Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/15

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auch eintretenden Falls zur Verteidigung der Stadt“ dienen. Diesen wichtigen Zusatz trägt nun auch ausdrücklich die Aufschrift des vom Rat angelegten Aktenstücks über die Errichtung einer Bürgergarde. Aber gerade gegen diese Bestimmung, die über den klaren Willen der Bürgerkorps hinausging, setzte sofort der Widerstand der betroffenen Kreise lebhaft ein. Die Bogenschützen, die anfangs mit großer Mehrheit beschlossen hatten, eine Kompanie der Nationalgarde zu bilden, wandten sich in besonderem Schreiben beschwerdeführend an den Rat. Ebenso die Handelsinnung. Jene sprechen von dem Zwiespalt zwischen zwei heiligen Pflichten: „Wir werden aufgefordert, nötigenfalls unser Leben preiszugeben, auf welches unsere Familien, unsere Gattinnen und Kinder ebenfalls gegründete Ansprüche besitzen ... Wir wissen, daß wir alle Pflichten gegen die Unseren aufgeben müssen, wenn wir auf dem äußersten Punkt dem König treu sein wollen, und er, der selbst der treueste Familienvater ist, wird diesen fürchterlichen Kampf zwischen zwei Pflichten gewiß nicht wollen.“ Sie sind von der „schrecklichsten Besorgnis" erfüllt und malen in den schwärzesten Farben aus, wie sie „bei einem Eindringen des Feindes nicht als friedliche Bürger, sondern als streitende Krieger behandelt werden würden“. Auch schon von dem der Bürgergarde zugedachten Feuergewehr wollen sie nichts wissen und bitten, sie damit zu verschonen; denn sie argwöhnen, daß es damit „lediglich auf Defension der Stadt abgesehen sein würde“. Die Handelsinnung, von dem Erfahrungssatz ausgehend, daß bewaffnete Bürger nie etwas gegen exerzierte Soldaten ausgerichtet haben, kommt weiter auf den Gesichtspunkt, daß die einzige wirksame Hilfe, die die Bürgergarden leisten können, die sei, an Stelle des abgerückten Militärs für Ordnung zu sorgen, und daß gerade die verlorengehe, wenn die Bürgertruppen mit dem Militär eins seien, also entweder mit ihm abziehen oder vom einrückenden Feind zu Gefangenen gemacht würden. Auch die Viertelsmeister, denen vom Rat gutachtliche Äußerung über die Durchführung des königlichen Reskripts aufgegeben war, sprechen sich gegen eine Militarisierung der Bürgergarde aus und bitten, sie bei ihrer bisherigen Einrichtung und Zielsetzung als einer „bloß subsidiarischen Sicherungsanstalt in polizeilicher Hinsicht“, als die sie sich auch durchaus bewährt habe, zu erhalten. Der König, der hier mehr landes- als familienväterlich dachte, ließ alle diese Gründe