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deßhalb von der ewigen Seligkeit verstoßen hätte. Denn sonst müßte

 a) dieser Rathschluß Gottes eine verschuldete und verdiente Wahl sein, und wäre keineswegs eine Gnadenwahl.

 315. b) Das ganze Werk unser Seligkeit beruht allein auf Gottes Gnade, nicht aber auf unsrer eignen Frömmigkeit, nach Verdienst unsrer Werke, Ephes. 2, 8. 9. „Aus Gnaden seid ihr selig worden durch den Glauben, und dasselbe nicht aus euch, Gottes Gabe ist es, nicht aus den Werken, auf daß sich nicht Jemand rühme.“ Tit. 3, 4. 5. „Es ist erschienen die Freundlichkeit und Leutseligkeit Gottes unsers Heilandes, nicht um der Werke willen der Gerechtigkeit, sondern nach seiner Barmherzigkeit macht er uns selig.“ Ist nun das ganze Werk unsrer Seligkeit allein aus Gnaden, und nicht aus unsrer Frömmigkeit noch Verdienst, so ist auch die Gnadenwahl allein aus Gottes Gnade, also nicht aus unserm Verdienst.

 316. c) Von dieser Wahl und Ordnung der Kinder Gottes zum ewigen Leben wird auch gelehrt, daß sie nicht aus den Werken, sondern allein aus göttlicher Gnade herkomme, 2 Timoth. 1, 9. „Gott hat uns selig gemacht, nicht nach unsern Werken, sondern nach seinem Vorsatz und Gnade, die uns gegeben ist in Christo Jesu, vor der Zeit der Welt.“ Ephes. 1, 5. 6. „Gott hat uns verordnet zur Kindschaft gegen ihn selbst durch Jesum Christ, nach dem Wohlgefallen seines Willens, zu Lobe seiner herrlichen Gnade, durch welche er uns hat angenehm gemacht in dem Geliebten.“ Nachdem der Apostel Römer 11. diese Lehre berührt hatte, schließt er dieselbe V. 35. mit den