Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/138

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Worten: „Wer hat ihm etwas zuvorgegeben, das ihm werde wieder vergolten?“ Und im 5. und 6. Vers setzt er hierinnen Gnade und Werke gegen einander und zwar dergestalt: „Also geht’s auch mit diesen Ueberbliebenen nach der Wahl der Gnaden; ist’s aber aus Gnaden, so ist’s nicht aus Verdienst der Werke, sonst würde Gnade nicht Gnaden sein; ist’s aber aus Verdienst der Werke, so ist die Gnade nichts, sonst wäre Verdienst nicht Verdienst.“

 317. Für’s Andere muß man, wie oben §. 310. gemeldet worden ist, auch wissen: Was Gott denn in der Gnadenwahl angesehen, und was ihn bewogen hat, den einen vor dem andern vorzuziehen, etliche zu erwählen, andere nicht zu erwählen. Hier ist zu bemerken, daß

 a) Gott in der Gnadenwahl einzig und allein Christum Jesum angesehen hat, wofür die angeführten Schriftzeugnisse sprechen, Ephes. 1, 4. 5. 2 Timoth. 1, 9. – Durch Christum werden die Menschen mit Gott wieder versöhnt (2 Corinth. 5, 19.) „Die Gnade ist durch Jesum Christum worden,“ Joh. 1, 17. So hat uns Gott ihm selber angenehm gemacht in dem Geliebten (d. i. in seinem Sohn) Ephes. 1, 6. „Es ist in keinem Andern Heil, auch kein andrer Name den Menschen, darinnen wir sollen selig werden, ohne in dem Namen Jesu.“ Apost. Gesch. 4, 12.

 318. b) Gott in der Gnadenwahl auf Jesum Christum gesehen hat nicht in so fern, als er für alle Menschen gelitten und deren Sünde gebüßt hat. Denn dießfalls