergendorf 30.
Meuscha 32.
Meusegast 23.
Meußlitz 32.
Milska (Oberlausitz) 19.
Mischwitz 17.
Mochau 11.
Mockritz bei Dresden 32, 33, 35, 53, 67, 68, 83, 93.
Mococize 22.
Der Moldengraben 20.
Morzane (Gau) 52.
Mügeln bei Pirna 23, 43.
Die Müglitz 20, 22, 43.
Naußlitz 34, 42, 44, 53, 74, 81, 83.
Neu-Ostra 83.
Nickern 8, 80, 83.
Niederhäslich 11, 44, 74.
Niedermuschütz 61.
Niedersedlitz 32, 80, 83.
Niederwartha 6, 83.
Nisan 5, 20, 24, 27, 45, 52.
Nöthnitz (Nedewitz) 14, 18, 32, 33, 35, 43, 53, 68, 71, 84, 88, 92.
Oberjahna 61.
Ockerwitz 8, 84.
Der Ötz 76.
Oicice 22.
Omsewitz 8, 32, 84.
– Skizze 56
Opitz 74.
Orlagau 52.
Ostra bei Dresden 32, 34, 57, 60, 81, 85.
Ostro bei Kamenz 24.
Pappritz 32.
Pegenau 68.
Pesterwitz 29, 32, 35, 52, 68, 74, 85, 89. 93 [WS 2]
Pieschen 72.
Pillnitz 23.
Pirna 77.
Plauen 14, 33, 43, 44, 53, 75, 86.
Ploschwitz 23.
Poisengrund 43.
Poisenwald (Bobizsin, Bosenn) 40, 44, 71.
Poppitz bei Dresden 53, 74, 86.
Poppitz bei Riesa 30.
Possendorf 91.

[99]

Potschappel (Poitzappel) 32, 33, 35, 43, 44, 53, 74, 86, 88, 92.
Prag 65.
Praschütz (Wüstung) 76.
Pratzschwitz 23.
Prettin 29.
Prohlis 32, 88.
Pulsitz 61.
Rabenau 40.
Räcknitz 32, 53, 88, 94.
Rähnitz 68.
Raubschloß (Robisch), s. Dohna.
Reick 80.
Reinhardsgrimma 39.
Rennweg 19.
Riesa 30.
Rippien 23, 62, 69.
Rochlitz 61, 65.
Röhrsdorf bei Dohna 69.
Rosentitz 18, 34, 35, 80, 88, 90.
Roßthal 32, 34, 52, 66, 67, 68, 86, 89, 92.
Saalhausen 86.
Scharfenberg 48.
Schlagwitz 61.
Schletta 61.
Schweinsdorf 74.
Seerhausen 11.
Seidnitz 23, 32, 89.
Seifersdorf 39.
Serkowitz 72.
Seußlitz 48.
Sobrigau (Zcobligor) 23, 32, 44, 49, 80, 89.
Söbrigen (Sebegrun) 23, 62.
Sporbitz (Sparewitz) 23.
Stetzsch 2, 89.
– Skizze 2.
Strehla 55.
Strehlen (Strewlen, Strowlen) 19, 23, 32, 35, 53, 65, 67, 89, 96.
Striesen 35, 57, 76.
Stroischen 61.
Sürßen 23.
Soppen (Suppen) 61.
Das Tännichtwasser 22.
Der Tatzberg 35, 74, 95.
Tharandt 44.
Thorun 44, 86, 90.
Tolkewitz 23, 76, 81, 90.
Torna bei Leubnitz 61, 68.
Trieske 11.
Weida bei Riesa 30.
Die Weißeritz (Bistrice, Wisteritz) 5, 22, 29, 43.
Weißig bei Döhlen 74.
Weitzschhufen 74.
Weixdorf 73.
Welschhufe 14, 35, 90.
Wernten (Wirnotine) 22.
Die Weßenitz 43.
Der Wilisch 39, 44.
Wilschdorf bei Dresden 44.
Wittgensdorf 39.
Woz 22, 83.
Wurgwitz 14, 44.
Zauckerode 32, 33, 53, 66, 86, 92.
Zitzschewig 23, 24.
Zlomizi 12.
Zschertnitz (Zschertitz) 32, 53, 93.
Zschiedge 91.
Zschieren 32.
Zschonerbach 22.

[100] [101] [102]

Die Siedlungen des Windberggebiets.

[103] [104] [105] [106] [107] [108] [109]


  1. Vergleiche Johannes Deichmüller, Sachsens vorgeschichtliche Zeit (Wuttke, Sächsische Volkskunde, 2. Auflage). Derselbe, Die Gegend von Dresden in vorgeschichtlicher Zeit (Beilage des Dresdner Anzeigers vom 8., 15. und 22. September 1907). Ferner: Jsis, Sitz. 1910, S. 7. Für das Folgende durfte sich der Verfasser auf das „Königl. Archiv vorgeschichtlicher Funde aus Sachsen“ (Herr Hofrat Prof. Dr. Deichmüller) und auf den Entwurf einer vorgeschichtlichen Karte der Gegend von Dresden des Herrn Geh. Baurat Wiechel stützen. Die Benutzung der Flurkrokis der Königl. Sächs. Kommission für Geschichte verdankt der Verfasser Herrn Archivrat Dr. Beschorner, dem er ebenso wie Herrn Hofrat Dr. Deichmüller für gütige Durchsicht der Aufzeichnungen zu lebhaftem Dank verpflichtet ist.
