Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/76

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es der Ostravorwerkspächter freigeben, worauf der Ausschuß die Einebnung beantragte. Aushilfsweise wurde auch der Garnisonexerzierplatz bei der Alaunhütte soviel als möglich gebraucht. 1837 mußte man sich nach einem neuen Exerzierplatz umsehen, da das Steinigt vom Finanzministerium veräußert werden sollte. Zunächst suchte die Stadtbehörde mit einem Hinweis auf den Militärexerzierplatz weiterer Verbindlichkeit auszuweichen. Aber abgesehen davon, daß dieser sehr selten frei von Militär war, hatte ihn bereits 1833 das Generalkommando wegen seiner Entfernung für untauglich erklärt, da die Übungen mit An- und Abmarsch nur drei Stunden dauern sollten. Nun erwarb die Stadt zu ihrem Acker am Blasewitzer Weg (heute Gerokstraße) zwei anstoßende Felder und stellte das Ganze (später längere Zeit Vogelwiese) der Kommunalgarde zur Verfügung. Die Exerzierübungen waren durch Generalkommandoorder vom 21. Februar 1832 geregelt: sie fanden vom April bis Oktober statt, abwechselnd drei für jedes Bataillon und drei, höchstens aber sechs für jede Kompanie. In den Wintermonaten ruhten laut Generalkommandoorder vom Dezember 1831 alle Exerzierübungen sowie überhaupt jeder nicht unbedingt notwendige Dienst. Für solche, die bei den regelmäßigen Übungen gefehlt hatten, fanden Nachübungen bis zur vorschriftsmäßigen Zahl statt. Das Ausrücken zu den Nachübungen erfolgte ohne Trommelschlag. Für diese Nachübungen wurde im Januar 1847 die Anstellung eines besonderen Exerziermeisters angeregt. Im Laufe der Erörterung dieser Anregung wurde daraus ein allgemeiner Exerziermeister, der jederzeit zur Ausbildung der Mannschaften verwendet werden könne, wodurch die Möglichkeit größerer Gleichmäßigkeit in den Kommandos und deren Ausführung gewonnen werde. Er sollte unter Oberaufsicht eines Offiziers alle neuen Mannschaften ausbilden, die Nachübungen leiten und die neuen Offiziere und Unteroffiziere unterweisen. Am 1. März 1849 wurde dieser neue Exerziermeister, ein Zugführer Tischlermeister Karl Brückner, mit einem Monatsgehalt von 5 Talern angestellt. – Über die regelmäßigen Übungen hinaus waren freiwillige Übungen verboten, um Zwiespalt zwischen den freiwillig Übenden und denen, die dazu keine Zeit übrig hatten, zu vermeiden. Die neue Mannschaft wurde alljährlich im März und April vor den Bataillons- und Kompanieübungen eingeübt, wobei vier Übungen vorgeschrieben, aber nötigenfalls