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aber zu halten, erfordert göttliche Allmacht, denn ohne diese können weder alle Menschen vor das Gericht gebracht, noch kann das Unheil an ihnen vollstreckt werden; darum ist ihm, als des Menschen Sohn oder seiner Menschheit nach, göttliche Allmacht mitgetheilt.

 366. b) Die Allwissenheit. Diese ist auch eine göttliche Eigenschaft, und dem Herrn Christo der Menschheit nach mitgetheilt;

 α) wird solches ausdrücklich in der heil. Schrift ausgesagt, Col. 2, 3. „In Christo liegen verborgen alle Schätze der Weisheit und des Erkenntnisses.“ Der Prophet Jesaias hatte geweissaget Cap. 11, 2. „Auf ihm wird ruhen der Geist des Herrn, der Geist der Weisheit und des Verstandes, der Geist des Raths und der Stärke, der Geist des Erkenntniß und der Furcht des Herrn.“ Nun ist aber der h. Geist dem Herrn Christo nicht in gewissem Maaß gegeben worden, wie andern Menschen (1 Corinth. 12, 11.), sondern mehr, denn seinen Gesellen (Ps. 45, 8.) und also ohne Maaß (Joh. 3, 34.), und darum ist ihm auch die Weisheit, Verstand und Erkenntniß Gottes ohne Maaß, und demnach alle Erkenntniß mitgetheilt, gleichwie er erforschet alle Dinge, auch die Tiefe der Gottheit, 1 Cor. 2, 10.;

 367. β) wird die Allwissenheit erfordert zur Verrichtung des Amtes Christi. Denn weil ihm gegeben ist die Gewalt, das Gericht zu halten, darum, daß er des Menschen Sohn ist (Joh. 5, 27.), nun aber in diesem Gericht Rechenschaft gefordert werden soll von einem jeden unnützen Wort, das die Menschen geredet haben (Matth. 12, 36.); weil das Verborgene der Menschen gerichtet (Röm. 2, 16.),