  2. Siehe Anhang unter Stetzsch.
  3. Gustav Kossinna, Die indogermanische Frage archäologisch beantwortet. (Zeitschrift für Ethnologie, 1902, S. 161.)
  4. Georg Wilke, Wo lag die Heimat der Kimbern und Teutonen? (Deutsche Geschichtsblätter, herausg. v. Tille, VII, S. 291.)
  5. Ludwig Schmidt, Die germanischen Bewohner Sachsens vor der Slawenzeit. (Wuttke, Sächs. Volkskunde, 2. Aufl.)
  6. Thietmar, VI, 59.
  7. Siehe Anhang unter Coschütz.
  8. Die Heidenschanzen behandeln Preusker, O. Schuster, Die alten Heidenschanzen Deutschlands, 1869, Behla, Die vorgeschichtlichen Rundwälle im östlichen Deutschland, 1888 usw.
  9. Siehe Anhang unter Niederwartha.
  10. Ger.-B. von Lockwitz, Kauscha und Leuben (Amtsger. Dr.) 1565, BI. 302: 1594 hat der gestrenge ehrenfeste Hans Alnpeck zur Lockwitz und Niederbieberstein Jorge Hoyern, dem Jüngeren, des Richters Sohn zu Nickern, die Schefferswiese zu Lockwitz im Grunde unter dem Burgberge verkauft." Auch an and. Ort (Ger.-B. v. Oberlockwitz v. 1604, Bl. 100 usw.).
  11. Eine Sammlung davon im Prähistorischen Museum zu Dresden. Der Robisch liegt unmittelbar am Bahnhof zu Dohna.
  12. Siehe Anhang unter Dohna.
  13. Hofrat Dr. Deichmüller hält den Robisch für die ältere, den Schloßberg für die jüngere Anlage.
  14. Sello, Zur Literatur der Roland-Bildsäulen (Deutsche Geschichtsblätter, herausgegeben von Tille, II, S. 2).
  15. Beyer, Alt-Zelle, 1855, S. 242.
  16. Knauth, Altzellische Chronik VI, S. 129.
  17. Flur Niederhäslich.
  18. Von drezga Wald stammt der Ortsname Dresden ab. Ein Ortsteil Trieske befindet sich oberhalb Dresden bei Zschieren.
  19. HSt A. Collectio Schmidiana, Amt Dresden, Mühlensachen, 2. Abt.
  20. Cod. II, 1, 388: una piscatura, quae vocatur Geze.
  21. HSt A. Wittenberger Archiv. Loc. 4334, 12 b, vol. I.
  22. Thietmar, V, 36.
  23. Cod. I, 1, 136.
  24. Nach Wuttke, Die Besiedlung Sachsens (Neue Jahrbücher für das klassische Altertum, 1898), hat zuerst. J. E. Spitzner 1791 den Ausdruck Rundling angewendet.
  25. Man hat allerdings auch behauptet, daß der Rundling und das Gassendorf aus einer anderen Zeit stammen. Schlüter, die Siedelungen im nordöstlichen Thüringen (1903), nimmt für die Unstrutgegend an, daß der slawische Rundling in letzter Linie auf deutsche Einflüsse zurückgehe (S. 304).
  26. Einzelne Brunnen, wie die „Böhle“ zu Wurgwitz, der „Welschborn“ zu Welschhufe usw. hatten besondere Namen.
  27. Ger.-B. des Guts Nöthnitz anno 1620, Bl. 350 (Amtsger. Dresden).
  28. Vgl. hierzu auch Pfau, Topographische Forschungen über die ältesten Siedlungen der Rochlitzer Pflege, S. 45. – Meiche im N. Lausitz. Magazin LXXXIV, S. 157, 170.
  29. Zu Löbtau liegt ein größeres Gräberfeld am Rande des alten Ackergeländes auf der sogenannten „Rotzsche“, unweit einer Steinzeitsiedlung. Die Lage ist sehr bezeichnend, da die „Rotzsche“ bester Boden ist. Diese Flureinteilung stammt vermutlich aus der Zeit vor 1068 (siehe Anhang: Löbtau). Vgl. auch Heft 21 der Mitt. des Vereins für Geschichte Dresdens, S. 5.
  30. Siehe Anhang unter Kleinpestitz.
  31. Die Pschipolnitza der heutigen Wenden (Haupt, Sagenbuch I; Meiche, Sagenbuch des Kgr. Sachsen, S. 353).
  32. J. Peisker, Die älteren Beziehungen der Slawen zu Turkotataren und Germanen (Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte III, S. 187), 1905.
  33. Ebendort S. 290, 320 – 329, 484, 530.
  34. Ebendort S. 306, 350.
  35. Meitzen II, 464; III, 423.
  36. S. 352.
  37. Moritz Heyne, Fünf Bücher deutscher Hausaltertümer I (1899), S. 200. – Das Leihen von Feuer war durchaus üblich. Zu Leubnitz bei Dresden wird 1516 geboten, gute Achtung auf das Feuer zu geben „und, wan es von Einem nachbar zu dem andern geholt, daß es in einem top wohlverwahrt getragen“ (R.-A. Urk. Nr. 206, Bl. 28).
  38. Eine eigentümliche Abgabe ist das „Laubgeld“ einzelner altsorbischer Orte (Goppeln, Gompitz und Strehlen). Mit der Abgabe für Laubrechen in anderen Dörfern kann es nichts gemein haben. Es wurde von Feuerstätten gegeben (Erbbuch des Amts Dresden von 1547 u. a. a. O. Register des Hofmeisters zu Leubnitz 1516). Vielleicht reicht es in alte sorbische Verhältnisse zurück.
