Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/235

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und mag theils besser verstanden werden, wenn auf folgende zwei Punkte Acht gegeben wird:

 α) daß der Glaube sei eine Zuversicht und Vertrauen. Ein gutes Vertrauen, das ein bedrängter und betrübter Mensch gegen den trägt, der ihn aus seiner Noth zu helfen versprochen hat, verbindet den Bedrängten mit seinem Nothhelfer, daß derselbe mit seiner Hoffnung und Zuversicht ganz und gar an diesem hängt; wenn demnach der Beängstigte vor Gericht gestellt wird, und der Nothhelfer nimmt sich seiner getreulich an, kauft ihn vor Gericht los, der Arme nimmt’s mit großem Dank an, zweifelt ganz und gar nicht, daß ihm also geholfen werde, beharrt mit starkem Vertrauen auf seinem Erlöser so lange, bis er gänzlich auf freien Fuß gestellt ist, so wird ihm los geholfen, er hat aber mit seinem Vertrauen nichts verdient, sondern allein die unverdiente Wohlthat angenommen. So ist’s auch, wenn wir sündige Menschen vor Gottes Gericht stehen und so lang mit festem Vertrauen dem Herrn Christo, als unserm Nothhelfer und Erlöser anhangen, ohne zu zweifeln, daß, wie er uns mit seinem Blute von der Sünde und Verdammniß los gekauft hat, also werde er uns auch aus unserm Elende gänzlich ausführen, beharren auch hierinnen bis an unser Ende, so werden wir durch ihn errettet, und haben doch mit unserm Glauben nichts anders gethan, als allein das, daß wir des Herrn Christi Gnade angenommen und mit festem Vertrauen uns zugeeignet haben.

 520. Das ist nun, was von der guten Zuversicht unsers Glaubens in der h. Schrift gemeldet wird. Joh. 16, 33. „In der Welt habt ihr Angst, aber seid getrost,