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aber nicht glaubt, der ist schon gerichtet.“ V. 36. „Wer an den Sohn glaubt, der hat das ewige Leben, wer dem Sohn nicht glaubt, der wird das Leben nicht sehen, sondern der Zorn Gottes bleibt über ihm.“

 323. f) So hat Gott in der Gnadenwahl gesehen auf der Menschen Glauben, daß er die Gläubigen erwählet, und die Ungläubigen nicht erwählet. Nicht aber, als ob der Glaube für sich dem Menschen eine solche Würdigkeit gäbe, die Gott zu diesem Gnadenwerk bewege und um derselben willen er Jemanden erwähle, sondern sofern der Glaube das Mittel ist, durch welches der Herr Christus mit den Menschen verbunden ist und dadurch ihnen seine Unschuld, Gerechtigkeit und Verdienst (auf welche in der Gnadenwahl eigentlich gesehen wurde) gegeben und zugeeignet wird. Nicht anders, als wie uns Gott durch den Glauben rechtfertigt und selig macht, da er nicht um des Glaubens und seiner Würdigkeit willen jemand gerecht oder selig macht, sondern durch den Glauben, sofern er des Herrn Christi Verdienst und Gerechtigkeit ergreift, um derentwillen er gerecht und selig gemacht wird.

 324. So hat auch g) Gott in der Gnadenwahl den Herrn Christum angesehen, wie er durch den Glauben nicht nur in der Menschen Herzen wohnt, sondern auch bis an ihr Ende und die Zeit ihres Abschieds darinnen bleibt und verharrt. Denn, wie die Seligkeit allein denen verheißen ist, die in ihrem Glauben bis an’s Ende beständig verharren, also hat auch