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vor von Einwohnern der Viehweider Gemeinde, vom Mühlenvogt Martin Gebhardt, von Artilleriebedienstetenweibern, einem kurfürstlichen Hühnerfänger und anderen. Die Zeitumstände und die persönlichen Verhältnisse in Betracht ziehend, kam der Rat den Bitten meist nach. Bald mißbrauchte man das Entgegenkommen, indem man zuviel oder auch allenthalben unerlaubt braute, sodaß in Bezug auf letzteren Mißstand Ende 1637 die Inhaber von Brauhäusern ernstlich ermahnt wurden, niemand brauen zu lassen, der nicht Bürger wäre.

Eine unliebsame Konkurrenz erstand den Bürgern, vor allem denen in Altendresden dadurch, daß man kurfürstlichen Befehlen zuwider fremde Biere heranführte, in die Keller einlegte und ohne Ratskonsens verzapfte; außerdem hinterzog man dabei auch die kurfürstliche Tranksteuer. Vielfach führten die Marketender[1] bei Einquartierungen fremdes Bier „viel fuder- und faßweise“ zu und brachten es natürlich billiger zum Ausschank, als die Taxe bestimmte. Zog der niedrige Preis einesteils Käufer heran, so mochte es andernteils auch manchem lustiger scheinen, vor den Toren im Lager zu zechen, als in den Bürgerhäusern oder in den Ratsbierkellern hinterm Krug zu sitzen. Der Bürgerschaft Bier blieb infolgedessen liegen, wurde sauer und untüchtig, und Einnahmen und Verdienst blieben aus. 1636 klagten die Bürger, daß sie manchmal binnen 8 und 10 Tagen nicht ein einziges Bier brauen könnten[2].

1645 wurde der Rat selbst Brauereiunternehmer[3], als der Halberstädter „Brühehahnbräuer“ Pasche Backe (so unterschrieb er sich selbst am 30. April 1645[4] sich erbot, dieses Getränk allhier ebenso gut wie zu Leipzig oder an einem anderen Orte zu brauen, wozu ihm das Elbwasser sonderlich dienen sollte. Das Unternehmen hatte Erfolg und im Rechnungsjahre 1648/49 konnte man einen Gewinn von 423 fl 16 gr. 9½ Pf. buchen[5].

Die eingeführten fremden Biere standen höher im Preise als das Dresdner. Nach der Taxe sollten 1619 verschenkt werden:


  1. Loc. 9840****
  2. G V 511.
  3. Richter: Verw. I, S. 256.
  4. Loc. 9841*.
  5. H XIX 9a.