  39. Ger.-B. von Lockwitz 1558, Bl. 166.
  40. O. Gruner, Blasewitz (Besitzergreifung des Schenkenguts). Die Einweisung im deutschen Westen war an andere Formen geknüpft (Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, 1828, S. 187).
  41. Erben, Regesta Bohem. I, Nr. 78 (993).
  42. Vor allem ist hier der Rennweg zwischen der heutigen Lößnitz und der Hochebene über dem Prießnitztal zu nennen. In seiner Nähe liegen alte Gräberfelder.
  43. Die Donins, S. 332: Nickel von Köckeritz berichtet, wie Markgraf Wilhelm „dy brugke an der Molta bey dem Luge“ niederwerfen ließ und die Straße auf Pirna legte. – Hemleben: Die Pässe des Erzgebirges 1911, erklärt den Weg von Böhmen über Dohna als den ältesten über das Gebirge zwischen dem Fichtelberg und der Elbe.
  44. Über vorgeschichtliche Funde auf dem Meißner Burgberg vgl. Neues Archiv XXXI, S. 377. – Über die älteste Geschichte Meißens vgl. O. E. Schmidt, Kursächsische Streifzüge III. Band, u. a.
  45. Cod. II, 1, 3 (967).
  46. Vgl. hierzu Sebald Schwarz, Anfänge des Städtewesens in den Elb- und Saale- Gegenden, 1892 (Diss.), S. 6, 10 u. a. O.
  47. Nach Kötzschke, S. 11, stammt die Bezeichnung „Burgward“ aus Ostfalen.
  48. B. Knüll, Die Burgwarde, 1895 (Diss.). – Die Besprechung von E. O. Schulze (Neues Archiv XVIII, S. 179) kann nicht als entscheidend gelten.
  49. P. J. Schafarik, Slawische Altertümer, 1844, Bd. II, S. 673.
  50. B. Knüll, Die Burgwarde, S. 34. Siehe auch Riehme, S. 165 ff. Denselben Gedanken vertritt Hennig, Boden und Siedlungen im Kgr. Sachsen, 1912 (Diss.).
  51. Cod. II, 1, 32.
  52. Cod. II, 1, 38.
  53. Cod. II, 1, 32.
  54. Cod. II, 1, 29.
  55. F. Winter, Die Germanisierung und Christianisierung des Gaues Morzane (Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg IV, S. 330.)
  56. Ermisch, Die Dohnasche Fehde (Neues Archiv XXII, S. 233).
  57. Hemleben, Die Pässe des Erzgebirges, 1911. – Zur damaligen Beschaffenheit der Übergänge von Nisan nach Böhmen vgl. Meitzen II, S. 440.
  58. Cod. I, 1, S. 137.
  59. Rietschel, S. 240. Riehme, S. 206. Ergänzend hierzu sei bemerkt, daß zu Gohlis bei Dresden 1329 Wachkorn erwähnt wird (Cod. II, 5, 41). Mit der Besitznahme von Dohna fiel auch das Wachgetreide an den Markgrafen. 1445 lieferten folgende Orte der Dresdner Pflege Wachgetreide an den Markgrafen: Bratzitz, Sebegrun, Bugkewitz, Dolen, Kudischaw (Kauscha), Zcobligor (Sobrigau), villa Grunaw, Blasewitz, Kolschaw (Bärenklause), Kutzitz (Kautzsch), Rippean, Gollebrode, Bilnitz, Tischewitz, Sparewitz, Sidencitz, Tolkewitz, Czutzkewitz, Luben, Klebe, Babißnaw, Merewitz, Doberwitz, Hostenbritz, Kripp (Graupa), Eutzitz, Lugkewitz, Mogeln, Pratczitcz, Heydenaw, Crawß (Krebs), Musegast (Meusegast), Pluschkwitz (Ploschwitz), Sorsen, Primßewitz, Boratin (Borthen), Strewlen (H St A. Wittenb. Arch. Loc. 4334, 12 b, vol. I, Bl. 17a, 17b). Nach dem Erbbuch des Amts Dresden (lückenhaft) von 1547 lieferten Wachgetreide: Birkwitz, Kauschen (Kauscha), Sobliar, Blasewitz, Koltzsch (Bärenklause), Kautschitz, Gallenbrott, Babisnau, Großkrauppe, Braitschitz (bei Birkwitz), Heidenau, Krebs. Nach derselben Quelle gab Coschütz Wachgetreide in das Maternispital und Gostritz Wach- oder Heerfahrtsgeld Über „Wachgetreide zu Zitzschewig“ vgl. Rep. XLVII (loc. 37903, Bl. 182). Wie sofort zu erkennen, sind die Orte mit Wachgetreide sämtlich slawisch benannt, sie sind der alte Kern des Gaues Nisan.
  60. Die Schanze zu Ostro bei Kloster Marienstern wurde ihrer reichen Getreidevorräte wegen geradezu die „Kornkammer“ genannt. Das Getreide findet sich hier in dichten Schichten verkohlt im Vorwall. – In der Coschützer Schanze finden sich Mengen verkohlten Getreides dem Boden beigemischt. (Gutsbesitzer Körner, Coschütz.)
  61. Ermisch, Die Dohnasche Fehde. S. 233 (Anm. 41).
  62. Schon Knauth, Altzelle, VI, 122, spricht von den Burgwarden als von alten wendischen Vogteien. Vgl. auch Schöttgen, Opuscula minora S. 58. – Schulze, S. 317. – Kötzschke, S. 12.
  63. Daß die Burgwardbezirke Verwaltungsbezirke waren, ist zweifellos. Die zahlreichen Verleihungen ganzer Burgwarde oder einzelner Rechte innerhalb ganzer Burgwarde sprechen hier entscheidend.
