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alles auf fleißige Bitten des Untertans geschehen sei, kann als Gegenbeweis sicher nicht gelten.

Zwanzig Jahre später erlischt auch das Lehngut zu Golberode. Bis zum Jahre 1552 hat es Kaspar Schuricht innegehabt, bei seinem Tode ist das Lehnpferd „dem Herrn Hans Christoph von Bernstein anheimgestorben“[1]. Für vier silberne Schock haben die Erben Kaspar Schurichts es wieder auslösen dürfen. Zwanzig Jahr lang ist das Lehngut in Pachthand. Die Pachtinhaber müssen versprechen, daß sie dem „Herrn ein tüchtig leinpferd halten und dem Herrn schicken, so oft dies der Herr bedarf“[2]. Endlich 1571 sind die Erben willens, das Gut zu teilen. „Durch fleißiges Bitten und zur Erhaltung und Besserung ihrer aller Nahrung“ vermögen sie, wie es heißt, den Herrn in diesem Jahre dahin, daß er das Lehngut in Erbgut verwandelt, den Roßdienst ganz todt und abgetan lassen sein will und dafür einen Erbzins auf das Gut setzt[3].

Dieser Ausgang kann nicht überraschen, wenn man das Bemühen der Grundherrschaft, die Erbgerichtsgewalt uneingeschränkt geltend zu machen, berücksichtigt. Überraschend sind nur hier wie bei dem Gute zu Rippien die Lasten, welche die Besitzer auf sich nehmen, um die Zustimmung des Grundherrn zu erlangen. Anscheinend übersteigen sie den Wert des Lehnpferds bei weitem, und es kann nur die eine Erklärung geltend gemacht werden, daß die Erfahrung erbrechtlicher Schwierigkeiten es gewesen ist, welche die Besitzer zu ihrer Haltung bestimmte. Es war dies das Ende des letzten bäuerlichen Lehnguts im altsorbischen Gebiet der Dresdner Pflege. Ein merkwürdiges Zusammentreffen fügte es, daß fast gleichzeitig mit anderen Resten älterer Zeit in der Dresdner Pflege aufgeräumt wurde. In derselben Zeit, in welcher das Lehngut zu Golberode erlosch, wurde der alte Schöppenstuhl zu Dohna aufgehoben und mit dem Leipziger vereinigt, fast in demselben Jahre, 1572, erschienen Kurfürst Augusts „Konstitutionen“, ein Werk, das die rechtlichen Verhältnisse auch des bäuerlichen Grundbesitzes auf neue Grundlagen brachte.




  1. Ger.-B. f. Golberode 1550 – 1571 (H St A, loc. 9908), Bl. 284 ff.
  2. Ebendort Bl. 288.
  3. Ebendort Bl. 338 b.