Seite:Heft25VereinGeschichteDresden1918.djvu/107

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Bis zu Ende des Jahres 1757 hatte bei wiederholter Androhung schärfster Zwangsmaßregeln die hiesige Einwohnerschaft nach und nach 40 000 Taler entrichtet, und der Rat wandle sich deshalb unterm 12. Januar 1758 mit einem dringenden Gesuch an den damals in Breslau weilenden König Friedrich II., „er möge es bei der bisher erlegten Summe bewenden lassen“. Natürlich wurde laut Antwortschreiben vom 24. Januar dieses Gesuch glatt abgelehnt und dem hiesigen Rate mitgeteilt, „Se. königliche Majestät wollten, daß die ganze Summe noch vor Mitte des künftigen Monats Februar berichtigt oder durch die schärfsten Zwangsmittel eingetrieben werden solle, wozu der preußische Stadtkommandant – damals Generalmajor v. Finck – königliche Order erhalten habe“.

Noch war trotz einiger im Januar und Februar erfolgten weiteren Teilzahlungen die Angelegenheit lange nicht erledigt, da traf am 6. Februar 1758 beim Rate eine aus Leipzig vom königl. preußischen General-Feldkriegsdirektorium übersandte Verordnung ein, nach welcher „auf Grund einer allerhöchsten Cabinetsordre“ die Stadt Dresden für das Jahr 1758 binnen acht Tagen nach Eingang dieses Schriftstückes „Fünf Mal Hundert Tausend Reichsthaler aufbringen und bezahlen soll“. Begreiflicherweise rief die amtliche Bekanntmachung dieser Forderung bei der hiesigen Einwohnerschaft erneut gewaltigen Schrecken hervor, doch traf der Rat sofort die nötigen Maßnahmen, bis zum 20. Februar von Hauswirten und Mietern wenigstens 200 000 Taler abliefern zu können. Natürlich war bis zu dem letzterwähnten Zeitpunkte die erhoffte Summe der zweiten Kriegssteuer ebensowenig eingegangen als die der ersten; der Rat hatte trotz der mehrfachen Androhung härtester Maßregeln bei unpünktlicher Zahlung bis zum 10. April auf beide Forderungen im Gesamtbetrage von 620 000 Taler insgesamt 235 000 Taler an die preußische Hauptmagazinkasse ausgezahlt.

Noch mehr zu leisten, schien den so überaus schwerbelasteten hiesigen Einwohnern unmöglich; deshalb ließ am 11. April der Rat durch seine beiden Bürgermeister und den Stadtsyndikus den damals gerade in Dresden weilenden preußischen Prinzen Heinrich mündlich und schriftlich bitten, bei seinem königlichen Bruder sich dafür zu verwenden, daß der armen Stadt dasjenige, was an dem „Kontributionsquanto“ noch fehle, in Gnaden erlassen werde. Der menschenfreundliche Prinz versprach, in der Angelegenheit sein Möglichstes zu tun und erreichte es durch seine Fürsprache, daß die Bürgerschaft den großen Rest von 360 000 Talern nach längeren Verhandlungen schließlich doch erlassen erhielt. Damit fand die Angelegenheit der sog. „preußischen halben Million“ einen für die Bewohnerschaft Dredens noch immer leidlich glimpflichen Abschluß. (Vergl. Heinze, Seite 66–93.)

Nach Lindau (II, Seite 387) soll der König Friedrich II. von der zweiten Novemberhälfte bis zum 10. Dezember 1758 abermals in Dresden geweilt haben. Heinze, der zu seinem Buche „Dresden im siebenjährigen Kriege“ die darauf bezüglichen Akten des hiesigen Ratsarchivs sehr eingehend benutzt hat, erwähnt diese Anwesenheit des preußischen Herrschers in unserer Stadt nicht. Erst dann,