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opferreichsten Monat, nahm die Sterblichkeit langsam aber stetig ab, und die bangen, geängsteten Gemüter konnten wieder aufatmen. Vom 16. September haben wir den Brief eines Dresdner Bürgers Buchwald[1]; er schreibt: „... denn diesen Monat allhier schon 516 Personen in der Stille begraben worden. Denn nunmehr der Winter bald vor der Tür, so wird hernach, ob Gott will, die Infektion nicht so stark mehr grassiren.“ Trotz anhaltender Abnahme übte man die größte Vorsicht[2]. Dem Kurfürsten war berichtet worden, daß aus den umliegenden Dörfern Bauern ihre Weiber und Kinder in die Stadt quartierten. So wenig er ihnen diese Sicherung mißgönnte, so verbot er doch solches Vornehmen ausdrücklich, damit nicht, wie anderwärts geschehen, „das contagium von Tage zu Tage je länger, je weiter fortgebracht werden möchte.“

Und wiederum am 22. November forderte er energisch die Säuberung der Gassen, besonders der, an deren Ende sich die Tore befanden. Schon am 12. März 1634 wieder ermahnte er eindringlichst zur Ordnung und Reinlichkeit auf Gassen und Märkten Neu- und Altendresdens, die voller Wagen und Holz stünden und voller Kehricht. Schutt, Steine, Mist und Unflat lägen.

1637 und 1639 forderte die Pest nochmals weit über 1000 Opfer, und 1643 endlich war für Dresden das letzte Seuchenjahr während des Krieges.

Die Zahl der Pestverstorbenen war außerordentlich hoch, daran ist nicht zu zweifeln, und diese Tatsache tritt noch besonders deutlich hervor, wenn der Verlust zur vorhandenen Einwohnerzahl in Beziehung gesetzt wird. Immerhin muß man die Angaben in allzu runden Hunderten und Tausenden mit Vorsicht aufnehmen. Ferner darf nicht unbeachtet bleiben, daß die gemeldeten Ziffern, auch wenn sie ausdrücklich unter einem Vermerk wie „die von der grausamen Seuche der Pestilenz hingerissen“ auftreten, in der Regel Abzüge erfordern, da eine statistische Aufzeichnung der Verstorbenen nach Todesursachen für jene Zeit nicht eben Brauch war und die Totenzettel und Pestlisten einfach die Gesamtheit der Verstorbenen angaben.

  1. Mitt. G. Dr. B. X, S. 7.
  2. F VII, 3.