  64. Jireček, Das Recht in Böhmen und Mähren, I, Vorwort, und I, 1, S. 2. Es ist hier 849 von den Gesetzen und besonderen Gewohnheiten des slawischen Volkes die Rede.
  65. Palacky, 2. Band, 1. Abteilung (1839), S. 40.– über die vicinia oder opole in Schlesien vgl. Knüll, Die Burgwarde, S. 49. – Zur Gesamtbürgschaft vgl. Mitteil. des Vereins f. Gesch. der Deutschen in Böhmen, 1911, S. 176.
  66. In der Bedeutung des Ortes Dohna, der 1288 noch ein Dorf war (Cod. II, 4. 18: in villis. .. Donyn), konnte sie nicht wurzeln. Über den Schöppenstuhl vgl. Schlauch (Neues Archiv, XXVI S. 209 ff. und XXVIII, S. 321 ff.) Der Schöppenstuhl des späteren Mittelalters, wie ihn Schlauch nachgewiesen hat, hatte allerdings nichts mehr mit den Zuständen der ältesten Zeit zu tun.
  67. Vgl. Anm. 1 Seite 24.
  68. Thietmar, I, 10: „Has regiones sibi fecit tributarias, Boemiam, Deleminci“ usw. – Cod. I, 13 (970): Otto I. eignet der Kirche zu Meißen den Zehnten in den Provinzen Dalaminza, Nisana usw. – tributi pars decima.
  69. Der Tribut an Honig und Pelzwerk zeigt, daß die Wälder um die sorbischen Burgwarde nicht ungenutzt lagen. Die Bienen hielt man nicht in den Siedlungen, sondern ging ihnen im Walde nach.
  70. Sachsenspiegel, 2. Buch, 48. Artikel.
  71. Dies ist z. B. beim sogenannten „Gommerschen Zehnten“ in der Umgebung von Lockwitz und Gommern der Fall. H St A. loc. 37903, Nr. 173, Acta das Zehntgetreide usw.
  72. Cod. II. 1, 244: per ipsum collectorem decimae (1277).
  73. H St A. loc. 8987, Der Vicarien, Präbenden und Obedientien des Stifts Meißen Einkünfte 1529, Bl. 143: „Eyn vorsamler sulchs getreydes gybt“ usw.
  74. Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, 21. Heft, S. 28.
  75. [R. A.] Register 1567: „Garbenzins uffn Dörffern und umb Dresden: Nota die Pauern, welche Zehndengarben geben, binden und geben ire garben nicht, wie sie ire garben und mandeln sitzen, sondern sie binden sie kleiner und abgesondert, wie sie auch vor viel Jaren bey iren Eltern und vorffaren geben haben.“
  76. Oder wie dies beim Propst der Fall, einen Teil des der Kirche gehörenden Zolls.
  77. Cod. II, 1, 28 (1063).
  78. Cod. II, 1, 52 und 53 (1160). In späterer Zeit finden wir den Meißner Dekan auch mit einem Archidiakonatsprengel (im Norden der Mark Meißen) begabt (vgl. Neues Archiv XXIV, S. 59).
  79. Dem Dekan lag noch im späteren Mittelalter die Aufsicht über die Stiftsbaumeisterei ob (Cod. II, 2, 629: magister fabricae, qui per decanum et capitulum ecclesiae nostrae praedictae consuevit et debet deputari [1373]. Ursprünglich war die Baumeisterei vermutlich selbst ein Amt des Dekans. Schon vor 1013 besaß übrigens das Stift Liegenschaften (Cod. I, 1, 62).
  80. Vgl. Anm. 53 bei Schwarz, Anfänge des Städtewesens in den Elb- und Saalegegenden. Vgl. ferner ebendort S. 6 und 7. – Ein Beispiel, wie Burgwarde als Erhebungsgebiete des Zehnten ausgetauscht wurden, bieten im Jahre 1163 Löbnitz und Prettin. Die Bezirke heißen zwar in der Urkunde Gaue, sind aber Burgwarde. Vgl. auch Kötzschke, S. 12.
  81. Buistrizi ist der urkundliche, mit dem Flußnamen der Weißeritz (Wisteritz, 1206 flumen Bistrice, 1366 Wistricz) zusammenhängende Name des Burgwards. Der Ortsname Pesterwitz kann hiervon nur eine spätere Ableitung sein.
  82. Cod. II, 1, 70 (1203): super locatione quatuor praebendarum.
  83. Im Jahre 1214 kommt zwischen dem Propst des Stifts Meißen und dem Klosterpropst von Riesa eine Einigung über die Erhebung des Zehnten in sechs Dörfern, darunter in Riesa, Heide, Mergendorf (Sentemariendorf) und Poppitz zu Stande (Cod. II, 1, 83). Diese Dörfer faßt Riehme in der Übersichtskarte zu seiner Arbeit mit Weida zur Supanie Riesa zusammen. Der Zehntbezirk des Propstes beschränkte sich aber nicht auf diese Orte. „Insuper habet magna decima in Boris et villis circumjacentibus“ heißt es 1528 von der Propstei (H St A. loc. 8987 Thumstifft zu Meyßen. Des Stifts Meißen Präbenden und desselben Einkünfte 1528). 1529 erscheint der Zehnte des Propstes zu Ryßu, Poppiz, Mergendorff, Heyde „und anderen umbliegenden“ Dörfern (loc. 8987 der Vicarien, Präbenden und Obedientien des Stiffts Meißen Einkünfte, Bl. 63b). Es ist hier nicht möglich, den verwitterten Zügen der alten Dezemverfassung, die in der Riesaer Gegend unter anderem durch Dezemkäufe des Klosters verändert wurde, weiter nachzuforschen, sicher aber besaß der Meißner Dompropst den Zehnten zwischen Riesa und Boritz als Stiftspfründe schon im 12. Jahrhundert. Von der Schenkung des Kaisers Otto II., welche dem Stift Meißen 983 den Elbzoll von Belgern bis Meißen widmete (Cod. II, 1, 11), gehörte dem Propst der Zoll zu Boritz („die probstey hat auch einen Zcoll zu Borys,“ heißt es 1529; vgl. auch Cod. II, 1, 453: totam villam Borus cum duobus allodiis, judicio, theloneo usw.). Alle diese Züge deuten auf ein hohes Alter der Bewidmung der großen Kapitelämter.
