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Von dem unzweifelhaften Sinken des Grundstückwertes zeugen auch die beiden Ratsbeschlüsse von 1621[1] und 1637[2]. Der erste bestimmte, keinem Bürger Consens über die Hälfte des Wertes seines Hauses, der zweite, keinen Consens über den dritten Teil des Wertes zu geben.

Eine Vorstellung von dem Grundstücksmarkt, wenigstens für die Zeit von 1627 an läßt sich nach den Eintragungen der Lehngelder in den Kämmereirechnungen gewinnen [St I, 30][3]. Die Angaben lassen erkennen, daß die Kauflust Anfang der vierziger Jahre recht eigentlich erwachte und bis zum Schluß der Kriegszeit verhältnismäßig rege blieb. Während für 1633: 1, 1637: 3, 1640: 5 Käufe verzeichnet sind, finden sich deren:

1642: 63       1646: 34
1643: 60       1647: 63
1644: 42       1648: 52
1645: 35       1649: 57.

In der Hauptsache waren Wohngebäude die Kaufobjekte; daneben gingen Gärten, Gärten mit Scheune, Äcker, Baustätten oder auch einmal ein Weinberg oder eine Fleischbank in andern Besitz über.

Wo nicht direkte Angaben der Kaufsummen vorhanden sind, lassen die Lehngelder, die 1/4 0/0 des gezahlten Preises darstellen, diese unschwer berechnen. Nach den ausführlicheren Angaben in den Jahren 1645, 1646 und 1647 ergibt sich nachstehende Übersicht.

Grundstücksverkäufe
Jahr Anzahl der verkauften Grundstücke Minimum Maximum Gesamtwert der Grundstücke
der Kaufsumme
1645 23 50 fl 2500 fl 18 535 fl
1646 22 90 „ 5000 „ 26 252 „
1647 19 52 „ 3700 „ 22 722 „


Dabei findet man, daß mit verschwindenden Ausnahmen für die kleineren Vorstadthäuser höchstens ein Zehntel von den Kaufpreisen


  1. C XV 23n fol. 24b.
  2. C XV 23n fol. 71b.
  3. Vgl. Loc. 8584 (Dresdener Lehngelderregister).