Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche | |
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daß, die solches thun, werden das Reich Gottes nicht erben.
260. Daraus folgt, wo Sünden wider das Gewissen herrschen, da wohnet Gottes Geist nicht, und also, wo dergleichen Sünden von wiedergebornen Menschen begangen werden (wie von David, Petrus und andern bekannt), daselbst werde der h. Geist ausgetrieben, und seine Werke, nämlich der seligmachende Glaube, zerstört.
261. Hier sind 2 Punkte zu beachten, von der Schuld des völligen Gehorsams und von der Strafe der Sünden.
Mit dem ersten verhält es sich folgendermaßen: Gott hat allen Menschen ein Gesetz in die Natur geschrieben, wonach sie alle ihr Thun und ganzes Leben einrichten sollen, das sie aus ihrem Gewissen ernstlich erinnert, wenn sie etwas dawider begehen. Nun ist zwar dieses Gesetz der Natur vor dem Sündenfalle den Menschen vollkommen eingebildet gewesen; weil es aber nachmals durch die Sünde heftig verdunkelt worden ist, so hat es Gott durch Moses den Kindern Israel
Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche. , Altdorf bei Nürnberg 1844, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heinrich_Brandt_-_Darlegung_der_Glaubenslehre_der_evangelisch-lutherischen_Kirche.pdf/114&oldid=- (Version vom 19.9.2016)