  84. H St A. loc. 9837: „Eygentliche Namliche vorzceichnus aller geistlichen Lehen Innen und ausserhalb Dresden“ usw. (1535-1539) Bl. 18 b.
  85. H St A. loc. 8987: „Der Vicarien, Präbenden“ usw. (1529) Bl. 138.
  86. Die Register finden sich im Domarchiv zu Meißen (Register 1495) als C. Nr. 355 (siehe Anhang) und im Ratsarchiv zu Dresden (Register 1567) unter den Rechnungen und Schriftstücken des sogenannten Leubnitzer Amts. Sie weichen zum Teil etwas von einander ab. Beide sind Abschriften, in denen sich Flüchtigkeiten und Weglassungen nachweisen lassen, im wesentlichen aber kommen sie überein. Diese beiden Register geben sehr eingehende Nachrichten, kürzere Verzeichnisse bieten H St A. loc. 8987, Registrum praelaturarum präbentarum et obedientiarum ecclesiae Misnensis Anno 1496, und loc. 8987, Thumstifft zu Meyßen, des Stifts Meißen Präbenden und desselben Einkünfte, 1528 (Decanatus Misnensis ... habet decimam in villis Rostal etc.).
  87. Garbenzehnt gen Meißen geben nach dem lückenhaften Erbbuch von 1547: Bannewitz, Boderitz, Coschütz, Dobritz, Döhlen, Döltzschen, Gittersee, die Wüstung Lipen, Lockwitz, Omsewitz, Pestiz, Prohlis, Roßthal, Sedlitz, Meuscha, Meußlitz, Mockritz, Zschieren, Kaitz, Bärenklause, Cotta, Ostra. Körnerzehnt gen Meißen geben: Großborthen, Gorbitz, Gruna, Kauscha, Pappritz, Seidnitz, Sobrigau, Strehlen, Leuben. Der Kreis dieser Orte deckt sich im wesentlichen mit den Angaben des Registers von 1529 (loc. 8987 „Der Vicarien, Präbenden“ usw.) und gibt ein Bild der Reste der Zehntenschenkung Otto des Großen.
  88. R A. Pergamenturk. Nr. 206, Bl. 7.
  89. H St A. loc. 10599.
  90. Cod. II, 5, 341.
  91. Dieses Verhältnis bestand vielleicht erst seit 1481 (siehe Anhang unter Mockritz). 1839 wurden seine letzten Reste abgelöst. H St A. loc. 37904 [Rep. K. Nr. 3995, lit. D]: Urkunde über die Ablösung der an die Prokuratur Meißen zu entrichtenden Garbenzinsen von den Grundstücksbesitzern zu Mockritz, Kleinpestitz, Nöthnitz, Bannewitz, Boderitz, Gittersee, Coschütz, Döltzschen, Kaitz, Döhlen, Zauckerode und Potschappel d. a. 1839.
  92. Archiv des Amtsgerichts Dresden.
  93. Cod. II, 4, 18 (1288).
  94. Cod. I, 1, 136.
  95. Domarchiv Meißen A, 1a (Liber Theodorici), Bl. 57.
  96. Deuben fällt aus. Der Grund konnte nicht ermittelt werden.
  97. Nicht aber die Grenze der Zehnterhebung des Leubnitzer Pfarrers; vielmehr stand der Zehnte jenseits des Baches (zu Rosentitz, Eutschütz usw.) verschiedenen Berechtigten zu.
  98. Die Landgräben bei Strehlen gehören wahrscheinlich ihrer Entstehung nach in das 13. Jahrhundert (1318 kauft das Stift Zelle einige Acker am Graben bei Strehlen [Beyer, Altzelle, S. 295]).
  99. Der Kranichsee war ein sumpfiger Teil an der heutigen nördlichen Begrenzung des Großen Gartens (Abriß der geschichtlichen Ortsfunde von Dresden von Otto Richter, S. 26). Der Name erscheint öfters in den Urkunden und Rechnungen des 16. Jahrhunderts, es heißt z. B. in den Visitationsakten von 1539 (H St A. loc. 10599) Bl. 11: Ein Stück Acker nach 7 scheffeln im Kranichsehe usw.
  100. Vgl. das Flurverzeichnis von Striesen im H St A. v. J. 1835, wo eine ganze Reihe Ackerstücke zwischen dem Dorf Striesen und der Stadtflur als altes Buschland erscheinen.
  101. S. 316.
  102. Neues Archiv XXXI, S. 20.
  103. H St A. loc. 4333. Register der Zugehorunge der Ampt Doringen und Meissen.
  104. Friedrich Lichtenwald hat 1445 zum Berkecht 3 besessne menre. (H St A. loc. 7997 Vorzeichnung der Erbarmannschaft in den Pflegen, 1445, Bl. 19 b). – 1595 hat Gregor Knebel ausgesagt, daß er sein Gut zum Birticht dem Ehrwürdigen Bartholomeus Künzelmann, Pfarrer zu Döhlen, ganz wohlbedechtig, auch ungedrungen verkauft hat (Ger.-B. für Potschappel [16. Jahrh.] im H St A, Bl. 292).
