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eine Kanne Zerbster Bier zu 15  ₰
ei Ka Torgauisch Bier z 15
ei Ka Pirnisch Bier z 10

1622, im Teurungsjahr, verlangte man für die Kanne fremden Bieres 3 gr.

Gleich dem Bierschank war auch der Weinschank für die Bürger eine Quelle des Verdienstes. Weniger waren es selbsterbaute, als vielmehr erkaufte fremde Weine, die man zum Ausschank brachte. Die städtische Aufsicht dabei war streng. Sobald fremde Weine angebracht wurden, mußte der bescheinigte Einkauf vorgewiesen werden, natürlich wegen der darauf ruhenden Steuer: von jedem ausgeschenkten Eimer Landwein 8 gr. Dann wurde der Wein taxiert und durfte nicht anders als taxgemäß verkauft werden. Unnachsichtlich nahm man Übertreter in hohe Strafen; in den C R begegnen solche von 57 fl und 200 fl.

In der Hauptsache setzte man Landwein um, den man aus dem benachbarten Meißen, Cossebaude, Oberwartha, Lößnitz und Gorbitz bezog. Doch begnügte man sich nicht durchweg mit heimischen Erzeugnissen. Böhmischer, österreichischer und ungarischer Wein, Rheinweine, Persimenor und Malvasier wurden nebenher in nicht geringen Mengen eingeführt und fanden ihre Abnehmer.

Die Festung wurde von bestimmten Lieferanten mit dem nötigen Bedarf an Wein versorgt. Hanns Merckel[1] aus Nürnberg bezeichnete sich 1620 als einen, der „eine gute Zeit hero Rheinischen Wein in Kurfürstl. Gn. Festung Dresden geführt und daselbsten gelöset.“

Außer dem Wein wurden von 1618 bis 1648 noch 52 666 Faß Most nach Dresden eingeführt[2].

Gezahlt wurden für eine Kanne Landwein 2 bis 3 gr
Gezahlt wurden für ei Ka Rheinwein 2 bis 4 gr i.J. 1618
Gezahlt wurden für ei Ka Most 2 bis20 ₰

Im Anschluß hieran mögen in einer Tabelle 14 Preisangaben folgen, die teils zur Beurteilung der Kaufkraft des Geldes dienen, teils veranschaulichen sollen, in welchem Verhältnis die Waren dem Preise nach zueinander standen. Zwar sind die einzelnen


  1. A XVI 65 b.
  2. 1618 bis 1620, 1625 bis 1631, 1641 bis 1648.