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nicht allein die äußerlichen und groben Sünden, sondern ohne Unterschied Alles, was dem göttlichen, im Gesetz geoffenbarten Willen nicht gemäß ist, worüber sich Gott also erkläret hat: „Verflucht sei, wer nicht alle Worte dieses Gesetzes erfüllet, daß er darnach thue“ 5 Mos. 27, 26. und worüber der Apostel Jacobus schreibt Cap. 2, 10. „So Jemand das ganze Gesetz hält, und sündiget an einem, der ist es ganz schuldig.“ Wer demnach mit Gedanken, mit Worten und Werken sündigt, sie seien auch gleich dem Ansehen nach so gering als möglich ist, so sind sie doch Ungerechtigkeiten und gottloses Wesen, um derentwillen der Zorn Gottes und des Gesetzes Fluch über die kommt, die sie begehen;

 254. b. ein unruhig Gewissen. Obwohl der Unterschied bleibt, daß eine das Gewissen härter beschwert als die andern, so sind sie doch darin einander gleich, daß sie alle das Gewissen anfechten, weil auch diejenigen, welche sich keiner groben Sünden bewußt sind, gleichwohl vor Gottes Gericht erschrecken, solcher Schrecken aber daher kommt, „daß einer sich nicht trauet, zu verantworten.“ Weisheit 17, 12. St. Paulus redet insgemein von den Heiden, daß, ob ihnen schon das Gesetz nicht so, wie den Juden, gegeben worden sei, sie nichts desto weniger des Gesetzes Werk in ihren Herzen geschrieben gehabt haben, welches sie der Sünden überzeugt hat, dazu auch ihre Gedanken sich untereinander verklagt und entschuldigt haben auf den Tag, da Gott das Verborgene der Menschen richten wird, Röm. 2, 15. 16.;

 255. c. die ewige und höllische Verdammniß. Gott straft zwar der Menschen Sünde auch