  105. Ger.-B. Potschappel 1636 (Amtsgerichtsarchiv Döhlen), Bl.228: 1664 wird ein Stücklein Feld zu Birkigt verkauft, „wie solches auf der Burgker oder Folge bei der Zschiedige gelegen“. Es sind spät gerodete, walzende Stücke.
  106. Leßke III, 650.
  107. H St A. Orig.-Urk. (Dp. Cap. Misn. Nr. 139 [14. Dez. 1284.]). – Die Urkunde ist erwähnt Domarchiv Meißen A. no 49, Bl. 17: Inter laicos de Delczschen et de Coswitz compositio est super discordia inter eosdem ratione agrorum et virgultorum exorta.
  108. Zu Reinhardtsgrimma, Hirschbach, Wittgensdorf, Cunnersdorf, Seifersdorf, Borlaß, Hökendorf u. a. O. noch heute bestehend.
  109. Vgl. hierzu Knothe, S. 27.
  110. 1162 stattete Martgraf Otto von Meißen das Kloster mit 800 Hufen, die er zum Teil schon hatte roden lassen, aus.
  111. Siehe die Donins: Situationsplan der Burggrafschaft Donin. Der Poisenwald gehörte 1501 zur Herrschaft Rabenau. H St A. Cop. 77, Bl. 22: 1501 wird denen v. Miltitz „das Schlos Rabenau ... wie das die Herren von Dhonen und Ihre Vettern selligen vormals Innegehapt haben... mit aller oberkeyt und dreyen welden, Nemlich den Bosenn, den Furst und den Buchwald“ verliehen. Vergleicht man die Lage der Orte auf dem Situationsplan, so ist ohne weiteres ersichtlich, daß eine Kolonisation dieses Gebiets nur mit dem Willen der Donins erfolgen konnte. Die Donins gründeten zunächst Thorun (siehe im Anhang: Thorun) und vermutlich darnach Rabenau.
  112. L. B.
  113. H St A. loc. 4334, 12b Vol. I. Bl. 7b und 14b.
  114. H St A. loc. 7997, Vorzeichnung der Erbarmannschaft in den Pflegen 1445, Bl. 15b: „Heinrich Kuchmeister hat auch zu Borg etliche erbeschaft und Jhan Peschen hat zu Borg ein gebuwergut“.
  115. Siehe Anhang unter Kleinburgk.
  116. Cod II, 1, 48 (1144).
  117. Mitteil. d. Vereins f. Gesch. Dresdens 21. Heft, S. 17.
  118. Cod. II, 1, 29. Siehe Anhang unter Löbtau.
  119. R.-A. Brückenamtsrechnungen 1370 – 1418, Bl. 2b: In panwitz sunt VIII mansus.
  120. Ger.-B. Brückenamt 1555 – 87 (Dresden) Bl. 58: Die Hufen zu Pannewitz 1571: 10 Hufen ¼.
  121. R.-A. Brückenamtsrechnung 1587 – 88: Das Rodeland, 1600: Die Hurke, u. a. O. Ger.-B. Brückenamt 1555 (Dresden) Bl. 160b (1578 Die Horcke).
  122. Ger.-B. Brückenamt 1555, Bl. 161. Siehe Anhang unter Bannewitz.
  123. Ger.-B. des Guts Nöthnitz 1620 (Dresden) Bl. 2: Das Getreidigt uf dem Forwerg Nötnitz und Horcke.
  124. Ausgießen = mit Jehsen aussetzen (ebenso in den Rügen v. Langebrück 1648).
  125. Ger.-B. Brückenamt 1555 (Bl. 201).
  126. L. B. (1349) S. 46: piscatura, ab aggere in Plawan ad semitam in Pozcapil.
  127. Cop. 40 Bl. 199 mit aller fischerie zu demselben Dorffe mogelin gehörend.
  128. Cop. 40 Bl. 95b mit der fischerie under libental.
  129. Ger.-B. für Sobrigau und Kauscha 1551 (Dresden) Bl. 102: v. Bernstein räumt den Leuten zu Sobrigau sein Hagewasser unter dem Hommel (d. h. dem Hummelstein) ein.
  130. Ger.-B. Coschütz, Boderitz usw. 1692 (Dresden) Bl. 236: Feld am Kunnersdorfer Stege und der Haacke zu Boderitz. (Die Haaken am Wilisch, zu Boxdorf und Wilschdorf sind Rodeländer.)
  131. Dresdner Geschichtsblätter 1910, S. 85.
  132. Historische Vierteljahrsschrift, 3. Jahrgang, S. 295 u. 449.
  133. Rietschel, S. 246. Riehme, S. 172 u. 208.
  134. Cod, II, 5, 112. An andern Orten ebenso früh, zu Gohlis 1329 (Cod. II, 5, 41).
  135. Im Erbbuch wird Andres Bart mit ½ Hufe, Hans Bart mit 1 Hufe aufgeführt. Dies streitet mit andern Angaben, mit den Dezemverhältnissen und mit den Gerichtsbüchern. Siehe Ger.-B. des Materniamts von 1545, Bl. 168. Darnach wurde das Allod Coschütz nach drei Hufen verrechtet.
