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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/30

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pompöser gedacht werden könne. – Diese Annahme würde ortsgeschichtlich bedeutsame Begründung in der früher schon hier betonten hervorgehobenen Stellung der Fanfarenbläser und Fanfarenmusiken am kursächsischen Hofe finden. Stilkritisch spräche für sie der pathetische Charakter des Tonsatzes, der schon Perl nicht recht als zu der Herkunft aus reformatorischem Geiste passend erschien, und zum dritten wieder könnte dieser alte Fanfarensatz, der vielleicht gar vor oder bei festlichen Hofgottesdiensten in der Schloßkapelle[1] geblasen wurde, nach dem Glaubenswechsel des Herrscherhauses als gesungene Melodie von den Dresdner Kirchen übernommen worden sein. Ihre Aufnahme in die katholische Kirche aber wäre dann vermutlich durch Naumann erfolgt, der sie schon als Alumnus der Kreuzschule gesungen haben mußte. Als Schüler Tartinis hätte er ihr in der Harmonisierung das auch von Guido Adler in seinen Wagner-Vorträgen festgestellte besondere Klanggepräge des XVIII. Jahrhunderts, und damit zugleich den katholischen Charakter gegeben.

Jedenfalls darf man in diesem Zusammenhang noch daran erinnern, daß sich die gottesdienstliche Musik in der Dresdner katholischen Kirche auch sonst nicht von protestantischen Elementen frei hielt. Das bezeugen u. a. briefliche Kundgebungen des musikalisch und dichterisch begabten Hofmeisters des nachmaligen Königs Johann, Carl Borromäus v. Miltitz, der sich mit der Absicht trug, eine Geschichte der Kapell- und Kirchenmusik, sowie der Theater in Dresden zu schreiben. Sie sind gerichtet an den Dresdner Lokalhistoriker Albert Schiffner, und er beklagt sich darin über den gänzlichen Mangel an Nachrichten über die Einrichtung des musikalischen Gottesdienstes. Einen alten Bericht über die Einweihung der katholischen Hofkirche zitierend fährt er, Pillnitz 8. Julius 1840 datiert, fort: „Recht schön, allein wie kommt z. B. das deutsche Lied „O du Lamm Gottes unschuldig“ – das Sie für ein Hussitisches erklären, mitten in den lateinischen, katholischen Ritus? Ferner, wer hat angeordnet, daß der Hymnus Ecce quo modo moritus justus, komponiert von Gallus oder Handl, der auch im Florilegio Portensi steht – wie kommt er dorthin? – am Grünen Donnerstag gesungen werden soll?“ In einem Brief, datiert Pillnitz 20. Julius 1840, heißt es: „Am Karsonnabend spricht oder singt der Geistliche in der katholischen Kirche die deutschen Worte: Christus ist erstanden“, und Miltitz meint, es würde ihm eine Nachweisung sehr erwünscht sein, wo die diesfallsige Anordnung der Erzbischöfe von Mainz, Cöln und Magdeburg zu


  1. In einem solchen kam am 31. Mai 1673, am 60. Geburtstag des Kurfürsten Johann Georg II., ein von diesem selbst komponiertes Laudate Dominum omnes genter (117. Psalm) zum Introitus mit Trompeten und Pauken zur Aufführung. Die Komposition erschien in der Klavierübertragung nach dem Original im 1. Band der Musik am sächsischen Hofe, in der Bearbeitung für den praktischen Gebrauch bei Hermann Beyer & Söhne, Langensalza.