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5. Kapitel.

Vielgestaltig waren die Opfer und Lasten, die der Krieg den Einwohnern Dresdens in unablässiger Folge und in von Jahr zu Jahr sich steigerndem Maße auferlegte.

Zunächst die Einquartierungen!

Während der ganzen Kriegszeit ist Dresden die Regimenter zu Roß und Fuß eigentlich nie losgeworden. Im Anfange, als die Gefahr und somit auch die Zahl der Truppen noch nicht allzu beträchtlich war, konnte man gut einen Teil der Bürgerschaft mit dieser Last verschonen: Kirchen und Schuldiener, Stadt und Gerichtsschreiber, Bürgermeister, Witwen und Waisen waren eximiert. Mit den zunehmenden Feindseligkeiten fielen solche Erleichterungen weg, wenigstens für die Vermögenden unter ihnen. Trotzdem suchten späterhin Grafen, Freiherren, sonstige Adelspersonen, Offiziere und Hofdiener die unbequeme Einquartierung sich vom Halse zu halten, obwohl gerade ihnen die geräumigsten Häuser in und vor der Stadt zu eigen waren. Sie widersetzten sich des Rates Bestimmungen, indem sie wiederholt auslöschten, was die Quartiermacher („Fourierer“) an die Häuser geschrieben hatten oder indem sie eine Salva-Guardia anhefteten, die weder vom Generalkriegskommissar Joachim von Schleinitz unterschrieben, noch gesiegelt war, die sie vielmehr um ein gut Stück Geld von einem gefälligen Briefmaler der kurfürstlichen Kanzlei erstanden hatten. Hätte sie der Rat gewähren lassen, so wäre nahezu ein Drittel der Bürgerschaft leer ausgegangen, und gerade die Unvermögendsten hätten die Last allein tragen müssen. Solche eigenwillige Exemtion aber konnte der Kurfürst keinesfalls dulden, und ausdrücklich erklärte er (14. X. 1631), daß diesfalls jedes Haus ein onus reale auf sich hätte und auf den Stand des Besitzers durchaus nicht zu sehen wäre.

Einquartierungsordnungen sollten die Forderungen und das Verhalten der Reiter und Musketiere regeln. 1620 wurde bestimmt[1]:


  1. B XVIII 11.