  136. Vgl. hierzu Richter III, S. 185.
  137. Amtsgericht Dresden: Des Hospitals Materni Gerichtsbuch angefangen 1545 usw.
  138. H St A.
  139. Schulze, S. 374.– Über den geteilten Zustand der Flur 1288 siehe Cod. II, 4, 18.
  140. Siehe Anhang unter Nickern.
  141. Cod. II, 4, 18 (1288).
  142. Siehe Anhang unter Kauscha (Nr. 1 ist ausgebaut, Nr. 2 und 3 bilden Kleinkauscha).
  143. Siehe für Böhmen Palacky, 2. Band, 1. Abteilung S. 31, 32 und 2. Abteilung S. 30. – J. Peisker, Die Knechtschaft in Böhmen, 1890. – Für die Landschaft an der Unterelbe vgl. F. Winter, Die Germanisierung und Christianisierung des Gaues Morzane (Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg, V, S. 226). – „Nach dem Wendenrecht waren nur die Höfe Eigentum der Dorfbewohner, nicht die Hufen. Diese hatten sie vielmehr von dem Grundherrn nur gegen einen Pachtzins inne.“ Im Orlagau spricht eine Urkunde von „smurdis vel liberis“ (Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins von Lacomblet I, Nr. 192 zum Jahre 1057). – Über gasti siehe Schulze, S. 182, 183, 187, Kötzschke, S. 14, Knothe, S. 1 ff.
  144. Auffallend häufig finden sich alte Allode in zwei Höfe zerlegt.
  145. Schulze, S. 338. Meitzen II, S. 433 ff. (siehe im Register: milites agrarii). – Leo in seinen „Untersuchungen zur Besiedlungs- und Wirtschaftsgeschichte des Thüringischen Osterlandes“ (Leipziger Studien VI, 3) vertritt diese ältere Auffassung nur bedingt (S. 32 und 41 ff); für Nisan ist sie völlig unbegründet.
  146. Auch der bekannte Bor-Vertrag von 1071 zeigt dies.
  147. Vgl. Cod. I, 1, S. 22, 31, 37, 61, ferner Cod. I, 1, S. 96.
  148. Cod. I, 2, 82.
  149. Omsewitz major (Verzeichnis der Einkünfte aus den Thüringischen und Meißnischen Ämtern 1378 im H St A. loc. 4333).
  150. „Geschichte des Zschoner Grundes“ von Bergmann, S. 27.
  151. 1547 im Erbbuch des Amts Dresden Lauschke, nach einer Bemerkung im Titel des Ger.-B. v. Lockwitz, Kauscha und Gaustritz v. 1565 = Kleinluga.
  152. Hey, Die slawischen Siedlungen im Königreich Sachsen, 1893, S. 176 gibt Strisenkin (Cod. II, 5, 70) = Klein-Striesen.
  153. Thietmar V, 9 (siehe auch VI, 55).
  154. S. 104.
  155. S. Knothe, S. 13.
  156. L. B.
  157. Domarchiv zu Meißen, A. No. 1b: Liber Salhusii, Blatt 38.
  158. H St A. Abschrift vom Jahre 1693, Bl. 3.
  159. Vgl. hierzu die Schöppengüter des Amts Meißen im 16. Jahrhundert nach dem Erbbuch dieses Amtes. Hohenwussen II, 305; Kiebitz II, 506; Kleinmockritz II, 462; Knobelsdorf II, 510; Mehren III, 401; Niedermuschütz IV, 55; Oberjahna IV, 388; Baderitz IV, 495; Pulsitz IV, 507; Schletta VI, 91; Suppen V, 473; Strossen VI, 113; Schlagwitz V, 489 u. a. Vgl. auch die Verhältnisse im Westen; Pfau: Die Saupen vom alten Rochlitzer Landgericht (S. A. 1900).
  160. S. Anhang unter Ostra.
  161. Beyer, Altzelle, S. 631.
  162. R A., Urkunde Nr. 206, Bl. 27: „Insuper nota, quod in eadem villa sunt adhuc alii duo mansi, qui olim tenuerunt plebano unum equum qui dicitur lehnpferdt. Tunc plebanus illo tempore nunquam habuit pacem et concordiam cum illis duobus laicis pro predicto equo, Dominus Nicolaus, Episcopus Misnensis et Dominus Witigo, abbas Cellensis, fecerunt, quod de istis duobus mansis dari debent in perpetuum plebano in leubenitz annuatim super festum walpurgis una sexagena grossorum et super festum michaelis similiter una.“
  163. Heydenreich S. 26.
  164. Siehe Anhang unter Golberode. Als das Lehngut im 16. Jahrhundert geteilt wurde, war es an allen Schlägen beteiligt.
  165. H St A.
  166. Vgl. Märker, das Burggraftum Meißen (1842) über Schwierigkeiten der Erbfolge bei den Supanen (S. 136). Die Landrichter- oder Saupengüter und die Landschöppengüter trennt Märker scharf (S. 137). – Vgl. Knothe S. 16.
  167. Cod. II, 1, 267.
  168. H St A: Gerichtsbuch von Golberode 1543 – 49, Bl. 1.
  169. Thietmar VI, 55.
  170. Knüll, Die Burgwarde S. 19. – Über Roßdienst siehe Schulze S. 99, 104 – Georg Liebe, Die berittene Landfolge in Niedersachsen (Thüringisch-Sächs. Zeitschr. f. Geschichte u. Kunst I, 1. Heft S. 51). – Die „Saupenpferde“ erwähnt Pfau ‚Die Saupen vom alten Rochlitzer Landgericht‘, S. 27.
