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von Gottes Gericht durch Bezahlung und Genugthuung für ihre Sünde. Christus hat sich Gott zum Versöhnopfer für der Menschen Sünde dargegeben u. s. w., also hat er die Menschen von Gottes Gerichte durch Bezahlung und Genugthuung für ihre Sünde errettet.

 423. Christus hat uns erlöset vom Fluche des Gesetzes und hat dieß damit gethan, daß er sich selber dem Fluche des Gesetzes unterworfen hat, Gal. 3, 13 ff. „Christus hat uns erlöset von dem Fluche des Gesetzes, da er ward ein Fluch für uns (denn es stehet geschrieben, verflucht ist Jedermann, der an dem Holz hänget), auf daß der Segen Abrahams unter die Heiden komme in Christo Jesu.“

 424. Dieses giebt nun folgenden Schluß: Wer einen Andern von des Gesetzes Fluch damit erlöset, daß er für ihn ein Fluch wird, der thut für demselben bei dem Richter genug und bezahlt für ihn seine Schuld. Der Herr Christus hat uns von des Gesetzes Fluch damit erlöset, daß er für uns ein Fluch geworden ist, darum hat er für uns bei Gott dem Vater genug gethan, und unsere Schuld für uns bezahlt.

 425. Christus hat uns erlöset vom Teufel und Hölle, und solches durch seinen Tod, Hebr. 2, 14. „Er hat durch den Tod die Macht genommen dem, der des Todes Gewalt hatte, das ist, dem Teufel.“ Der Teufel ist bei dem göttlichen Gerichte (wie in weltlichen Gerichten ein Scharfrichter) der Executor, der die Strafe, welche dem Sünder zuerkannt worden ist, an ihm vollstreckt. Wer demnach dem Teufel seine Macht über einen Andern nimmt, der macht diesen los vom göttlichen Gerichte, denn so lange es darauf stehet, daß die Strafe am Sünder vollstreckt werden soll,