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zu hoch gegriffen zu sein scheint. Viel richtiger werden im September 1642 für die Vorstadtgemeinden nur 207 als Caduc-Grundstücke bezeichnet[1].

Mit besonderer Deutlichkeit treten die mittelbaren und unmittelbaren Einwirkungen des Krieges an der wirtschaftlichen Lage des ansässigen Bürgers zu Tage. So ein Bürger, der zu Beginn des Krieges noch auskömmlich in seinem Hause gesessen hatte, war zufolge überhäufter Steuern bald arg in Schulden geraten und konnte seinen Zinsverpflichtungen mit bestem Willen nicht mehr nachkommen. Der Wert seines Grundstückes zudem war beträchtlich gesunken. Er konnte seines Besitzes nimmer froh werden und ging schließlich, das überschuldete Grundstück hinter sich lassend, eines Tages davon[2], um wenigstens dem ewigen Steuerzwange zu enrinnen. Das war eine häufige Erscheinung, und die Anzahl der herrenlosen Grundstücke wuchs von Jahr zu Jahr. Der für die Stadtverwaltung günstigste Fall war dann immer, wenn sich zu solchem desolaten Grundstück ein neuer Besitzer einfand, gewann man doch damit einen neuen Zins- und Steuerzahler. So groß das Angebot von Häusern sein mochte, so unbedeutend war die Nachfrage. Auch um spottbilliges Geld, sollte es auch nur um die rückständigen Gefälle sein, wollte man nicht kaufen. Man hütete sich geflissentlich, zugleich mit dem Rechtsnachfolger vor allem Pflichtennachfolger zu werden: Es waren ja rückständige und ständige Abgaben zu entrichten. Die Erben und Creditores, von denen Punkt 2 der Umfrage von 1638 berichten sollte, waren zwar vorhanden, nahmen sich aber des ihnen Zustehenden keineswegs an. Sie verzichteten meist, ganz besonders, wenn mehr Geschoß und Zinsen darauf lagen, als das Ganze wert war. Nur besonders Vermögende fanden sich als Käufer für diese Grundstücke ein und wandelten sie in vielen Fällen nach Beseitigung der zum Teil schon verfallenen oder noch verfallenden Gebäude zu Gärten um. Dadurch büßten die Vorstädte Baulichkeiten ein, die in den nächsten Jahren auch nicht durch Neubauten ersetzt wurden; die verminderte Einwohnerzahl bedurfte deren auch nicht.



  1. Loc. 9843.
  2. Vgl. Gothein, Coll.: S. 17 und 29.