  171. R A, Urkunde Nr. 206, Bl. 28. Den Bauern der Dörfer Leubnitz, Strehlen, Gostritz usw. wird 1516 verboten, am Ostersonntag um die Saat zu reiten: „Jtem es sollen auch dye bewonner diss weychbildes nicht am heyligen Ostertag umbs getreide zu reitten, Sunder am Montag darnach sal ynen sollichs nach alder gewonheyt zu haldenn nachgelassen seynn.“ – Als uralte slawische Sitte, als eine Handlung, die die Ausstellung einer Urkunde ersetzt, bezeichnet Ermisch das Umreiten der Flur, vgl. die Anfänge des sächsischen Städtewesens (Wuttke, Sächs. Volkskunde). – Der Sage nach rächte Thiemos Sohn Thiemo beim Osterreiten einen Schimpf (Cod. I, 1. S. 133)
  172. Cod. II, 1, 375.
  173. Schulze, S. 217.
  174. Ebensowenig kann bei manchen Dresdner Geschlechtern, den Busmanns und anderen, die vor allem Kaufleute waren, davon die Rede sein. Die städtischen Stiftungen wirtschafteten meist mit Hofmännern.
  175. H St A. Erbbuch des Amts Dresden.
  176. H St A., cop. 39, Bl. 106b: es wird bestätigt, das der Jude das Dorf „vincencio busmann mit allen rechten aberclagt, erfordert und erstanden had von schulde wegen, die ym der genante vincencius schuldig gewest ist“.
  177. Siehe Anhang unter Kolzscha und Nöthnitz.
  178. H St A. loc. 9908 Ger.-B. v. Golberode 1550 – 1571, Bl. 7.
  179. Ger.-B. für Sobrigau und Kauscha 1551 (Dresden) Bl. 75.
  180. Ebendort Bl. 76, 99, 119 b, 122, 126b, 204 usw.
  181. Siehe LB.
  182. Ger.-B. f. Sobrigau u. K. 1551, Bl. 217.
  183. Ger.-B. f. Golberode 1550 – 1571 (H St A, loc. 9908), Bl. 284 ff.
  184. Ebendort Bl. 288.
  185. Ebendort Bl. 338 b.
  186. Die Ausführungen sollen zur Ergänzung des vorhergehenden dienen. Sie sind auf das linke Elbufer beschränkt. Slawische vorgeschichtliche Reste haben sich bis jetzt auch nur auf dem linken Elbufer gefunden. Eine Ergänzung für das rechte Elbufer bietet zum Teil das 21. Heft der Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens (Kaditz). Für die ersten Erwähnungen von Ortschaften vgl. Haug (16. Heft der Mitteilungen des Vereins für Gesch. Dresdens S. 19), Hey (die slawischen Siedlungen des Kgr. Sachsen) u. a. Quellen.
  187. Ger.-B. von Mickten (H St A) Bl. 47: Kauf zu Pieschen um ½ Hufe „vor der Heiden“ (1610 in Micktener Gerichten).
  188. H St A, Flurverzeichnis von Kleinburgk (v. 1835).
  189. Eine kleine Sammlung im Schloßrestaurant zu Dohna.
  190. Vgl. Richter, Geschichte der Stadt Dresden, I, S. 2. Der Bronzefund am Tatzberg, das Urnenfeld an der Vogelwiese und das Urnenfeld an der Lennéstraße sind besonders hervorzuheben; sie liegen zwar außerhalb der alten Stadtmauer, gehören aber sämtlich zum älteren Stadtgebiet. Siehe auch unter Ostra und Poppitz.
  191. Die Identität der Güter läßt sich auch aus den in den Käufen aufgeführten Zubehörstücken erweisen. Auf die Anführung der genauen Belegstellen mußte des großen Umfangs wegen hier verzichtet werden.
  192. Oscar Winkler, bis 1909 zu Kauscha, † im 64. Lebensjahr am 16./11. 1911. Die Familie läßt sich auf dem Gut bis 1516 zurück verfolgen.
  193. Falland, Geschichte des Orts Löbtau, S. 51.
  194. Die Familie besitzt das Gut seit 1570. (Nach dem Gerichtsbuch von Omsewitz im H St A kauften die Brüder Pietzsch von Ockerwitz in dem genannten Jahre das Gut.)
  195. Die Summe wird dort mit 19 Schock angegeben.
  196. Zinsgüter nach den Bestimmungen römischen Rechts (nach dem tatsächlichen Bestand Erbzinsgüter).
  197. Verfasser dieses weicht mit dieser Annahme von der Auffassung, die Richter in seiner Gesch. der Stadt Dresden, I, S. 14, vertritt, ab. Zwischen der Lage des ältesten Dresden (an der heutigen Frauenkirche) und der Siedlung Auswik befindet sich ein so weites und zum Teil so fruchtbares Gelände, daß selbständige Siedlungen hier vermutet werden müssen. Ebenso wie östlich der heutigen Lukaskirche Spuren einer älteren sorbischen Siedlung nachweisbar sind, wird der günstig gelegene Poppitzplatz früh besiedelt worden sein. Auch die Äckerverteilung läßt dies vermuten.
  198. Der Verfasser dieses ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß Schiffner 1856 Tharand für Thorun, allerdings ohne jede Begründung, aufführt (H St A, Y, 14 b: Wüste Marken von Kandidat Schiffner, Mscr. 1856).
  199. Flurstücke „am Teich“ finden sich 1835 nahe dem heutigen „Bergkeller“ am Zellischen Weg (H St A, Flurverzeichnis von Dresden, 1835 und Flurnamenverzeichnis von Dresden bearbeitet vom Verfasser dieses).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: zn
  2. Seitenzahl 93 wurde handschriftlich ergänzt