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Beschlagnahme der verschwiegenen und nachher als englische Waren erkannten Gegenstände angedroht wurde. Denjenigen, die verborgen gebliebene Waren zur Anzeige gebracht haben würden, wurden Denunziationsprämien versprochen. Nach einer gedruckten Verordnung des Finanzkollegiums wurde demjenigen, dessen Mitteilung über verschwiegene Waren sich bewahrheitete, der fünfte Teil des Werts der konfiszierten Gegenstände in Aussicht gestellt.[1]

Gemäß diesem Reskripte wurden die mit Schnitt- und Galanteriewaren handelnden Kaufleute, deren Läden versiegelt worden waren, an Zahl 25, auf das Rathaus gefordert und ihnen eröffnet, daß sie binnen 48 Stunden Verzeichnisse der von ihnen geführten englischen Fabrik- und Manufakturwaren aufzustellen und einzureichen hätten. Sobald dies geschehen und die nachgewiesenen englischen Waren ausgeliefert worden seien, würden ihre Gewölbe wieder geöffnet werden. Die englischen Waren würde man in ein Depot bringen, der Handel mit anderen Waren könne alsdann ungestört seinen Fortgang nehmen. Um die Empfangnahme der verbotenen Waren tunlichst rasch durchführen zu können, wurden vier Deputationen gebildet, unter dem Vorsitz je eines Senators aus je einem Aktuar und einer Anzahl Akzisoffizianten, die die Rundreise behufs Vergewisserung über die englischen Waren durch Dresden anzutreten hatten. So lange die Anfertigung des Verzeichnisses dauerte, hatte in jedem Laden ein Akzisoffiziant anwesend zu sein, um jedes unerlaubte Wegschleppen der englischen Waren zu verhindern. Jeder Deputation wurde ein bestimmter Bezirk zugewiesen. Nachmittags um 3 Uhr am 3. November 1810 begannen die Expeditionen ihre Tätigkeit, indem sie die Gewölbe entsiegelten, Schlüssel und Handlungsbücher freigaben und am Abend wieder alles versiegelten.

Es stellte sich dabei heraus, daß manche Kaufleute doch irrtümlich in den Ruf gelangt waren, mit englischen Erzeugnissen zu handeln, wie z. B. der Nadlermeister Christian August Schmid auf der großen Frauengasse. Bei Christian August Reichel in der Schloßgasse fand sich außer Tüchern und Casimir nur ein einziges Stück Manchester englischer Herkunft. Der Kaufmann Johann Gottlieb Beyer, erst seit acht Tagen etabliert, hatte noch gar keine englischen Waren anzuschaffen vermocht. Ebenso hatten die Kaufleute Urban und Johann Christian Pfefferkorn an der Lochgassen-Ecke keine englischen Fabrikate. Andere waren imstande, schon bis zum Abend 9 Uhr die gewünschten Verzeichnisse aufzustellen, weil sie über keine großen Vorräte verfügten. So z. B. Friedrich Adolf Kreßner jun. auf der Schloßgasse und Karl Christian Treuther an der Frauengassenecke.

In eine besonders schwierige Lage geriet bei diesem Vorgehen der Kaufmann Christian August Anger. Sein Warenlager bestand nämlich aus drei ererbten Lagern, die er laut vormundschaftlichen


  1. 3. November 1810