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entschied im Dezember 1834, daß Fall für Fall nach den Umständen im Verwaltungsweg zu entscheiden sei, ob die Unterstützung aus Staats- oder Gemeindemitteln zu leisten sei.

So lag den Gemeinden namentlich die Sorge für die Bewaffnung der Truppe ob, soweit die einzelnen Gardisten sich nicht selbst zu bewaffnen vermochten. Doch leistete die Regierung zumal für die erste Ausrüstung eine bedeutende Beihilfe von Bewaffnungsstücken, und zwar fiel diese Beihilfe für die Hauptstadt besonders reichlich aus: während die anderen Städte des Landes größere Opfer bringen mußten, brauchten hier neue Gewehre für längere Zeit überhaupt nicht angeschafft zu werden. Der Generalstab stellte Anfang Dezember 1830 der Dresdner Kommunalgarde aus dem Hauptzeughaus 1582 Infanteriegewehre zur Verfügung, die ohne weiteren Kostenaufwand verwendungsfähig waren. Auch half fürs erste die Übernahme der Waffen der Nationalbürgergarde mit, von denen eine Anzahl allerdings gänzlich unbrauchbar oder dringend ausbesserungsbedürftig waren. Durch freiwillige Beiträge kamen die Kompanien in die Lage, sich nach und nach einen gewissen Eigentumsbestand an Ausrüstungsstücken zu beschaffen. Nostitz in seinem im April 1832 veröffentlichten Buch beziffert die damalige Bewaffnung mit 4290 Gewehren, 373 Säbeln und 1689 Seitengewehren; von den Gewehren war nur ein ganz geringer Teil, von den Säbeln der weitaus größte und von den Seitengewehren ein reichliches Drittel Eigentum der Mannschaft. Bei dem weiterhin auftretenden Ausrüstungsbedarf stellte der Kommunalgardenausschuß Anschaffungsanträge an die städtischen Behörden, die natürlich gern Abstriche machten. Zunächst waren einige tausend Stück Patronentaschen nötig. Zur Begründung der Forderung führte der Ausschuß den sittlichen Gesichtspunkt ins Gefecht, daß „eine vollständige Ausrüstung des Mannes auch wesentlich dazu beiträgt, die Lust zu den Waffenübungen bei ihm zu erwecken und sonach Liebe für das ganze Institut“. Gelegentlich dieser Forderung erfahren wir, daß eigene Patronentaschen Wohlhabender im November 1831 410 vorhanden waren. Das nächste Bedürfnis waren Gewehrriemen, die ebenso wie Patronentaschen vom Rat in gesunder Fürsorge für das Handwerk bei der Riemer- und Täschnerinnung bestellt wurden. Für die Schießübungen waren Patronen erforderlich, jährlich rund 3000